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Innenpolitik Deutschlands Verfassungsgericht

poldy
poldy
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von poldy

Ich denke, gerade diese Richter machen es sich nicht einfach , die gegebenen Gesetze  neutral zu bewerten und auch Schwachstellen  aufzumerken.

Auch das macht -- Demokratie aus  --

Also ich habe die Säulen unseres Staates früher im Unterricht gelernt  😉 ganz sicher ihr auch.
.
poldy

 

Alkmar
Alkmar
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf poldy vom 19.04.2022, 20:27:25
Ich denke, gerade diese Richter machen es sich nicht einfach , die gegebenen Gesetze  neutral zu bewerten und auch Schwachstellen  aufzumerken.

Auch das macht -- Demokratie aus  --

Also ich habe die Säulen unseres Staates früher im Unterricht gelernt  😉 ganz sicher ihr auch.
.
poldy

 
Ja gut Poldy,

dann hätte das Gericht jedoch die Hebesätze selbst für Verfassungswidrig erklären können.
Da gibt es den Spitzenreiter mit 1050% Hebesatz.
und eben Kommunenmit 0,0 oder ganz wenige %.

 
ingo
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von ingo
als Antwort auf Alkmar vom 19.04.2022, 21:34:33

@Alkmar: Da nicht jeder weiß, was "Hebesätze" sind: Ausgehend von einem Gewerbesteuersatz von 200 % kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, um wieviel dieser Satz erhöht wird. Das hängt von der Attraktivität der Gemeinde ab.
Beispiel Bayern:

Jede Gemeinde legt die sogenannten Hebesätze für die Gewerbesteuer jährlich selbst fest. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG gibt seit 2004 einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozent vor. Je nach Gemeinde weichen die Hebesätze stark voneinander ab. 2020 betrug der niedrigste Hebesatz der Städte und Gemeinden in Oberbayern 240 Prozent und wurde z. B. in der Gemeinde Grünwald erhoben. Den höchsten Satz zahlen Gewerbetreibende in München. Hier beträgt der Gewerbesteuerhebesatz mit 490 Prozent mehr als doppelt so viel.


Das ist also gesetzlich geregelt, und das Verfassungsgericht wird nicht dagegen urteilen.


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Alkmar
Alkmar
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RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf ingo vom 20.04.2022, 11:02:45
@Alkmar: Da nicht jeder weiß, was "Hebesätze" sind: Ausgehend von einem Gewerbesteuersatz von 200 % kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, um wieviel dieser Satz erhöht wird. Das hängt von der Attraktivität der Gemeinde ab.
Beispiel Bayern:

Jede Gemeinde legt die sogenannten Hebesätze für die Gewerbesteuer jährlich selbst fest. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG gibt seit 2004 einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozent vor. Je nach Gemeinde weichen die Hebesätze stark voneinander ab. 2020 betrug der niedrigste Hebesatz der Städte und Gemeinden in Oberbayern 240 Prozent und wurde z. B. in der Gemeinde Grünwald erhoben. Den höchsten Satz zahlen Gewerbetreibende in München. Hier beträgt der Gewerbesteuerhebesatz mit 490 Prozent mehr als doppelt so viel.


Das ist also gesetzlich geregelt, und das Verfassungsgericht wird nicht dagegen urteilen.
geschrieben von ingo

Hallo Ingo,

mal abgesehen davon, dass jeder, der von seiner Stadt oder Gemeinde seine jährliche Steuer mitgeteilt bekommt, doch wissen sollte, was ein Hebesatz ist, sprach ich nicht von der Gewerbesteuer sondern von der Grundsteuer "B".
(Der Hebesatz ist der Multiplikator des Einheitswerts, den man ja, vereinfacht gesagt, letztlich bezahlen muss. Daher ist der Multiplikator in der Praxis wichtiger, als das, wogegen die Klage lief.)

Dieses war auch Bestandteil der Klage.
Nicht die Gewerbesteuer und nicht die Grundsteuer "A".

Natürlich sind alle Steuern und Gebühren gesetzlich geregelt und somit könnte man auch grundsätzlich gegen jede Festsetzung klagen.
Somit stimmt Dein letzter Satz nicht.

Meine Kritik am Urteil des Verfassungsgerichts ist, dass neue Ungerechtigkeiten entstehen werden und Alte sich verschlimmern.

Ausgehend von einem Gewerbesteuersatz von 200 % kann jede Gemeinde eigenständig bestimmen, um wieviel dieser Satz erhöht wird. Das hängt von der Attraktivität der Gemeinde ab.

Nein, es häng maßgeblich von der Finanzkraft und Verschuldung einer Gemeinde ab!
Z.B. in NRW rügen die Rechnungsprüfungsämter Städte und Gemeinden, wenn sie das Mittel der Hebesatzerhöhung nicht vollziehen.
Der Hebesatz bewegt sich mittlerweile je nach Kommune auf über 1000%!!!
Hier hätte das Gericht ansetzen und eingreifen müssen, um das jeweilige Land zu mehr Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer, zu zwingen.

Was jetzt da rauskommen wird, hilft im Grunde auch nicht dem Kläger - ansonsten würde mich das wundern.


 
lupus
lupus
Mitglied

RE: Deutschlands Verfassungsgericht
geschrieben von lupus

Um das Problem "Grundsteuer besser zu verstehen folgende Leseempfehlung:

lupus

Aussagen zur Grunsteuer

 


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