Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Edita
Edita
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.01.2013, 16:41:25
Meli, für einen betroffenen Menschen ist es unerheblich, ob eine Behandlung aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht heraus versagt bleibt, oder aus wirtschaftlichem Grund abgelehnt wird!
Beides ist menschenverachtend !

Edita
Karl
Karl
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Karl
als Antwort auf Mareike vom 20.01.2013, 12:16:05
Der von mir zwischen Anführungszeichen gesetzter Text ist der Abhandlung im angeführten Link entnommen.
Wenn, dann verwechselt Prof. Dr. Dr. theol. h.c. Dr. iur. utr. h.c. Axel Freiherr von Campenhausen etwas.
Tja, da hilft kein Titel, dann verwechselt der eben etwas. Ich gebe dutchweepee zu 100% recht. Die beginnende Trennung von Staat und Kirche war ein langer Kampf gegen die Kirchen. Er sollte weiter gehen, denn noch ist die Trennung keineswegs vollendet.

M. E. gehört das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen tatsächlich auf den Prüfstand. Es sollte da enden, wo es das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schmälert, die mit ihnen zu tun bekommen. Ein kirchliches Sonderrecht für strafrechtlich relevante Vergehen sollte es nicht geben.

Karl
Mitglied_81b4260
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 20.01.2013, 16:57:16
M. E. gehört das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen tatsächlich auf den Prüfstand. Es sollte da enden, wo es das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schmälert, die mit ihnen zu tun bekommen. Ein kirchliches Sonderrecht für strafrechtlich relevante Vergehen sollte es nicht geben.
geschrieben von karl


Aber nicht nur für strafrechtlich relevante Vergehen gehört das Selbstbestimmungsrecht abgeschafft, sondern auch bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sollte der Sonderstatus der Kirchen abgeschafft werden. Ein weltlicher Arbeitgeber kann nur davon träumen, wie "Kündigungsschutz" dort ausgelegt werden darf.

Zur Erinnerung:
Die "Kirche" ist der zweitgrößte Arbeitsgeber in Deutschland, über 50 000 Unternehmen befinden sich angeblich im Eigentum von Kirchen, Klöstern,und deren Einrichtungen.
Damit werden Grundsätze der christlichen Glaubens- und Morallehre auch im Privatleben von Millionen Menschen in Deutschland über die Menschenrechte gestellt. Die von der Kirche abhängigen Arbeitsnehmer und ihre Angehörigen tun gut daran, sich vorzusehen und auf wesentliche Rechte zu verzichten bzw. die Tugend des (vorauseilenden) Gehorsams zu kultivieren.

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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 20.01.2013, 16:49:33
Genau das meine ich Edita,

danke für die Verdeutlichung Deinerseits.

Meli
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf dutchweepee vom 20.01.2013, 12:02:55

....
Reste des damals herrschenden Ständesystems sind die juristische Unabhängigkeit der Kirchen und gehören endlich abgeschafft. Ein Priester der gegen Gesetze unseres Landes verstoßen hat, gehört vor ein ordentliches Gericht und verurteilt wie jeder Andere.


Ein kirchliches Sonderrecht für strafrechtlich relevante Vergehen sollte es nicht geben.

geschrieben von Karl

@Dutchweepee und Karl

Möglicherweise bin ich nicht ganz auf dem Laufenden.
Deshalb bitte ich um Aufklärung, bitte nach Möglichkeit mit sachlichen Belegen!

Nach meinem Wissensstand ist es so, dass für Straftaten und Zivilrechtsangelegenheiten die staatlichen Gerichte zuständig sind, auch wenn kirchliche Amtsträger betroffen sind.

Für kirchenrechtliche Angelegenheiten sind die Bischöflichen Gerichtsbehörden (Offizialate) zuständig, die es in jeder Diözese gibt.

Das bedeutet, wenn Straftaten von Priestern angezeigt werden, wird die strafrechtliche Verantwortung unter Mitwirkung von Polizei und Staatsanwaltschaft vor einem staatlichen Gericht geprüft und gegebenenfalls abgeurteilt.

Dienstrechtlich, also im Verhältnis zur Kirche, gibt es ein zusätzliches, nicht staatliches Verfahren.
http://www.gutefrage.net/frage/werden-katholische-priester-vor-ein-normales-gericht-gestellt
Mareike
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.01.2013, 18:02:31
M. E. gehört das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen tatsächlich auf den Prüfstand. Es sollte da enden, wo es das Selbstbestimmungsrecht der Menschen schmälert, die mit ihnen zu tun bekommen. Ein kirchliches Sonderrecht für strafrechtlich relevante Vergehen sollte es nicht geben.


Aber nicht nur für strafrechtlich relevante Vergehen gehört das Selbstbestimmungsrecht abgeschafft, sondern auch bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sollte der Sonderstatus der Kirchen abgeschafft werden. Ein weltlicher Arbeitgeber kann nur davon träumen, wie "Kündigungsschutz" dort ausgelegt werden darf.

Zur Erinnerung:
Die "Kirche" ist der zweitgrößte Arbeitsgeber in Deutschland, über 50 000 Unternehmen befinden sich angeblich im Eigentum von Kirchen, Klöstern,und deren Einrichtungen.
Damit werden Grundsätze der christlichen Glaubens- und Morallehre auch im Privatleben von Millionen Menschen in Deutschland über die Menschenrechte gestellt.
geschrieben von karl


Ich möchte daran erinnern, dass Gesetze von der Legislative gemacht werden, von der gesetzgebenden Behörde.

Auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder.

Auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.

@ Karl: Ein kirchliches Sonderrecht für strafrechtlich relevante Vergehen gibt es mE nicht.
Wenn doch, nenne mir bitte ein solches "Sonderrecht"!

Mareike

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Mareike
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 13:57:58
Anmerkung zum Kündigungsschutz: So weit ich informiert bin, sichert der Staat durch seine Rechtsetzung nur Mindeststandards – etwa zulässige Höchstarbeitszeiten, bezahlten Mindesturlaub, Kündigungsfristen oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Diese Standards müssen wohl auch von kirchlichen Einrichtungen eingehalten werden.

Mareike

Arbeitsrecht
olga64
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 14:55:02
Es gab in Bayern kürzlich zwei Arbeitsgerichtsprozesse, wo lesbische Frauen Verträge nicht verlängert erhielten,weil diese sich als homosexuell outeten. Am Ende einigte man sich mit einem Vergleich gegen Abfindung - aber die Jobs waren weg.
Ob man nun die Sonderstellung der Kirchen gut oder schlecht findet, ich wundere mich immer über Menschen, die dort überhaupt arbeiten, obwohl sie doch wissen, dass dies Probleme schafft, wenn die sexuelle Orientierung herauskommt. Ähnlich ist es ja auch mit geschiedenen Menschen usw. Bei allem darf auch nicht vergessen werden,dass die Kern-Klientel der katholischen Kirche einverstanden ist mit den strengen Vorschriften dieser Glaubensgruppe - und dieses Recht haben diese Gläubigen ja auch, wie ich finde. Olga
Mareike
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Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf olga64 vom 23.01.2013, 16:22:25
Eine von der geistlichen Grundordnung und von dem Selbstverständnis der Kirche oder Glaubensgemeinschaft getragene Maßnahme nach autonomem Kirchen- oder Gemeinschaftsrecht kann durch staatliche Gerichte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern nur auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

- Die Wirksamkeitskontrolle ist darauf beschränkt, ob die Maßnahme gegen Grundprinzipien der Rechtsordnung verstößt, wie sie in dem allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie in dem Begriff der guten Sitten (§ 138 BGB) und in dem des ordre public (Art. 30 EGBGB) ihren Niederschlag gefunden haben.

- Auch bestandskräftig gewordene Entscheidungen eines kirchlichen Gerichts unterliegen nur der Wirksamkeitskontrolle.

Weltliches Recht Kirchenrecht-

Ähnlich ist es ja auch mit geschiedenen Menschen usw. Bei allem darf auch nicht vergessen werden,dass die Kern-Klientel der katholischen Kirche einverstanden ist mit den strengen Vorschriften dieser Glaubensgruppe
geschrieben von Olga


Im Grunde muss man sagen, wenn der überwiegende Anteil der Gesamtbevölkerung den Einfluss der Kirchen nicht wünscht, dann muss anders gewählt werden. Die CDU und CSU steht immer noch für christlich. So einfach ist das.

Mareike
olga64
olga64
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 17:11:15
Obwohl die Formulierung "es muss anders gewählt werden" ein wenig unglücklich ist, bin ich Ihrer Meinung.Natürlich wählt die Mehrheit in Deutschland nicht CDU/CSU - sondern die linken Parteien (SPD, Grüne und Linke), die aber in ihren Wählerstrukturen sicher auch nicht generell als atheistisch gelten dürften.
Sehen Sie nach Bayern - hier wird für die CSU, die sich oft alles andere als christlich verhält, ein Rekordergebnis von 47% bei der nächsten Landtagswahl erwartet. Und dies, obwohl das Münchner Rathaus seit Jahrzehnten rot-grün regiert wird und wir Bayern auch auf dem Land sicher nicht mehr als hinterwäldlerisch bezeichnet werden können - bei uns gilt ja Laptop und Lederhosn, was im gesamten In- und oft auch Ausland heftig kopiert wird. Olga

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