Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise

Innenpolitik Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise

Mitglied_5ccaf87
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Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 09.06.2011, 19:57:46
Jetzt irrst du. Du glaubst doch nicht etwa ernstlich, das schwarz-gelb sich auf das BVG berufen kann? Das Urteil war eindeutig. Im oben verlinkten FAZ-Artikel ist klar und deutlich zu lesen:
Politiker der Opposition warnen vor einer Staatskrise. „Wenn das Wahlrecht nicht rechtzeitig reformiert wird, laufen wir auf eine Staatskrise zu. Denn die Bundesrepublik hat dann kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr. Schon eine vorgezogene Bundestagswahl stünde in Frage“, so der Grünen-Politiker Volker Beck der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.).

Der Wahlforscher Joachim Behnke hält dann sogar ein Eingreifen des Verfassungsgerichts für möglich. „Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, könnte das Verfassungsgericht selbst eine Übergangsregelung festsetzen. Das wäre eine heftige Ohrfeige für die Politik.“

Damit hätte Deutschland ein Notparlament und nicht nur wie Belgien nur eine provisorische Übergangsregierung. Wer Teilnehmer dieses Parlamentes ist wird von einem Gericht und nicht vom Wähler oder einer Partei festgelegt. Dessen Aufgabe würde dann nur sein, ein demokratisches Wahlgesetz zu beschließen. Möglicherweise verteilen die dann die Sitze so wie man den Sonntagsfragen entnehmen könnte.

Das Wahlgesetz soll die Demokratie in Deutschland festigen und nicht destabilisieren. Im oben genannten FAZ-Artikel findest du eine schöne Erläuterung inkl. Grafik die beschreibt was passiert, wenn grün-rot eine nach bisherigen Gesetz ganz legale Wahlabsprache treffen und nur auf Grund der Überhangmandate einen Regierungswechsel durchführen. Sie brauchten dazu nicht einmal mehr Stimmen als zur letzten Bundestagswahl. Nur ebissl gegenseitige Unterstützung. Bist du dessen tatsächlich bewusst? In BW hat es auch geklappt. Von den Ergebnissen der wöchentlichen Sonntagsfrage wollen wir dabei absehen http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm Darin haben Grün-Rot eh mit 49% die absolute Mehrheit, da hilft der Union nicht einmal mehr eine Koalition mit der FDP, Die Linken und der NPD.

Glaube mir mal, das wird noch spannend und diesmal hängt sich das Internet noch mehr als bisher mit rein. Das Internet bist auch du und du wirst über kurz oder lang deine Meinung ändern und öffentlich äußern. Dazu gehe ich jede Wette ein.
Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.06.2011, 13:49:16
"An der jetzigen Reaktion aller Mit-ST-ler kannst du erkennen, das man dieser Meldung (oder meiner Person) noch immer nicht richtig traut."


So ist es !

Wenn man schon etwas in Netz stellt, sollte wirklich alles stimmen. Zumindest ist es für das Vertrauen wichtig.
Da kann man nicht schreiben ( z.B. an Medea) :"Du irrst, die Frist ist verstrichen. Egal was diese Regierung jetzt anstellt und welche Wahlgesetze sie erlässt, sie sind alle ungültig.

Das ist eben ganz einfach FALSCH !
Die Frist ist nicht verstrichen und für eine Änderung des Wahlgesetzes reicht die einfache Mehrheit, die man hat, denn über den Bundestrat muss das Gesetz nicht.
Das könnte also ganz schnell gehen.
Die Gesetzesveränderungen, die die Regierung gegebenenfalls noch in den Bundestag einbringen und beschließen würde, wären dann auch gültig und nicht - wie du hier behauptest-ungültig.
Ob sie wieder vom BVG bemängelt würden, wäre eine ganz andere Sache.

Dass ich darüber, dass man nach 2 Jahren immer noch nicht an die Gesetzesänderungen gegangen ist, ebenfalls sauer bin, ist eine ganz andere Sache.
Ich denke übrigens, dass auch die Oppositionsparteien nicht MEHR unbedingt auf Schnelligkeit drängt, lässt sich übrigens auch erklären.
Aber auch das ist wieder eine ganz andere Sache

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Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.06.2011, 18:34:16
Das ist eben ganz einfach FALSCH !
Die Frist ist nicht verstrichen und für eine Änderung des Wahlgesetzes reicht die einfache Mehrheit, die man hat, denn über den Bundestrat muss das Gesetz nicht.

Du hast das Problem noch immer nicht begriffen. Das BVG hat eine drei jährige Frist gesetzt und diese Frist kann nicht mehr gehalten werden. Die schwarz geführten Regierungen haben es während dieser Zeit nicht verstanden eine Gesetzeskorrektur zu beschließen. Sie hätte schon zur vergangenen Bundestagswahl in Kraft gesetzt gewesen sein. Statt dessen beschäftigte man sich in zwei Legislaturen mit überflüssigen Gesetzen zum Komplex Datenvorratsspeicherung, Netzsperren(neuerdings Quick Freeze), Terrorbekämpfung und neuerdings zur Eindämmung der Spielsucht(Glückspielstaatsvertrag). Dies ist im höchsten Maße eine Mißachtung des Bundesverfassungsgerichtes.
- Richtig ist, das jede Änderung nach dem Verstreichen der Frist eine Ignoranz des BVG, als dem höchsten Gericht in der Bundesrepublik, bedeutet und dem GG widerspricht. Die Frist ist in 20 Tagen verstrichen. Eine Absichtserklärung das Problem zu bereinigen bedeutet noch lange nicht das das Gesetz in Kraft gesetzt ist. Oder willst du tatsächlich eine Notformulierung mit diesen der Demokratie widersprechenden Überhangmandaten als Inhalt?

- Richtig ist, das das BVG nicht von sich aus klagen kann und es wird auch kein Mensch (und keine Partei) zur Durchsetzung des Urteils klagen. Man wird höchsten lauthals lachen. Das BVG ist zudem auch keine Regierung. Sie ist aber ein der wesentlichen Stützen einer Demokratie.

- Es ist richtig, das eine einfache Mehrheit im Bundestag zur Änderung reicht. Um eine Gesetzesänderung zu beschließen, muss es (so verlangt es das GG) in drei Lesungen beraten werden.

- Richtig ist auch: Streitpunkt sind die Überhangmandate. Diese haben schon mal der Regierung Schröder die Stühle im Bundestag gekostet. Dies entsprach nicht dem Wählerwillen. Die gegenwärtige Regierungspartei will das nicht ändern.

- Es ist aber auch richtig, das jedes zukünftige Wahlergebnis, welches auf Überhangmandate beruht, auf Antrag von diesem Gericht für Nichtig erklärt werden muss.

- Es ist richtig, das das GG keine Übergangsregierung wie in Belgien zulässt und das nach einem Wahlergebnis mit Überhangmandaten das BVG nach Antrag einer benachteiligten Partei eine Regierung einsetzten muß. Dieser Fall könnte schon in den nächsten Tagen nach einem Misstrauensvotum eintreten.

- Richtig ist auch, das die einzige Aufgabe dieser Notregierung es wäre, ein Wahlgesetz gemäß des gültigen BVG-Urteils zu beschließen, in Kraft zu setzen und Neuwahlen durchzuführen.

- Richtig ist weiterhin das man nachdenken sollte bevor man etwas öffentlich verkündet und die Netzgemeinde wird sich wohl kaum am Unwissen eines einzelnen Netzbenutzers ausrichten. Du hast die beiden zum Beginn des Threads von mir gegebenen Links nicht benutzt. Auch hast du tapfer die Links von adam ignoriert.
Es ist falsch ein angebliches Wissen aus dem Hut zu zaubern. Immer wieder wird in einschlägigen Threads darauf verwiesen, das man um Streitsituationen zu vermeiden, wenigstens ein paar unabhängige Links angeben sollte, in welchen man das vom Diskussionsteilnehmer geschriebene nachlesen kann. Ich kann in deinem Beitrag an keiner Stelle erkennen, das du diese Hinweise tatsächlich ernst nimmst.
Ich denke du willst Streit. Wer das will ist ein Troll.

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adam
adam
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Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.06.2011, 10:19:17
- Richtig ist weiterhin das man nachdenken sollte bevor man etwas öffentlich verkündet und die Netzgemeinde wird sich wohl kaum am Unwissen eines einzelnen Netzbenutzers ausrichten.


Allein diese Zitat stimmt. Du hast schon im Eröffnungsbeitrag falsch unterrichtet und deshalb wird sich die "Netzgemeinde" wohl kaum an Deinem Unwissen ausrichten.

Ich denke du willst Streit. Wer das will ist ein Troll.


Dein Denken und Deine negativen Folgerungen sind im besten Fall uninteressant. Deine Informationen wurden als falsch belegt und das in sachlichem Ton. Der einzige, der wieder in der Beurteilung von ST-Mitgliedern ausfällig wird, bist Du.

Was das Thema anbelangt, kann es interessant werden, wenn die Frist verstrichen ist. Deine Behauptungen nachzuvollziehen und zu prüfen, ob sie wieder falsch sind, fehlt mir die Zeit und die Lust. Das kann ja hoffentlich, mit Deiner geflissentlichen Erlaubnis, jeder halten, wie er es will.

--

adam
Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.06.2011, 10:19:17
Du hast das Problem noch immer nicht begriffen...
Richtig ist auch: Streitpunkt sind die Überhangmandate. Diese haben schon mal der Regierung Schröder die Stühle im Bundestag gekostet. Dies entsprach nicht dem Wählerwillen.


Das ist nun auch wieder nur teilweise richtig! So war es z.B. bei der letzten Wahl - da haut es hin. !

2002 allerdings retteten die Überhangmandate der SPD die Kanzlerschaft.
Die SPD gewann im gesamten Bundesgebiet vier solcher "Überhangstimmen", die CDU nur ein solches Mandat. Nur dank der Zusatz-Mandate konnte Bundeskanzler Gerhard Schröder die folgenden drei Jahre überstehen.
Wenige Jahre vorher( 1995) war Schröder( noch als Ministerpräsident) vor das Verfassungsgericht gegangen, um eine Neuregelung in diesem Punkt zu erreichen(vorher hatte Kohl von der Überhangsmandat-Regel profitiert).
Nach 2002( genau am 17. 5 2003) wurde dann allerdings von der SPD-Grünen-Mehrheit ein Antrag der FDP abgelehnt, das Problem der Übergangsmandate neu zu regeln.
Warum auch - man hatte ja mit der alten Regelung eine Regierungsmehrheit erreicht.

Ich hoffe, du verstehst diesen Zusammenhang und die jeweils unterschiedliche Einstellungen der Parteien zu diesen Regelungen.

Beide großen Parteien haben sich nie so richtig bemüht, eine Neuregelung auf den Weg zu bringen.
Dabei waren einzelne Vorstöße immer von der aktuellen Wahlsituation geprägt.
Motto - wir werden uns doch nicht selbst "an's Bein Pinkeln".
2009 bremste z.B. der damalige SPD-Chef Müntefering einen Vorstoß der Grünen - also 1 Jahr nach dem Urteil v. Karlsruhe- rechtzeitig vor der Wahl eine Neuregelung zu erreichen.
Warum wohl?

Fakt ist doch: Die Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen würden.
Das kann in allen Richtungen Wahlen entscheiden.
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Du solltest dich mal bemühen, die jeweiligen Beiträge auf deine Einlassungen genauer zu lesen und zu versuchen, den Inhalt mit deinen Ausführungen zu vergleichen.
Dann würdest du feststellen, dass auch du nicht derjenige bist, der hier die absolute WAHRHEIT mit Löffeln gefressen hat. Das würde allerdings bedeuten, dass du von "deinem" hohen Ross herunterkommst.











Mitglied_5ccaf87
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Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.06.2011, 11:50:07
Das ist nun auch wieder nur teilweise richtig! So war es z.B. bei der letzten Wahl - da haut es hin. !

Das war nur Zufall. In der Regel sind Wahlabsprachen und somit auch die Überhangmandate ausschlaggebend. Was passieren kann, wurde in der FAZ nachgerechnet. Siehe obigen Link. Das ändert aber nichts an der Tatsache. Wenn es weiter so gehandhabt wird ist es nicht illegal, kann aber jeder Zeit und ohne viel Federlesen angefochten werden. Sie selbst werden kaum klagen, denn sie haben es selbst versaut. Sollten Schwarz die nächste Wahl nur durch Überhangmandate gewinnen gibt es Tränen.

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Re: Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Staatskrise
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.06.2011, 23:00:10
@hinterwaeldler
Ich bin ja auch dafür, dass es eine Neuregelung geben muss, da die alte Regelung kleinere Parteien benachteiligt.
Das habe ich in diesem Thread auch schon geschrieben.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die "großen" Parteien bei unterschiedlicher Mehrheitslage auch unterschiedlicher Meinung zu einer schnellen Neubewertung waren.

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