Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik "digitales Vermummungsverbot"

Innenpolitik "digitales Vermummungsverbot"

freddy-2015
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Mitglied

RE: "digitales Vermummungsverbot"
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf hobbyradler vom 15.04.2019, 08:58:23
Die Masse die sich im Internet tummelt,
kann sich sowieso nicht verbergen.
Viele der Plattformen/Forenbetreiber nehmen alle Daten
und überprüfen sie ja auch. (Email bestätigen)
Deine Vorschläge gehen schon in die richtige Richtung,
nachweisbar anmelden.
Ausweis scannen wäre vielleicht schonmal eine Zwischenlösung,
bis alle soweit sind
und 100 %tig vorgehen können mit der Postmethode.

Schorsch,
wenn wir soweit sind das die Internet-Riesen haftbar gemacht werden,
wird sehr viel Zeit vergehen.
schorsch
schorsch
Mitglied

RE: "digitales Vermummungsverbot"
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.04.2019, 08:53:43
Heißt das nicht,den Bock zum Gärtner machen? 
Meintest du diese meine Aussage: "Meine Meinung: Wer mit dem Internet Geld verdienen will, soll auch dafür sorgen müssen, dass damit kein Schindluder getrieben wird!"?

Was sollte das mit Bock und Gärtner zu tun haben? Ich erwarte doch auch vom Mehllieferanten, dass im Mehl, das ich zum Backen kaufe, keine Mehlwürmer wühlen und krabbeln!
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

RE: "digitales Vermummungsverbot"
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 16.04.2019, 16:10:52

Ich sehe dein Argument mit dem Mehlhändler schon ein, finde aber es trifft hier nicht so gut zu.
Der Internet-Mehlhändler hat nur vordergründig Interesse am Mehlverkauf, er verdient mehr Geld mit den Daten,die der User ihm liefert.

In Österreich wurde dieses Gesetz auf Grund einer argen Facebookbelridigung einer Frau veranlaßt.
Facebook verlangt die Echtnamenregistrierung.
Trotzdem ...der Prozeß wird wiederholt werden...scheint die Klage gegen den Facebookaccountbesitzer keine "gmahte Wiesn" zu sein.

Im gestrigen  REPORT  wird sehr gut erklärt, woran die Verfolgung von Internetbedrohungen und -beleidigungen leidet.
Diese Sendung ist noch 8 Tage online  abrufbar und analysiert das Problem grundlegender.
Es könnte durchaus sein,dass die Voraussetzungen in der Schweiz und in Deutschland andere sind. Das weiß ich nicht. Es wurde aber vom Themeneinsteller das österr.Gesetz angesprochen.



 


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