Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Innenpolitik Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Re: off topic
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 11:55:08
Nun Mareike,

und ich bin nicht in der Schule, in der jemand sagt:

Nehmt dies oder jenes Buch (Link) schlagt es auf, lest es und teilt mir dann mit, was ihr dazu zu sagen habt.

Und dass, ohne dass die "Lehrerin" Stellung bezieht? Ja, wo bin ich denn dann?

Ich bekomme auch oftmals keine Antwort. Sich darüber zu beklagen, da kämen hier einige der schreibenden User zusammen.

Außerdem werden nicht immer die Antworten gegeben, die vielleicht erwünscht sind.
Aber zu meinen, dass die eigene Meinung nichts in einer Diskussion zu suchen hat, ist m.M.n. etwas daneben.

Von anderen einen Standpunkt, eine Diskussion zu erwarten, selbst aber diesen Standpunkt nicht erörtern zu wollen, wie nenne ich denn diesen Diskussionsstil wohl?

Meli

Nachträglich:

Dass Moral und Ethik nicht vom Himmel fallen, ist keine neue Sache.
Beides muss vorgelebt werden und was ich diesbezüglich von sehr
vielen (nicht allen, also hier keine Verallgemeinerung) Kirchenstellen erlebe und erlebt habe, hat mit Moral und Ethik nicht viel zu tun.

Moral und Ethik haben nicht allein kirchliche Stellen für sich gepachtet.
clara
clara
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von clara
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 11:55:08
Mareike,

Moral und Ethik sind nicht an Kirchenlehren gebunden, wie auch Meli richtig schrieb. Da es immer weniger Kirchenmitglieder in D gibt, sind die kirchlichen Moral-und Ethikvorstellungen für die Nichtkirchenmitglieder im Bedarfsfall eine Zumutung.

Das (Grund)Gesetz müsste dahin gehend geändert werden, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in wichtigen, alle Bürger eines Staates betreffenden Fragen einzuschränken. Dazu fand ich bei Wikipedia: "Wie jedes Recht ist auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht schrankenlos gewährleistet. Wie die Grundrechte kann es nämlich durch Parlamentsgesetz eingeschränkt werden (vgl. Gesetzesvorbehalt). Allerdings hat der Gesetzgeber das Übermaßverbot zu beachten, darf also das Recht nicht unverhältnismäßig einschränken."

Wobei der letzte Satz wieder dehnbar ist. Hoffentlich findet der Gesetzgeber in D bald den Mut zu einem solchen Gesetz, das Unklarheiten beseitigt!

Zu Deiner Ausgangsfrage: Ja, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sollte auf den Prüfstand!

Clara
Mareike
Mareike
Mitglied

Standpunkt in der Diskussion
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 12:52:32
"Von anderen einen Standpunkt, eine Diskussion zu erwarten, selbst aber diesen Standpunkt nicht erörtern zu wollen ..."

Was bedeutet in dieser Thematik "Standpunkt"?

Bedeutet es sich zur Kirche oder gegen Kirche zu bekennen?

Oder bedeutet es sich zum Grundgesetz zu bekennen?

Sogar sich zur Freiheit zu bekennen?

Das Grundrecht der Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert auch die negative Seite der Religionsfreiheit, also das Recht, keinen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft fernzubleiben oder sie zu verlassen.

Diesen Aspekt der grundrechtlichen Glaubensfreiheit sichern die staatlichen Kirchensteuer- bzw. Kirchenaustrittsgesetze. Sie regeln die Möglichkeit eines Kirchenaustritts. Mit dessen Wirksamkeit entfallen für den Bereich des staatlichen Rechts die Rechte und Pflichten, die auf der persönlichen Zugehörigkeit zur Kirche beruhen, insbesondere die Kirchensteuerpflicht.

Ein jeder hat das Recht keinen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft fernzubleiben oder sie zu verlassen.

"Rechte und Pflichten" sind damit gekoppelt.

Mein jetziger Standpunkt zum Verlauf der Diskussion dürfte deutlich sein: Ich dränge auf saubere Formulierungen: Kindesmissbrauch oder das Nichtanzeigen von Straftaten mit dem Selbstbestimmungsrecht von Kirchen gleichzusetzen ist in meinen Augen übel.

Mareike

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Re: Standpunkt in der Diskussion
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 13:20:56
1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
geschrieben von GG Art.4 Abs. 1 und 2


Das ist der Artikel 4 Abs. 1 und 2.

garantiert auch die negative Seite der Religionsfreiheit, also das Recht, keinen Glauben zu haben und einer Religionsgemeinschaft fernzubleiben oder sie zu verlassen.


Wieso bezeichnest Du das Fernbleiben aus einer Religionsgemeinschaft oder diese zu verlassen als "negative" Seite.

Für mich war der Austritt ein sehr positiver Schritt. Es beinhaltete für mich u.a. auch, dass ein kirchlicher Arbeitgeber mich niemals wieder einstellen würde.

Beim Lesen dieser Ergängzung fühle ich mich doch sehr zwiespältig, einmal eine Garantie - also positiv -, doch das, was garantiert wird, ist dann negativ?

Meli
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf clara vom 24.01.2013, 13:04:30
Moral und Ethik sind nicht an Kirchenlehren gebunden

Vollste Zustimmung Clara.

Ich schrieb, dass es wichtig ist, das unterschiedliche Ansätze thematisiert werden in der Gesellschaft. Gerade weil zB zur "Pille danach" die Kath. Kirche eindeutig Stellung bezogen hat, wird diese Frage erörtert.
Dabei wäre es vom medizinischen her betrachtet möglich, die Verschreibungspflicht aufzuheben. Jede Frau könnte autonom entscheiden.

Weiter oben nannte ich die Thematik Lebensrecht in Zusammenhang mit "barbarischen" Verfahren in Abtreibungskliniken.

Für viele Ärzte ist die Praxis der Spätabtreibung und vor allem der Fetozid nicht mit dem ärztlichen Ethos des Helfens vereinbar. "Ich will klar feststellen, dass ich dieses Verfahren ablehne, ja für barbarisch halte und insbesondere seine Abgrenzung zur aktiven Euthanasie egal in welchem Lebensalter für nicht möglich halte", erklärte beispielsweise Frank Ulrich Montgomery bei einem Giessener Gynäkologen-Kongress.

Hier wird deutlich, dass eine "Standortbestimmung" nicht so einfach ist, wie manch einer es gerne hätte.

Spätabtreibung
Mareike
Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 13:42:00
Es freut mich Mareike, dass wir doch einer Meinung sind in der Auffassung, dass Moral und Ethik nicht an eine Kirchenlehre gebunden sind.

Meli

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Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Standpunkt in der Diskussion
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 13:40:30
Negativ als Umkehrung, nicht als Bewertung. (Sprachlogik)
Mareike
Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.01.2013, 13:49:32
Ich denke wir liegen auch sonst nicht weit auseinander, wir formulieren und diskutieren nur unterschiedlich.

Mareike
Re: Standpunkt in der Diskussion
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.01.2013, 13:49:50
Und woraus, Mareike, soll ein Nichtakademiker, Germanist etc. das erkennen?
Was meinst Du, wie viele User sich hier mit Sprachlogik befasst haben?
Ich verzichte jetzt auf das Einsetzen eines Links.
Wen es interessiert, kann selbst googlen.

Hier wäre m.M.n. ein Standpunkt Deinerseits angebracht gewesen und nicht die Regel der Sprachlogik.

Ansonsten hast Du schon recht, dass wir nicht so weit auseinander liegen.

Mir ist es allerdings sehr wichtig, dass hier so geschrieben wird, dass ein jeder User auch versteht und begreifen kann, was gemeint ist und nicht erst auf diese Weise nachgefragt werden muss.

Meli
justus39
justus39
Mitglied

Re: Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
geschrieben von justus39
als Antwort auf clara vom 24.01.2013, 13:04:30

Ja, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sollte auf den Prüfstand!

Clara


Solange es anderen Religionen noch gestattet ist, ungestraft medizinisch nicht erforderliche Beschneidungen an hilflosen Kindern vorzunehmen, darf man auch den christlichen Ärzten erlauben, dass sie es nicht mit ihren Vorstellungen vereinbaren können, entstehendes menschliches Leben zu töten.

So wie jeder dazu seine eigene Meinung haben kann, muss es auch ihnen gestattet sein.

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