Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die Wahl zum Bundespräsidenten ungültig????

Innenpolitik Die Wahl zum Bundespräsidenten ungültig????

Christine1951
Christine1951
Mitglied

Die Wahl zum Bundespräsidenten ungültig????
geschrieben von Christine1951
Folgendes fand ich auf der Seite der Grundrechtepartei wer hat schon mal davon gehört mir ist ehrlich gesagt dieses Juristendeutsch zu unverständlich

Grundrechtepartei

LG
Marija
Marija
Mitglied

Re: Die Wahl zum Bundespräsidenten ungültig????
geschrieben von Marija
als Antwort auf Christine1951 vom 19.10.2011, 13:45:56
Christine,

Kein gültiges Wahlrecht - Ist die momentane Regierung überhaupt legitim?

Zitat Uthoff : " ...zur Wahl gehen wäre möglicherweise Beihilfe zum Verfassungsbruch..."

Lg
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Die Wahl zum Bundespräsidenten ungültig????
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Marija vom 19.10.2011, 13:54:46
Christine,

Kein gültiges Wahlrecht - Ist die momentane Regierung überhaupt legitim?

Zitat Uthoff : " ...zur Wahl gehen wäre möglicherweise Beihilfe zum Verfassungsbruch..."

Nana, wählen gehen ist schon richtig. Je mehr Nichtwähler gehen, desto besser. Das Prob haben wir ja schon lange diskutiert und ist ja auch nichts Neues. Uthoff hat es eben wiedereinmal erwähnt. Weshalb das so ist wird hier geschrieben: http://www.sueddeutsche.de/politik/kein-gueltiges-wahlgesetz-in-deutschland-die-schande-des-parlaments-1.1109514

Fakt ist eines:
Wir haben ein ungültiges Wahlrecht. Es existiert zwar in Merkels Schreibtisch eine Novelle, aber in dieser ist das Problem der Überhangmandate wieder nicht gelöst. Das erhielt ich erst heute wieder bestätigt.

Nehmen wir an, die bisherige Regierung muß Neuwahlen ausschreiben. So abwegig ist das in der jetzigen Situation gar nicht und irgendeine Partei bekommt auf der Grundlage der entstandenen Überhangmandate eine Mehrheit im Bundestag, dann kann jede Partei die sich benachteiligt fühlt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und klagen. Das tolle daran ist, das Urteil ist schon heute klar und deutlich absehbar.

Lest mal dazu http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-09/wahlrecht-verfassungsgericht. Die nichtssagende Kanzlerin weiß das natürlich. Dafür hat sie einen Kanzleramtsminister, der sie mit dieser Information versorgen sollte. Er hat es aber selbst nicht so genau mit dem Grundgesetz und deshalb kam es ja auch zu der bewussten Auseinandersetzung mit Bosbach, über die sich letztlich alle Welt inkl. Bosbach selbst amüsierte.

Ob sie auch wissen, das belgische Verhältnisse gar nicht so weit weg sind? Belgien hat aber noch einen Vorteil. In deren Verfassung ist eine solche Situation der Regierungslosigkeit festgeschrieben und mit einer Notregierung geregelt. Im Grundgesetz steht nichts, aber auch rein gar nichts darüber.

Es lebe Absurdistan!

Anzeige