Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht

Innenpolitik Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht

Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 11:58:59
wir leisten uns ein bverfg, damit es gesetze daraufhin überprüft, ob sie verfassungsgemäß sind. das ist seine ureigenste funktion. jammern darüber ist fehl am platze.

Das ist ja richtig. Die ureigenste Funktion eines Parlaments und einer Regierung ist es aber auch, die von der Lobby zugespielten Gesetzesvorlagen auf Konformität mit bestehenden Gesetzen zu prüfen. Deshalb sind auch drei Lesungen vor dem Beschluss vorgesehen. Zu was haben wir sonst ein Parlament gewählt?
Dass das in einigen Passagen nicht unbedingt im Sinne der Kläger war, ist eine andere Frage.
Nennst du uns Beispiele? Die Texte der Klagen und die Urteilsbegründung sind dir bekannt und hast sie miteinander verglichen oder interpretierst du nur das in schwarz-gelben Publikationen veröffentlichte?
Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 12:12:36
"Nennst du uns Beispiele? Die Texte der Klagen und die Urteilsbegründung sind dir bekannt und hast sie miteinander verglichen oder interpretierst du nur das in schwarz-gelben Publikationen veröffentlichte?"


Ich bezog mich da auf Meldungen vieler Zeitungen und and. Medien und nicht auf "schwarz-gelbe Publikationen" über Forderungen der Kläger.
Dabei stand fast immer im Mittelpunkt die ABSCHAFFUNG der Überhangmandate.
Z.B. forderte der Kläger Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: "Überhangmandate beeinträchtigen das gleiche Stimmrecht der Wählerinnen und Wähler und das wollen wir jetzt möglichst beseitigen."(Focus, FAZ,LR...) )

Die sind nun aber nicht ABGESCHAFFT!
Daraus schließe ich, dass auch Kläger in einigen Punkten unzufrieden sein könnten mit dem Urteil.
Bei den Klägern nachgefragt habe ich nicht - das überlasse ich dir.



Mitglied_bed8151
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Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 12:12:36
der bock soll gärtner werden? - vor allem regierungen, aber auch parlamente neigen dazu, über die stränge zu schlagen. deshalb haben wir ein bverfg. - schlag nach bei Charles de Secondat, Baron de Montesquieu.
---
w.

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 13:27:46
Du hast noch immer nicht richtig zugesehen und zugehört: Überhangmandate werden auf eine maximal Anzahl von 15 reduziert. An keiner Stelle wurde vom Bundesverfassungsgericht bestimmt, das das neue Wahlrecht Überhangmandate zwingend beinhalten muß. Das Bundesverfassungsgericht hat mögliche Varianten genannt und zur Diskussion gestellt. Bitte sehe dir nochmal die Urteilsverkündung an. Dabei sind auch Varianten, die keine Überhangmandate vorsehen.
Welche Möglichkeiten bestehen, wird hier konkret aufgezählt und beschrieben: http://www.wahlrecht.de/[/url]

Das Bundesverfassungsgericht erteilte der Bundesregierung den Auftrag [u]mit den Klägern gemeinsam
die beste Version zu finden. Die Kläger sind diesmal eben nicht nur grüne und linke Politiker, sondern auch mehr als 3000 Unterschreiber der Verfassungsklage (ich habe auch unterschrieben), deren Beauftragte (Staatsrechtler und Mathematiker) mit an den Verhandlungstisch gehören. Schon übersehen?

Eine vorzeitige Festlegung gegen den Willen der Kläger auf eine ausschließliche Variante mit Überhangmandaten führt wieder zum Streit und damit letzten Endes zu keinem gültigen Wahlgesetz. Was dann geschieht kannst du ebenfalls den Worten von Richter Vosskuhle entnehmen. Es ist also nicht so einfach wie du es darstellst und den Lesern dieses Threads weismachen willst.

Den Inhalt unserer Klage kannst du übrigens zusammengefasst in http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm lesen. Daraus kannst du auch entnehmen, das die Problematik nicht erst kürzlich und ganz plötzlich entstand (wie vor einigen Tagen von dir behauptet), sondern das es in der Vergangenheit schon mehrere Urteile gab, die von den jeweiligen Bundesregierungen ignoriert und sogar ins Gegenteil verkehrt wurden.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 20:56:23
Unbestritten. Brauchten wir aber nicht, wenn das Parlament und die Regierung ihre Entscheidungen im Interesse der Wähler treffen würde. Ich war übrigens überrascht, wieviele Verordnungen und Gesetze allein das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen 23 Jahren kassierte: opalkatze.wordpress.com: Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze ab 1990 Offensichtlich hatten sie bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit mehr zu tun als die ca. 322 Abgeordneten des Bundestages und der aus ihren Reihen gewählten Minister.
Re: Der Urteilsspruch des BVerfG zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.07.2012, 10:42:01

"An keiner Stelle wurde vom Bundesverfassungsgericht bestimmt, das das neue Wahlrecht Überhangmandate zwingend beinhalten muß."


Habe ich das irgendwo behauptet?
Im alten Wahlrecht steht natürlich auch nicht, dass es Überhangmandate geben MUSS!
Es gab sie aber und es darf sie - bis zu einer Höchstgrenze v. 15 - auch weiter geben.

"Daraus kannst du auch entnehmen, das die Problematik nicht erst kürzlich und ganz plötzlich entstand (wie vor einigen Tagen von dir behauptet),..."


Wo hast du denn bei mir gelesen, dass die Problematik der Überhangmandate "erst kürzlich und ganz plötzlich entstand"?

Im Gegnteil - ich schrieb hier am 25.07.2012 12:43 :
"Warum eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht nicht schon vor 20 oder 30 Jahren von sich aus - also ohne Klage von Einzelpersonen oder Parteien - die Ungerechigkeiten für kleinere Parteien angemahnt.
Das wäre laut Artikel 93 GG möglich gewesen.
Diese Ungerechtigkeiten gibt es nicht erst seitdem die Regierung Merkel an der Macht ist.
Doch auch unter Rot-Grün wurden die Überhangmandate nicht abgeschafft oder neutralisiert.
Denn die SPD war ebenfalls schon Nutznießer und damit nicht an einer Änderung interessiert.
" (Fett durch mich)



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