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Innenpolitik Der Wert des Koalitationsvertrages

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Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Er ist nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde.

Auf Seite 184 "Arbeitsweise der Koalition" steht geschrieben:
[i]Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.[/indent]
Im Grundgesetz Art. 38 ist zu lesen:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie lassen sich Fraktionszwang mit dem Grundgesetz in Einklang bringen? Da stimmt doch was nicht! Auch dann nicht, wenn es zuvor schon in anderen Koalitionsverträgen stand. Wir bekamen sie bedauerlicherweise nicht zu lesen! Oder gilt für die Union das Gewohnheitsrecht?

Was sagt die SPD-Basis dazu? Brauchen wir da noch eine Volksvertretung und wofür, wenn sie eh alle zustimmen müssen und vom Bundestag ausgeschlossen werden, falls sie es nicht tun.

Nun brauchen wir uns auch nicht wundern, wenn wieder der Grundgesetzesbruch "Vorratsdatenspeicherung" im Vertrag steht und es immer mehr Zustimmungen über 95% gibt.
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Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 09:10:32
Noch etwas Grundsätzliches:
Das wir den Vertrag kennen und Zeile für Zeile lesen dürfen ist nicht unserer Allerwertesten zu verdanken und auch nicht der Verdienst des SPD-Gabriel, sondern einem Leak durch den Bundestagsabgeordneten Malte Spitz von den Grünen. Dieser hat dann den Text der Presse und uns verfügbar gemacht.
Quelle: Grün-Digital.de: Aktueller Arbeitsstand Koalitionsvertrag CDU-CSU und SPD

Normalerweise dürfen wir, so wie es bisher immer war, nur das wissen, was die Pressesprecher den Journalisten mitteilen. Deshalb kam es dann immer zu Überraschungseiern. Die Mitteilung kann aber von dem Abweichen, was tatsächlich drin steht. Das es so ist, wissen wir spätestens aus dem Fall Snowden. Dort hatten die Mitglieder der Regierung auch ein anderes Wissen, als das was sie uns zur Kenntnis gaben.

Wir können auch nirgends lesen, das dies die offizielle und gemeinsame Verlautbarung der drei Parteien ist. Bei 528.000 (illegalen) Downloads innerhalb von 48 Stunden von Politikverdrossenheit der Bundesbürger zu sprechen finde ich reichlich vermessen.

So wie ich den Fall überblicke, dürfen nicht einmal die Mitglieder der SPD wissen, zu was sie zustimmen, oder bekamen sie die 177 Seiten gemeinsam mit dem Stimmzettel durch die Post zugeschickt? Ich habe nichts von dem gelesen, lasse mich jedoch gern belehren. Die Mitglieder der Union werden eh nicht gefragt.
Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 11:53:31
Wie lassen sich Fraktionszwang mit dem Grundgesetz in Einklang bringen? Da stimmt doch was nicht! Auch dann nicht, wenn es zuvor schon in anderen Koalitionsverträgen stand. Wir bekamen sie bedauerlicherweise nicht zu lesen! Oder gilt für die Union das Gewohnheitsrecht?
geschrieben von hinterwaeltler


Über den Satz habe ich mich schon gewundert, weil ich noch nie ein Problem hatte, einen
Koalitionsvertrag der letzten Perioden zu lesen.

Das wir den Vertrag kennen und Zeile für Zeile lesen dürfen ist nicht unserer Allerwertesten zu verdanken und auch nicht der Verdienst des SPD-Gabriel, sondern einem Leak durch den Bundestagsabgeordneten Malte Spitz von den Grünen. Dieser hat dann den Text der Presse und uns verfügbar gemacht.


Was will er uns damit sagen? Dass dieser Vertrag, ohne die Grünen, geheim geblieben wäre?
Doch vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen.

Wie der Koalitionsvertrag zur Basis der SPD kommt? Es gibt bei der SPD eine Zeitung die nennt sich "Vorwärts", in dieser Zeitung ist der Koalitionsvertrag abgedruckt, die bekommt jedes Mitglied zugeschickt.

Zugestanden, man kann zu diesem Vertrag geteilter Meinung seine, aber ein Urteil wie es "hinterwaeltler" abgibt, Zitat: Er ist nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde, ist pure Selbstüberschätzung.

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Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 11:53:31
"Das wir den Vertrag kennen und Zeile für Zeile lesen dürfen ist nicht unserer Allerwertesten zu verdanken und auch nicht der Verdienst des SPD-Gabriel, sondern einem Leak durch den Bundestagsabgeordneten Malte Spitz von den Grünen....
So wie ich den Fall überblicke, dürfen nicht einmal die Mitglieder der SPD wissen, zu was sie zustimmen, oder bekamen sie die 177 Seiten gemeinsam mit dem Stimmzettel durch die Post zugeschickt? Ich habe nichts von dem gelesen, lasse mich jedoch gern belehren"


Hier die von dir "gern angenommene Belehrung"!

Der Koalitionsvertrag wurde nach der Unterschrift am 27.11.2013 noch am gleichen Tag auf den Internet-Seiten der Koalitionäre SPD und CDU zum Herunterladen veöffentlicht.
SPD-Mitglieder bekommen ihn zusätzlich über den "Vorwärts".
Es gibt natürlich noch weitere Quellen!
Staune, dass dir als selbsternannten Internetexperten das entgangen ist.
Oder - willst du uns einfach nur verarschen?

http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
adam
adam
Mitglied

Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 11:53:31
Schau mal hier[/url] hinterwaeldler, damit Du nicht [u]unwissend (Zwangsmarsch für Dich fällig? ) bleibst.

Obwohl der Vertrag erst heute Mittag mit einer Pressekonferenz vorgestellt wird, haben die Parteien das Dokument schon verfügbar gemacht. Sowohl CDU als auch SPD bieten den Koalitionsvertrag zum Download an. (Hervorhebung adam)
geschrieben von Giga-software


Daß der sogenannte Fraktionszwang, richtig Fraktionsdisziplin, in wörtlicher Auslegung verfassungswidrig ist, habe ich schon in der Schule gelernt. Da dürftest Du noch nicht mal gewußt haben, daß es so was gibt.
Verfassungswidrig ist es aber nicht, wenn die Koalitionäre vereinbaren, innerhalb der eigenen Fraktion eine gemeinsame Lösung für Themen zu finden, diese mit dem Koalitionspartner abzustimmen und so ein gemeinsames Abstimmungsverhalten zu erreichen. Trotzdem bleibt jeder Abgeordnete verfassungsgemäß nur seinem Gewissen verantwortlich. Ein gutes Beispiel dafür ist der CDU-Abgeordnete des Bundestages Wolfgang Bosbach.

--

adam
sittingbull
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Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 12:33:50
@ klaus

ich hab es , obwohl im politischen tagesgeschäft durchaus unterwegs , tatsächlich
auch nicht verstanden über was die SPD-basis da nun abstimmen soll .

mindestlohn ab 2015 ...okay ... soweit .

gilt dann aber nicht für auszubildende , praktikanten und langzeitarbeitslose , die
ihrer "einstiegschancen" auf den arbeitsmarkt nicht beraubt werden sollen ?
zudem soll eine kommission aus gewerkschaften , arbeitgebern und "experten" jährlich
alles zusammenfalten dürfen ...
einer kommission die durch die mehrheit von
arbeitgebern und "experten" schon mal ein ungleichgewicht zu ungunsten der
arbeitnehmer vermuten lässt ?
und schliesslich soll der so verhandelte mindestlohn ... von dem nicht mal sicher ist das er
die jämmerliche 8.50 € brutto vorgabe je erreicht ... dann doch schon in 4 jahren (!) eine
allgemeingültigkeit erlangen ?

es ist anzunehmen , dass in 4 jahren nicht nur das schwergewichtige erscheinungsbild
moderner , sozialdemokratischer "hoffnungsträger" steigen wird ...
sondern auch die lebenshaltungskosten .

die SPD zieht ihr trauriges klientel wieder mal über den tisch .

sitting bull

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 28.11.2013, 13:15:56
In der Wiki zur Fraktionsdisziplin lese ich diesen Satz:
Ein förmlicher Fraktionszwang im engeren Sinne ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig[1], da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt.

Wurde das überlesen? Was ist das, wenn der Fraktionszwang in der Koalition zum Grundsatz gemacht wird?

Und nochwas: Was ist WINLOAD bzw GIGA? Ist das ein ein Hoster für Software, der manchmal auch Malware verstreut und versucht aus Freeware/Opensource Kapital zu schlagen oder eine Zeitung?

In der verlinkten Webseite ist von einem 185 Seitigen Dokument zu lesen. Beschlossen und unterschrieben wurden aber 177 Seiten. Ist euch das bewusst und habt ihr schon mal die Zeitpunkte der Veröffentlichung mit dem Zeitpunkt der Unterschrift verglichen?

Es steht geschrieben:
Ich habe am Montag-Nachmittag aus verschiedenen Quellen den Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mit Stand Sonntagabend 24.11., 20 Uhr zugespielt bekommen. Zeitgleich gingen immer mehr Meldungen über die Nachrichtenseiten, dass einzelne Redaktionen auch diesen Entwurf vorliegen hatten, jeder anscheinend ganz exklusiv und aus ganz vertraulichen Quellen. Als mir bewusst wurde, dass dieser Arbeitsstand so breit gestreut wurde, vergingen auch meine Zweifel ob ich diese Veröffentlichung vornehmen sollte. Stefan Niggemeier hat nach meiner Veröffentlichung des Arbeitsstands des Koalitionsvertrags entsprechende richtige Punkte dazu gebloggt, insbesondere wie JournalistInnen damit umgehen und sich damit auch präsentieren. Dokumente sind manchmal im Arbeitsmodus, dann sind sie noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Wo? Na da: malte-spitz.de: Eine neue Offenheit - Veröffentlicht am 27. November 2013 um 12:56 Uhr

Hey ihr schwarzen Parteifreunde: Welches ist die richtige Version. Gibt es noch mehr unterschriebene Versionen?
adam
adam
Mitglied

Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2013, 13:53:29
Lies meinen Text, da steht die Antwort. Ein schwarzer Parteifreund bin ich übrigens nicht, also lass Deine Vermutungen.

In einer Demokratie steht nicht für alle Fragen sowas zur Verfügung wie ein "Neues Deutschland". Da ist den eigenen Kopf anstrengen und eine Antwort suchen angesagt, mit der man in eine Diskussion gehen kann und nicht verzwirbelte Anschuldigungen oder Gerüchte streuen. Keine Gesellschaftsform ist so komplex und verlangt so nach Diskussion wie die Demokratie.

Und nun hör auf mit Deiner Beschäftigungsthearpie und stell das silberne Tablett in die Ecke. Bringt Dir sowieso nichts.

Da Du ja dafür bist: Lauf schon mal los. Direktemang Berlin ist immer richtig.

Und jetzt bin ich weg. Nur als Info. Nicht daß Du glaubst, ich wäre um eine direkte Antwort verlegen.

--

adam
Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 28.11.2013, 13:35:50
die SPD zieht ihr trauriges klientel wieder mal über den tisch .


Diese Sorge ist ja rührend.

Der Spatz in der Hand ist halt besser, als die Taube auf dem Dach oder Politik ist die Kunst des Möglichen.
Doch davon kann die "Die Linke" auch nur weiter träumen, weil es die Bürger in Deutschland so wollten.
Sorgen sollten sich jene machen, die bei den letzten Wahlen 25 % ihrer Wähler verloren haben.
Vielleicht wäre da ein Bessermachen oder Überdenken, die klügere Lösung.
JuergenS
JuergenS
Mitglied

Re: Der Wert des Koalitationsvertrages
geschrieben von JuergenS
Den Wert des Koalitionsvertrages sehe ich darin, dass es ihn gibt.

In einer Diktatur braucht es sowas nicht.

Wollen wir Laien hier ernsthaft Modus oder Details diskutieren?
Mir kommt es vor wie die Lupe in die Hand nehmen und Häärchen in der Suppe zu finden.

Nur eines scheint mir schon fraglich zu sein:

Ist der Vertrag zukunftsorientiert, berücksichtigt er die Rentner von übermorgen, also nicht uns.

Desweiteren fehlt mir der Drang zum Schuldenabbau.

Dies nur grundsätzlich, Details hier zu beharken, ist müßig, denkt an euren verdienten Ruhestand.

Servus

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