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Innenpolitik Der kommende Wahlkampf und wir

olga64
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Re: Der kommende Wahlkampf und wir
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.03.2013, 17:16:50
Mein Lebensgefährte ist übrigens kein Gefährder!
Und recht habe ich leider auch - wo nichts zu holen ist, werden Sie nichts bekommen. Sie sollten sich nicht grämen und es einfach ad acta legen - muss man ja öfters mal im Leben - nicht alten Dingen nachhängen,die unerfüllbar bleiben. Olga
sarahkatja
sarahkatja
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Re: Der kommende Wahlkampf und wir
geschrieben von sarahkatja
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.03.2013, 17:16:50
Zitat von Hinterwäeldler.

Ich kann durch den Gerichtsvollzieher nichts holen lassen, da er angeblich Sozialhilfeempfänger ist und zuerst der Staat, dann die Banken, die Versicherungen und die Kunden befriedigt werden müssen. Die stehen schon alle am Hauseingang Schlange und warten, bis er mal im Lotto gewinnt.

Die ehemaligen Mitarbeiter stehen ganz am Ende der Reihe. Er hat noch nicht einmal die Gerichts- und Verfahrenskosten bezahlt, zu denen er zu 100% verdonnert wurde. Er hat damals sehr genau die Berichte in den Ost-Zeitungen studiert und wusste deshalb was er zu tun hat.


Das passierte auch hier.
Drei meiner Söhne sind selbständig und können ein Lied davon singen.
Kleine Handwerkerbetriebe hatte es in die Pleite getrieben.
Dabei handelte es sich um ehemals reiche Unternehmen.
Am Hungertuche nagen die auch heute nicht, aber sie wissen, wie man es umgehen kann.

Meine Söhne haben es Gott sei Dank mit viel Eigenarbeit und Mühe geschafft

Sarahkatja
Re: Der kommende Wahlkampf und wir
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.03.2013, 17:16:50
"Falsch, befragen sie ihren Lebensgefährden Ein Urteil aus dem Arbeitsrecht verjährt nach 30 Jahren. Also hauen sie nichts raus von dem sie keine Ahnung haben."


Stimmt mit den 30 Jahren !
Unsere Stadt hatte sich in einem ähnlichen Fall auch fälschlicherweise auf die neue 3-Jahres-Regel berufen.

"Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,..."
Verjährung nach 30 Jahren!


Ansonsten sind die Fristen ja z.T. drastisch nach unten gegangen ( z.B. von 30 auf 3 Jahre...)
Damit hat olga ja Recht - aber eben in dem besonderen Fall nicht.

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olga64
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Re: Der kommende Wahlkampf und wir
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.03.2013, 09:12:22
Danke für Aufklärung - ich wusste es nicht, da ich wohl nie in solchen betrügerischen Unternehmen gearbeitet habe. Allerdings sind auch von dieser Verjährung mehr als die Hälfte rum ich ich befürchte für den Leidtragenden, dass da nie mehr etwas zu holen ist. Olga

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