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Innenpolitik Diskussion um ein neues Wahlrecht

hafel
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Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von hafel
"Das Volk hat falsch gewählt, also wählen wir uns ein neues Wahlrecht".... so in Abwandlung nach B. Brecht.

Alt-Bundespräsident Roman Herzog schlug vor, unser Wahlrecht zu ändern. In einer Analyse, dass das Regieren in einem Fünf-Parteien-System schwieriger wird, muss man den früheren Verfassungsrichter zunächst zustimmen. Ich denke jedoch, dass sich das deutsche Verhältniswahlrecht bewährt hat. "Hessische Verhältnisse" sind eine Ausnahme.

Herzog meint zudem, dass ein Mehrheitswahlrecht nach britischem Muster nicht in Frage kommt und auch die französische Variante kein Patentrezept ist.

Es wäre wohl besser, die Volksparteien machten ihre Hausaufgaben. Vertrauensverlust resultiert aus falscher Kommunikation. Unhaltbare Versprechungen und Wortbrüche verunsichern den Wähler.

So fragwürdig das hessische Roulette sein mag, so werden wir wohl in Zukunft "Mit XY nie" nicht mehr hören ... und das ist auch gut so.

Und es ist auf die Dauer kein unentrinnbares Schicksal, dass sich die LINKE "im Westen" festschreibt. Lafontain & Co werden ihre inneren Widersprüche und irrealen Forderungen nicht endlos verbergen können.

Herzogs Vorstoß greift wohl zu kurz. Er dokumentiert damit eher die Hilflosigkeit und Resignation. Das Volk hat gewählt. Das sollte und muss man ernst nehmen.
--
hafel
heinzdieter
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf hafel vom 07.03.2008, 13:31:20
Das jetzige Wahlrecht,sollte in jedem Fall geändert werden.
Unser jetziges Wahlrecht erlaubt doch unseren Abgeordeten, die uns von den Parteien zur Wahl vorgesetzt werden in Absprache alles.
Denn nur so konnte sich die LINKE im Westen etablieren - Hessen, Hamburg, Niedersachsen-.
Und Herr Gisy und Herr Lafontaie haben mit ihren Argumentationen recht:

Es werden Arbeitsplätze geschaffen, die subventioniert werden müssen, da der Verdienst nicht die Lebeserhaltungskosten deckt.

Die Rentner erhalten seit mehreen Jahren keine Erhöhung.

usw

Stellt euch nun einmal vor:
Werden solche Politiker, die soetwas beschließen und durchsetzen bei der nächsten wahl von den Wählern nochmals bei Direktwahl gewählt???




heinzdieter
hugo
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von hugo
als Antwort auf heinzdieter vom 07.03.2008, 17:39:03
hallo heinzdieter: Werden solche Politiker, die so etwas beschließen und durchsetzen bei der nächsten wahl von den Wählern nochmals bei Direktwahl gewählt???

ich bin fast geneigt zu sagen JA ich kann mir das vorstellen, blöd genug sind wir, kurzes Gedächtnis haben wir, belatschern lassen wir uns usw,,, Beispiele dafür gibts reichlich.

Pass mal auf was Ich Dir flüstere: Dieses Jahr wird es mal wieder -sämtlichen vorherigen Versprechungen Veröffentlichungen und Vermutungen zum Trotz- eine recht mickrige Rentenerhöhung geben.

Aber nächstes Jahr ist Wahljahr angesagt, da wird es eine halbwegs satte Rentnerfangprämie geben,,lange genug wurde ja dafür gespart,,,

nur mal so eine Prognose von der ich hoffe das sie nicht stimmt ,,,*g*

--
hugo

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hafel
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von hafel
als Antwort auf heinzdieter vom 07.03.2008, 17:39:03
Nun schauen wir mal, was der Wähler überhaupt bestimmen darf?

Jede einzelne Stimme zählt. Das ist das Prinzip beim Verhältniswahlrecht. So wird der Wählerwille im Parlament dargestellt, da die jeweilige Partei nur so viele Sitze im Parlament erhält. ...... je nachdem wie viele Stimmen sie hat. Auch kleine und neue Parteien erhalten so ein politisches Mitwirkungsrecht. Es besteht allerdings die Gefahr der Zersplitterung , deshalb die 5%-Hürde. Für die Bundestagswahl gilt in Deutschland außerdem ein personengebundenes Verhältniswahlrecht. So werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze). ...... aber die Verteilung der Sitze im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt. Die über die direkt gewonnenen Sitze hinaus einer Partei zustehenden Mandate werden mit Listenkandidaten besetzt. Nur wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, behält sie diese "Überhangmandate". Der Wähler hat somit keinen direkten Einfluss auf die Kandidaten, die in das Parlament einziehen. Die Listen werden in der Regel von den Parteien aufgestellt. Der Wähler kann also nicht direkt wählen wer regiert.

Beim Mehrheitswahlrecht ziehen dagegen nur solche Kandidaten in das Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinigen, Alle anderen Stimmen verfallen. Hier bestimmt aber der Wähler die Abgeordneten.

Das zu ändern ist eine hohe Hürde, da die kleinen Parteien sich dagegen mit aller Kraft stemmen werden. Sie werden diese Veränderung auf einen Angriff auf ihre Existenz ansehen. Bereits in der letzten großen Koalition (1966-69) wollte man ein reines Mehrheitsrecht einführen... Am Ende scherte dann die SPD aus; die Reform wurde abgeblasen.

--
hafel
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf hafel vom 07.03.2008, 20:21:46
Die Abgeorneten sind doch der Partei verpflichtet.

Sie haben nur die Meinung der Partei zu vertreten. Ein Ausbüchsen wird bei nächsten anstehenden Wahl mit einen hinteren Listenplatz bestraft.

Das auch Abgeordnete, die sich nicht dem Parteidokrin fügen, sich als Einzelwahlkämpfer durchsetzen können, hatte uns u. a. auch Herr Ströbele gezeigt.

Die Abordneten sollten doch die Interessen des Volkes vertreten und wahrnehmen und nicht die Interessen der Lobbyisten einzelner Gruppen.

Ohne Wahlrechtsänderung wird das "Schiff BRD" nicht mehr steuerbar sein.

Unzufriedene Wähler sind das allerschlimmste für eine Demokratie.



--
heinzdieter
hafel
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von hafel
als Antwort auf heinzdieter vom 08.03.2008, 11:10:08
@ heinzdieter: Die Abgeorneten sind doch der Partei verpflichtet.



Stimmt, aber nur diejenigen, die über die Liste gewählt werden. Alle anderen sind ihren Wählern verpflichtet.
--
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hugo
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von hugo
als Antwort auf heinzdieter vom 08.03.2008, 11:10:08
hallo heinzdieter. "Unzufriedene Wähler sind das allerschlimmste für eine Demokratie."

und was hälst Du von unzufriedenen Abgeordneten?
oder -sich nicht an die Parteiräson haltenden Abgeordneten?
oder von bestechlichen Abgeordneten ?

--
hugo
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf hugo vom 08.03.2008, 11:25:54
Hallo Hugo

Für Unzufriedene Abgeornete gilt Wechsel in den alten Beruf oder die Arbeitslosigkeit.

Wenn einer Abgeordnerter wird, dann aus Überzeugung. Ob das auch für Bundestagsabgeordnete anzusetzen ist, weiss ich nicht.

Es ist nicht jedermanns Sache seine eigenen Vorstellungen und Versionen aufzugeben und gegensätzliche Meinungen zu vertreten oder vertreten zu müssen. Wie schon erwähnt dann Jobwechsel.

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heinzdieter
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf hugo vom 08.03.2008, 11:25:54
Hallo Hafel

zur Hessen-Wahl:

Frau Metzger wollte nicht so, wie es die SPD wollte und nun wird ihr nahegelegt, ihr Mandant zurückzugeben.

Die geheime Abstimmung zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten ist für die SPD sowieso nicht sicher. Es könnte sich das Simonis-Ergebnis wiederholen.


--
heinzdieter
dunkelgraf
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Re: Diskussion um ein neues Wahlrecht
geschrieben von dunkelgraf
als Antwort auf hafel vom 07.03.2008, 13:31:20
Und es ist auf die Dauer kein unentrinnbares Schicksal, dass sich die LINKE "im Westen" festschreibt. Lafontain & Co werden ihre inneren Widersprüche und irrealen Forderungen nicht endlos verbergen können.

Das ist dein irriges Wunschdenken. Aber es wird sich zum Glück nicht bewahrheiten. Die Linke ist die einzige Alternative, sowohl in der Sozialpolitik als auch in der Außenpolitik. Schon allein mit der Forderung "Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr" erreicht sie sehr viele Bundesbürger, in Ost und West.
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dunkelgraf

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