Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

ingo
ingo
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von ingo
als Antwort auf pippa vom 08.11.2019, 13:57:47

Die geplante Grundrente nennt sich zwar auch Rente, ist aber nicht beitragsfinanziert. Der zusätzliche Anteil ist also mitnichten eine Rente, wie Du sie gerade verstehst, sondern durchaus eine "Sozialleistung" aus Steuermitteln, pippa.

pippa
pippa
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von pippa
als Antwort auf ingo vom 08.11.2019, 14:45:10

Und was ist mit der Mütterrente?
Pippa

lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf pippa vom 08.11.2019, 15:00:54

Das ist auch eine rentenfremde Leistung die aus Steuern finanziert werden muss und wird.
Ob der volle Ausgleich aus Steuern in die Rentenkasse fließt ist umstritten.

Allgemein ist wohl der an sich sehr große Anteil Mittel aus  Steuern der die Rentenkasse stützt eben noch zu klein , sodass eigentliche soziale Wohltaten teilweise nur von den Einzahlern in die Rentenkasse finanziert werden

lupus

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rotben
rotben
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von rotben
als Antwort auf lupus vom 08.11.2019, 15:06:44

Die Rentenkasse wird nicht gestüzt, sondern das sind Fremdleistungen die vom Bund der Rentenkasse
auferlegt wurden.
Wenn man bei dem Kindergeld keine Bedürftigkeitsprügung macht, sollt man das bei Grundrente auch nicht tun.

lupus
lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf rotben vom 08.11.2019, 16:46:35

Meinst du wirklich, dass der Bund der Rentenkasse die Fremdleistungen ohne Ausgleich aus Steuermitteln auferlegt hätte?
Das wär mir ganz neu.
lupus

siehe dazu Wikipedia unter   Versicherungsfremde Leistungen
 

Lissy52
Lissy52
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von Lissy52
als Antwort auf ingo vom 08.11.2019, 13:29:05

Ingo

Der Grundfreibetrag für Rentner ist 9168,00 € für Einzelpersonen und 18336,00 € bei Ehepaaren. Daher muss alles was darüber liegt versteuert werden.

Rentner zahlen weit über 35 Milliarden € pro Jahr an Steuern.( Stand 2015 )
Wenn man die in die Rentenkasse einfließen lässt wäre wohl das Risiko, dass eine " Zahnarztgattin " die Rentengelder abgreift nicht ganz so hoch .

 


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rotben
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von rotben
als Antwort auf lupus vom 08.11.2019, 17:01:57

Der Bund zahlt einen Ausgleich, aber ob der die Fremdleistungsausgaben deckt ist fraglich.

ingo
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von ingo
als Antwort auf Lissy52 vom 08.11.2019, 17:29:55
"""" Wenn man die in die Rentenkasse einfließen lässt...."""

Das tut man genausowenig, wie man den Mineralsteueranteil, der für die Rente gedacht war, direkt an die Rentenkasse weiterleitet. Wenn man diese beiden Posten allerdings bedenkt, schmelzen die 100 Mrd., unter  denen die Politiker immer stöhnen, ganz schön zusammen.
lupus
lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf rotben vom 08.11.2019, 18:08:21

Ja, das war meine Rede.
lupus


@Lissy
Steuern werden nicht einer Ausgabe zugeordnet, sondern kommen sinngemäß in einen großen Topf der für die Finanzierung aller Bereiche aufgeteilt wird.
Es kann vielleicht Ausnahmen geben . Sie sind mir nicht bekannt .

Z.B. ist die Hundesteuer eben nicht für die Beseitigong der Hinterlassenschaften der Hunde zu verwenden und damit die Verunreinigung bezahlt.😉

lupus
 

dutchweepee
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von dutchweepee
6ooo € Zuschuss für den Kauf eines E-Autos ganz ohne Bedürftigkeits-Prüfung?

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