Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Demos am Tag der Deutschen Einheit von verschiedenen neonazitischen Gruppierungen.

Innenpolitik Demos am Tag der Deutschen Einheit von verschiedenen neonazitischen Gruppierungen.

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Demos am Tag der Deutschen Einheit von verschiedenen neonazitischen Gruppierungen.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.10.2019, 16:46:52
Das eine sind eigentlich verbotene Äußerungen, aber das Rechtsgut "Meinungsfreiheit" ist wesentlich höher. Daher muß die "Ordnungsmacht Polizei" sehr genau abwägen wann ein eingreifen erforderlich wird. Z.Bsp. wenn das Schreien zum Umschlagen "in die Tat" direkt führen würde (Mop).
Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit ist gleichwertig zur Meinungsfreiheit. Aber so lange nur "gebrüllt wird" ist es Provokation....

Das ist Deine Interpretation.
Man könnte es auch als Aufruf zu Gewalt interpretieren.
 
Monja.
RE: Demos am Tag der Deutschen Einheit von verschiedenen neonazitischen Gruppierungen.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Monja_moin vom 04.10.2019, 17:12:14

Nein, ich hab mal den Sachkundenachweis für Wachdienst gemacht. Da wird man direkt damit konfrontiert und alle im lehrgang haben erstmal reagiert wie du auch und auch jeder andere.

Der unterschied in der "Gewichtung der Wertigkeit" liegt bereits im GG. Alle Begrifflichkeiten (Redefreiheit, Meinungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit u. a.) sind besonders hochwertige und alles was dort nicht mit eigenem Begriff genannt worden ist, ist dem "untergeordnet". Wir haben mit unserem Lehrgangsleiter, einem Rechtsanwalt, darüber stundenlang debattiert.

Geschrei ist Provokation, noch kein dirktes "Handeln" und nur das Handeln ist strafbar. Die Gesinnung eines Rechten ist kein Handeln im Sinne des Gesetzes, aber ein "zeigen eines verfassungsfeindlichen Grußes" (z.Bsp. Hitlergruß) ist "Handeln" und die Staatsmacht sollte eingreifen. "Sollte" wieder unter der Prämisse der Verhältnismäßigkeit, damit nicht alles ausufert. Also wenn die Polizei da nicht gleich reagiert, nur deshalb um nicht alles zu verschlimmern. Was nicht heißen soll das eventuelle Videoaufnahmen im Nachgang noch ausgewertet werden und es denoch zu Verfahren kommt.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Demos am Tag der Deutschen Einheit von verschiedenen neonazitischen Gruppierungen.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 04.10.2019, 17:12:14

Hier geht es nicht in erster Linie und explizit um die "Meinungsfreiheit", sondern um das im GG geschützte Demonstrationsrecht. Dieses muss auch rechten Parteien gewährt werden, zumal deren Partei auch im Bundestag als grösste Oppostion sitzt. Macht man es nicht und hat keine guten GRünde dafür, würden die sich wieder als Opfer stilisieren, bzw. vor Gericht ziehen.
ABer an diesem TAg waren in BErlin anscheinend diverse Demos und Tausende Polizisten hatten hier Einsatz.
Wie man hört, wurden gegen die Rechten auch Strafermittlungsverfahren eingeleitet (u.a. wegen Landfriedensbruch, Beleidigung usw.); ausserdem wurden mitgebrachte Waffen usw. sichergestellt. "Die Ordnungsmacht Polizei" stand also nicht tatenlos in der Gegend rum.

Es wird hier ja geschrieben, dass "der Beamte" die Demo genehmigen muss, wobei mir unklar ist, welcher einzelne Beamte dies eigentlich sein soll.
Es gibt Regularien und ich denke auch, dass eine Genehmigung auch unter dem Aspekt hilfreich sein könnte, weil man solche Deppen dann erkennt und auch fotografieren kann. Sollten sie sich vermummen, ist das ein weiterer Straftatbestandteil.
Mich verwundert am meisten, warum solche Aufmärsche hauptsächlich im Osten und nun in Berlin stattfinden; dorthin reisen dann die ähnlich Gesinnten aus dem ganzen Bundesgebiet an.
Das bedeutet wohl, dass sie es in anderen Bundesländern nicht so einfach hätten, ihre unsäglichen Grölereien marschtechnisch abzusondern. Gerade in Berlin wäre dies auch eine Aufgabe des rot-grün-roten Senates und sicher so wertvoll wie die Aufrufe nach Enteignung auf dem Wohnungssektor. Olga


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