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Innenpolitik die tränen gibt es gratis ...

sittingbull
sittingbull
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die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von sittingbull
das "Jobcenter" der stadt Bonn drangsaliert eine alleinerziehende
mutter , die "unterkunftstkosten" zu senken .
im schreiben heisst es :

" Wie ich Ihnen mit meinem Informationsschreiben vom 14.05.2014 bereits mitteilte, orientiert sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten an einem Richtwert für die Bruttokaltmiete. Für einen Zwei-Personen-Haushalt im Stadtgebiet liegt dieser Richtwert bei 558,00 Euro. Die Bruttokaltmiete für die von Ihnen bewohnte Unterkunft (…) beträgt nach den vorliegenden Unterlagen 560,00 Euro und ist somit unangemessen in Sinne von Paragraph 22 Abs. 1 SGB II. "

es geht um schlappe zwei (in worten : 2) euro .

ein gegenwert von immerhin zwei tüten Haribo , um die
kalorienbilanz der SPD arbeitministerin zu sichern .

wer oder was hier "unangemessen" ist ... liegt auf der hand .

sitting bull
klapperstorch
klapperstorch
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von klapperstorch
als Antwort auf sittingbull vom 01.09.2014, 13:02:47
Es liegt daran, dass es "keinen Ermessens-Spielraum" gibt!
Die Richtlinien sind vorgegeben, selbst bei einer Differenz von "1 Cent"!
Unsere "Bürokratie" macht´s möglich!!!

Ich kenne diese Schwierigkeiten! Meine Mieterin ist auch betroffen und ich hab´ die Miete* angepasst!
Hatte keine Lust auf "ewige Formulare"!

Stimmt!!! Die Tränen gibt´s Gratis!
olga64
olga64
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von olga64
als Antwort auf klapperstorch vom 01.09.2014, 13:21:19
Die Mitarbeiter im Jobcenter müssen nach Gesetzestext entscheiden und hier gibt es nun mal Grenzen, die eingehalten werden können.
Auch ich würde einer MieterIn entgegenkommen, wenn sie oder er mit mir sprechen würde. Ich denke aber sowieso, dass die meisten Vermieter hier nachgeben werden, weil die Vermieter, die an H 4-Empfänger vermieten und das Geld direkt "vom Staat" erhalten dies ausgesprochen gerne tun. Sie haben keine Mietausfälle, was bei der Klientel sicher sonst schon der Fall sein könnte (und sicher auch früher war). Nicht umsonst fliegen ja Leute aus ihren Wohnungen - z.B. auch wenn sie die Miete nicht bezahlen. Erscheint sicher vielen mehr als ungerecht - aber so ist es nun mal. Olga

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Lindensee
Lindensee
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von Lindensee
als Antwort auf olga64 vom 01.09.2014, 17:34:15
Die Mitarbeiter im Jobcenter müssen nach Gesetzestext entscheiden und hier gibt es nun mal Grenzen, die eingehalten werden können.
... Olga

Da ist meine Meinung diese:
Eine Richtlinie ist im Gegensatz zur Verordnung immer nur ein ... Leitfaden, wo durchaus Spielraum besteht. Ich kenne das aus anderem Recht.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte oder der Vergleich hinkt.

...
Auch ich würde einer MieterIn entgegenkommen, wenn sie oder er mit mir sprechen würde. Ich denke aber sowieso, dass die meisten Vermieter hier nachgeben werden, weil die Vermieter, die an H 4-Empfänger vermieten und das Geld direkt "vom Staat" erhalten dies ausgesprochen gerne tun. Sie haben keine Mietausfälle, was bei der Klientel ... Olga

Lassen wir die "Klientel" mal beiseite.
Ich gebe Frau Olga64 hier mal Recht.
Allerdings
gebe ich die Frage zu bedenken:
"Wie frei ist ein Mieter, dem der Vermieter die 2 Euro nachgelassen hat und dem der Vermieter danach quasi 'mit dem Schnippen eines Fingers' (doch Erhöhung der Miete um 2 €) derartigen Ärger mit dem Jobcenter verschaffen kann?"

Das zum Thema Freiheit.
sittingbull
sittingbull
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf olga64 vom 01.09.2014, 17:34:15
Die Mitarbeiter im Jobcenter müssen nach Gesetzestext entscheiden und hier gibt es nun mal Grenzen, die eingehalten werden können.


gesetzestexte werden von menschen formuliert und von menschen
interpretiert und durchgesetzt .

das passiert alles jenseits "gottgewollter" ordnung und ist entsprechend
kein selbstgänger .

sitting bull
olga64
olga64
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lindensee vom 01.09.2014, 18:54:32
Zur Freiheit des Mieters, der seine Miete vom deutschen Steuerzahler bezahlen lassen muss, kann ich nur sagen: jeder, der sich von anderen abhängig macht, ist nicht frei. Sollte er Freiheit schätzen, möge er versuchen, möglichst schnell aus dieser Konstellation rauszukommen - wenn nicht, muss er akzeptieren ,dass die Geldgeber Vorschriften erheben und diese auch verfolgen und kontrollieren.
Jeder Sachbearbeiter in einer Behörde hat vermutlich kleineren Spielraum in seinen Entscheidungen - aber ob er oder sie ihn anwendet, entscheidet wohl auch das "VErhältnis" zum Kunden. Wenn ich nur sehe, dass im Finanzamt Rendsburg ein Beamter von einem "Kunden" umgebracht wurde (ähnliches ist ja auch schon im Job-Center passiert) - ist dem Sachbearbeiter geraten, hier kurz und schnell seine Entscheidung zu fällen. Hat dieser Kunde Probleme damit, kann er ja eine hierarchisch höher gestellte Person kontaktieren. Olga

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Lindensee
Lindensee
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von Lindensee
als Antwort auf olga64 vom 02.09.2014, 16:32:50
... - wenn nicht, muss er akzeptieren ,dass die Geldgeber Vorschriften erheben und diese auch verfolgen und kontrollieren.
... Olga

Da sind Sie haarscharf am Thema vorbeigeschrammt, Frau olga64.
Wenn Sie meinen Beitrag genauer gelesen hätten, hätten Sie erkennen können, dass ich die Freiheit des Mieters allgemein in seinem Wohnumfeld und speziell seinem Vertragspartner -Vermieter- gegenüber meinte. Der hat bei Ihrer Verfahrensweise auf allen Gebieten die besseren Karten und Mieterrechte dem gegenüber in Anspruch zu nehmen, dürfte bei Ihrer vorgeschlagenen Kostellation ganz schwierig sein.
Wir erinnern uns (Titelthema): Eine Erhöhung der monatlichen Miete um nur 2 Euro genügt und der Mieter wird vom Jobcenter zum Auszug aus der Wohnung veranlasst.

... - ist dem Sachbearbeiter geraten, hier kurz und schnell seine Entscheidung zu fällen. Hat dieser Kunde Probleme damit, kann er ja eine hierarchisch höher gestellte Person kontaktieren. Olga

Gut dass Sie das ansprechen, denn: Kann er das wirklich?
Er kann es vielleicht, wenn sein Jobcenter sich an das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig hält. Ich lese gelegentlich, dass das durchgängig bei allen Jobcentern wohl noch nicht durchgesetzt ist.

Wer das Thema Telefonlisten und Jobcenter vertiefen möchte, dem sei die Lektüre der Seite des folgenden Links empfohlen:

http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
Tammy1957
Tammy1957
Mitglied

Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von Tammy1957
als Antwort auf Lindensee vom 04.09.2014, 18:42:49
Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, dass das Jobcenter beim Festhalten am Richtsatz, nicht nur einem Umzug zustimmen muss, sondern gegebenenfalls auch die Umzugskosten zahlen muss.

Trotzdem denke ich: Einen Ermessensspielraum gibt es immer! Allein das Schreiben und der zeitliche Aufwand des Sachbearbeiters sind doch schon mehr als die fraglichen zwei Euro wert.

Da frage ich mich: Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

Ich denke, es müsste doch genügen, wenn man sich um eine neue Wohnung bemüht... dieses dem JC nachweist.

Es wiehert der Amtsschimmel und die Sachbearbeiter haben scheinbar nicht genug zu tun... sind nicht ausgelastet genug.
bukamary
bukamary
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Re: die tränen gibt es gratis ...
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Tammy1957 vom 12.09.2014, 21:03:11
Hallo Tammy

Es gibt diesen Spielraum. Bei dem im Eröffnungsbeitrag genannten Beispiel dürfte dass problemlos machbar sein, wenn man denn will. Es gibt durchaus den Begriff des angemessenen Spielraums und den Begriff Zumutbarkeit, die dabei eine Rolle spielen.

Aber wenn man weiß, dass die Mitarbeiter der Jobcenter teilweise selber rechtswidrige Arbeitsverträge haben, darf man sich nicht mehr wundern - siehe Link.

bukamary

Prekäre Jobs beim Jobcenter

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