Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

Innenpolitik Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …

olga64
olga64
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 23.05.2019, 10:31:14
Was mich bei dieser Bedürftigkeitsprüfung  stört ist, wenn Arbeitnehmer mit geringem Einkommen trotzdem versucht haben für ihr Alter vorzusorgen, z. B. durch Riester oder ähnliches, werden diese zusätzlichen Einnahmen mit angerechnet.
Sie werden so bestraft, daß sie für das Alter sparten und versucht haben vorzusorgen, auch wenn es ihnen nicht leicht gefallen ist.
Sie haben so im Endeffekt später nicht mehr, als andere, die sich nicht darum kümmerten.
 
Ich lasse mich gerne korrigieren, wenn dem nicht so ist.
 
Monja.
Selbstverständlich müssen solche Dinge geändert werden.
Mich stört und interessiert aber viel mehr, wie die SPD diese Wohltaten finanzieren möchte: insbesondere die noch gar nicht existente Finanztransaktionssteuer (ein Projekt der EU) wird vorläufig gar nicht in Kraft treten, weil die Einstimmigkeit der EU-Staaten dazu fehlt.
Wenn nun die SPD diese fiktive Steuer schon einkalkuliert, macht sie sich wieder mal unglaubwürdig und muss sich den Vorwurf der unseriösen Finanzierung genau so gefallen lassen wie eine Nichteinhaltung des Koalitionsvertrages, in dem die Bedürftigkeitsprüfung aufgeführt ist.
So wenige Tage vor der EU-Wahl mit diesen Aussagen an die Öffentlichkeit zu gehen, hat nur den Grund, die zu erwartenden Verluste der SPD bei den EU-Wahlen hoffentlich noch abzumildern.

Ich bin persönlich nie auf diese Grundrente angewiesen, habe aber Verständnis dafür, wenn Menschen geholfen werden muss (aber bitte den richtigen!). Wenn dann das sog. Hartz IV für Senioren ergänzt und einen neuen Namen bekommt, ist mir auch recht und ich würde mich nie wutentbrannt dazu äussern, wenn ich das als Steuerzahlerin mitfinanzieren muss.
Aber ich denke, auch eine Grundrente von ca 1.100.- Euro monatlich reicht nur denjenigen, die in Regionen leben, wo die Mieten günstig sind. Bekommt eine Münchner bedürftige RentnerIn diesen Betrag, werden ihre Probleme sicher nicht geringer werden, obwohl in Bayern durch Wohngeld und Extrazahlungen an Bedürftige sowie das Pflegegeld von 1.000.- Euro pro Jahr  noch etwas abgefedert wird. Olga
marei1000
marei1000
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von marei1000
Grundrente das ist ein weites Feld, es gibt Rentner die eine kleine Rente bekommen, aber auch noch andere Einkünfte haben aus Eigentum, Mietwohnungen. Das kann doch geprüft werden.
 
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von dutchweepee

Unfug-Redner der Woche: Jens Weidmann, Bundesbank-Präsident. Er fordert, dass die Menschen erst mit 69 in Rente gehen sollen. Dabei ist klar: Je später der gesetzliche Renteneintritt liegt, für umso mehr Menschen bedeutet das eine Rentenkürzung, da sie gar nicht solange durchhalten.

Was hilft: Eine gesetzliche Rentenversicherung, in die alle einzahlen, auch Politiker, Manager und Beamte. Also auch Weidmann, der von seinen 453.294 Euro Jahreseinkommen genau Null Euro in die gesetzliche Rente einzahlt.

rente mit 69.png


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lupus
lupus
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus

Ich bin absolut gegen eine "Grundrente" so lange diese "Rente" genannt wird. Weil das sofort auf die Finanzierungsquelle hinweist und diese sich ja nur aus Pflichtbeiträgen der Arbeitnehmer unterhalb der Bemessungsgrenze speist.
Wohltaten aus diesem Topf zu nehmen ist zwar üblich aber geradezu hinterhältig.
lupus

@Dutch
Dein Vorschlag ist nicht neu und zu bedenken. Bemerke aber, dass dann auch alle
auch der Herr Weidmann Rente bekommen.

 

Karl
Karl
Administrator

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von Karl
als Antwort auf olga64 vom 22.05.2019, 17:11:04

@olga64,

solche Fälle einer Scheintätigkeit, wie Du sie schilderst, werden aber nicht gerade häufig sein und dann darf man fragen, ob sich der bürokratische Aufwand einer Bedürftigkeitsprüfung wirklich rechnet.

Was ist falsch daran, allen Menschen unabhängig von ihrer Bedürftigkeit eine Grundrente zukommen zu lassen, wenn sie mindestens x Jahre gearbeitet haben?

Sonst wird ein zu viel an Bürokratie immer kritisiert, hier wird es jetzt gefordert.

Karl

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 29.10.2019, 12:05:56

Genau so ist es und in den Niederlanden funktioniert das schon seit vielen Jahren 


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Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf marei1000 vom 23.05.2019, 17:46:07
Grundrente das ist ein weites Feld, es gibt Rentner die eine kleine Rente bekommen, aber auch noch andere Einkünfte haben aus Eigentum, Mietwohnungen. Das kann doch geprüft werden.
 
Was muß denn da noch großartig extra geprüft werden.
Rentner /Pensionäre mit einer geringen Rente / Pension, die noch andere Einkünfte haben, sei es aus Vermietung, Eigentum wodurch Einnahmen erzielt werden, Witwen/ Witwerrente/  Pension,  müssen schon heute Steuern zahlen wenn  das Gesamteinkommen eine gewisse Höhe überschreitet.
Da braucht man sich nur an das Finanzamt wenden.
 
Das sollte ausreichen.
 
Monja.
olga64
olga64
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 29.10.2019, 13:17:38
Grundrente das ist ein weites Feld, es gibt Rentner die eine kleine Rente bekommen, aber auch noch andere Einkünfte haben aus Eigentum, Mietwohnungen. Das kann doch geprüft werden.
 
Was muß denn da noch großartig extra geprüft werden.
Rentner /Pensionäre mit einer geringen Rente / Pension, die noch andere Einkünfte haben, sei es aus Vermietung, Eigentum wodurch Einnahmen erzielt werden, Witwen/ Witwerrente/  Pension,  müssen schon heute Steuern zahlen wenn  das Gesamteinkommen eine gewisse Höhe überschreitet.
Da braucht man sich nur an das Finanzamt wenden.
 
Das sollte ausreichen.
 
Monja.
Bei der ERmittlung der Gesamtrenten von Menschen muss auch berücksichtigt werden ,dass es viele gibt, die zu Beginn ihrer Berufstätigkeit mal in einem Angestelltenverhältnis waren und demzufolge an die Rentenversicherung einbezahlten. Später wurden sie dann z.B. Beamte und erhalten heute dann eine relativ hohe Pension.
Oder sie machten sich später selbstständig und erhalten im Alter Zahlungen aus der Lebensversicherung oder Immobilien usw.
Und dann diejenigen, die Ärzte oder Juristen wurden und im Alter von ihren ständischen Versicherungen altimentiert werden.
Das alles betrifft dann natürlich auch "überlebende" Ehepartner, die partiell an diesen Alterseinnahmen partizipieren.
Deshalb und aufgrund dieser Vielschichtigkeit für dieses Problem halte ich es für zwingende erforderlich, die "Bedürftigkeit" von Genehmigung einer Grundrente zu überprüfen.
MOnja  - auch wenn die Steuerbescheide herangezogen werden, ist das ja eine Überprüfung, oder? Und mit diesen Steuerbescheiden müssen dann die Belege für andere Einkunftsquellen beigeschafft werden.
Wenn alles okay ist, warum sollte sich jemand sträuben? Und warum sollte jemand Grundrente bekommen, der die Bedürftigkeitskriterien nicht erfüllt? Das wäre doch sehr ungerecht auch im Hinblick auf diejenigen, die es wirklich nötig haben.
Und letztendlich ist alles eine Sache der Gegenfinanzierung. Wenn Deutschland, wie sich abzeichnet, in Richtung leichter Rezession marschiert, gibt es vermutlich zukünftig weniger Geld für unseren ambitionierten Sozialhaushalt. Vorausschauende Finanzpolitiker speisen dies in ihre Zukunftspläne mit ein - alles andere wäre verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler. Olga
lupus
lupus
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RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von lupus
als Antwort auf Monja_moin vom 29.10.2019, 13:17:38

Bist du sicher dass das Finanzamt diese Auskünfte erteilen darf?
Ein Rentner in diesem Bereich braucht doch keine Erklärung abgeben.
Wenn ESt gezahlt werden muß ist doch m.E. Grundrente nicht angezeigt.
lupus

dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

RE: Die geplante Grundrente und die Bedürftigkeitsprüfung …
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf olga64 vom 29.10.2019, 15:26:22
Und warum sollte jemand Grundrente bekommen, der die Bedürftigkeitskriterien nicht erfüllt? Das wäre doch sehr ungerecht auch im Hinblick auf diejenigen, die es wirklich nötig haben.
Ich bin da ganz bei @karl ...wozu den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten künstlich aufblähen - jeder sollte die Grundrente bekommen oder besser: Ein bedingungsloses Grundeinkommen. Wenn Du so reich bist Olga, kannst Du die überzählige Rente ja dann spenden und tust noch was selbstlos Gutes.

In meinen Augen sind sowieso alle Menschen mit einem Vermögen größer als 100 Mio Euro asozial. Durch ein ehrliches Leben und soziales Handeln wird man nicht so reich.

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