Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Karl
Karl
Administrator

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Karl
als Antwort auf olga64 vom 23.01.2013, 17:15:37
Die gesetzliche Regelung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts findet sich heute in Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Art. 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist:
„Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Quelle
geschrieben von Wikipedia


Ich möchte die Diskussion noch einmal auf einen Kernaspekt in dieser Auseinandersetzung zurück bringen. In unserem Grundgesetz ist das Selbstbestimmungsrecht der Religionen garantiert und daran sollten wir festhalten. Allerdings sollte diese auf die Gestaltung des Gottesdienstes und alle wirklich innerkirchlichen Bereiche beschränkt sein.

Es darf m. E. aber nicht sein, dass überall dort, wo die Kirchen als Träger öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen auftreten, staatliches Recht ausgehebelt wird. Dies ist insbesondere nicht akzeptabel, da diese Einrichtungen im gleichen Umfang vom Staat gefördert werden als wenn ein weltlicher Träger diese betreiben würde. Das heißt konkret, dass sich die Kirchen mit eigenem Geld kaum beteiligen (1-2%), aber den eventuellen Gewinn abschöpfen und zu 100% die Regeln bestimmen wollen, obwohl alle Steuerzahler, auch die aus der Kirche ausgetretenen Bürger die Einrichtung bezahlen.

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ja, aber nicht bei öffentlichen Einrichtungen, die allen Bürgern zugute kommen sollten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

karl
Mareike
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 23.01.2013, 17:20:40

Es darf m. E. aber nicht sein, dass überall dort, wo die Kirchen als Träger öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen auftreten, staatliches Recht ausgehebelt wird.
geschrieben von Karl


Entschuldigung Karl, hie bin ich hardnäckig: Die Formulierung das "staatliches Recht ausgehebelt wird" stimmt nicht:
Die Kirchen handeln im Rahmen des staatliches Recht.

Wenn hier Einschränkungen nötig und wünschenswert sind, ist es erforderlich, das die Gesetze - womöglich sogar das Grundgesetz -
geändert werden.

Mareike
olga64
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 23.01.2013, 17:20:40
Kirche und Staat sind getrennt zu betrachten -das ist gewollt und wird auch so praktiziert. Aber in einigen Bereichen dann doch nicht? DA kann nicht klappen.
Ich habe sicher keinen allzu grossen Einblick, aber wo ich ihn habe, stelle ich fest, dass auch die Kirchen in diesem Bereich einen guten Job machen. Immer natürlich abzüglich der Fehlerquote, wie sie unter Menschen, die tätig sind, leider üblich ist.
Es hat sich hier auch sehr, sehr viel gebessert, wenn ich persönlich an die Zeit meines klösterlichen Internats zurückdenke, das ich in den 60er-Jahren besuchen musste und wo ich viel gelitten habe. Aber auch damals war ein grosser Vorteil, dass die schulische Ausbildung hervorragend war - die kirchlichen Aspekte musste ich leider mittragen; sie haben mich aber nicht lebenslang geprägt, sondern mich zu einem kritischen Menschen gemacht, was auch nicht falsch ist. Olga

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Mareike
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Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf olga64 vom 23.01.2013, 17:39:24
Zum guten Job der Kirchen:

Mir kommt in diesem Zusammenhang die Problematik der Spätabtreibung: "Sterbehilfe für Babys" in den Sinn.
Ein extrem schwammig formulierter Absatz in der Neufassung des § 218 a von 1995 ist für die rapide Zunahme medizinischer Indikationen verantwortlich.

Auch "Lebensschutz" verdient es thematisiert zu werden.

Grenze zwischen legalem und illegalem Töten

Mareike
Mitglied_81b4260
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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 23.01.2013, 23:30:07
Es geht doch hier um die Pille danach, um das Arbeitsrecht, wo den Arbeitnehmern das Streikrecht und das Recht auf ein nicht den Kirchendogmen entsprechendes Leben abgesprochen wird, um die Glaubensfreiheit der Arbeitnehmer, um das Recht des Arbeitgebers Kindesmißbrauch durch einen ihrer Arbeitnehmer nicht anzuzeigen..., um das Recht, den Staat die Beiträge zu diesem Verein kostenlos einheben zu lassen, um die Tatsache, dass Gewinne aus Unternehmungen, die zum überwiegendsten Teil von allen geleistet werden, in die eigene Tasche zu stecken, wobei jede öffentliche Rechnungslegung fehlt....

Und das alles bei der Dominanz, die kirchl. Unternehmungen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 00:28:19
Missbrauch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Institutionen]
um das Recht des Arbeitgebers Kindesmißbrauch durch einen ihrer Arbeitnehmer nicht anzuzeigen
geschrieben von Mart 1


???

Täter nutzen institutionelle Strukturen:

Zitat:
"Täter (Täterinnen) suchen zielgerichtet Arbeitsplätze in Einrichtungen, in denen die
Wahrscheinlichkeit relativ gering ist, dass ihre Missbrauchshandlungen bekannt werden. Dies
ist z.B. bei Institutionen der Fall, deren institutionelle Identitäten sich stark von anderen
vergleichbaren Einrichtungen abgrenzen und die sich im besonderen Maße "um ihren guten
Ruf sorgen".

Das könnte genau so gut ein Sportverein sein:
"Der Vorstand eines Sportvereins möchte verhindern, dass durch die Aufdeckung der sexuellen
Übergriffe durch den Trainer der Ruf des Vereins beschmutzt wird, sonst sei die Meisterschaft
nur noch halb so viel wert."

© Ursula Enders, 2003 Die Strategien der Täter (Täterinnen)

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Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 10:49:02
Mareike,

jetzt geht mir aber der Hut hoch!

Gibt es im Sportverein auch ein Beichtgeheimnis, hinter dem alles, was ein Mensch an Kriminellem verbrochen hat, verborgen bleibt,
anstatt einer Anzeige. Nur diese ermöglicht die weltliche (und darin geschehen diese Missbräuche) Strafverfolgung.

Kindesmissbrauch ist in hohem Maße kriminell und das so eingeordnet zu sehen, bringt mich jetzt wirklich in Rage!

Meli
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 10:53:49
Was meinst Du mit: "Hier so"?

Hast Du den Link gelesen?

Was hat das Beichtgeheimnis damit zu tun?

Wie kommst Du auf den Gedanken, dass ich Kindesmissbrauch verharmlosen will?


Hier geht mir mehr als der Hut hoch!

Ich sage: Täter nutzen institutionelle Strukturen, dies kommt ebenso in öffentlichen Einrichtungen vor. Und auch dort wird leider oft weggeguckt.
Und darauf - nur darauf - möchte ich hinweisen.

Und das hat NICHTS mit dem Recht des Arbeitgebers zu tun!

Mareike
Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 11:07:11
Mareike,

dann hör auf, ständig nur zu zitieren und es Dir damit sehr einfach zu machen, sondern schreibe DEINE Meinung und untermauere mit Link!

Es ist ein Unterschied, ob nur etwas einfach eingesetzt wird.

Und ich habe Dir das schon einmal geschrieben.

Es ist keine Diskussion, sich überwiegend nur der Links zu bedienen.

Meli

Nachträglich:

Im Beichtgeheimnis kann alles gesagt werden und jeder Priester ist verpflichtet, dieses - auch üb er den Tod hinaus - zu wahren.

Das hat es damit zu tun.

Ein Sportverein hat das nicht - da macht sich jeder Mitwisser mit schuldig.
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 11:28:59
Es geht hier nicht um meine Meinung, sondern um die Frage, was das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beinhaltet und welchen Wert dies für die Gesellschaft hat.

Sich darüber auszutauschen bedeutet, sich bewusst zu machen, dass das RECHT Gegenstand der Diskussion ist.

UNRECHT gibt es allerorts.
Würde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aufgehoben, gäbe es nicht weniger Missbrauch. (Missbrauch im weitesten Sinne des Wortes)

Meine These:
Moral und Etik fallen nicht vom Himmel. Es ist ein stetiger Prozess innerhalb der Gesellschaft.
Dazu braucht es verschiedene Organisationen, welche Moral- und Ethikvorstellungen thematisieren und in der Praxis umsetzen.

Wenn ich Links einbringe, ist das dem Thema geschuldet: Es ist nl nicht damit getan, Vorurteile zu wiederholen ohne Begründungen zu liefern.

Belege und Begründungen habe ich in diesem Thread schon mehrmals angefragt, leider keine Antworten bekommen.

Das nenne ich schlechten Diskussionsstil.

Mareike

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