Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)

Innenpolitik Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)

Mitglied_5ccaf87
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Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Spitzenmeldung aus http://www.schaffhausen.ch/pages/newsdetail.asp?ID=43428

Nacktfotos auf Schulserver: Lehrer droht Gefängnisstrafe

Da hat sich ein Realschullehrer erlaubt seine privaten Urlaubsfotos auf einer mobilen Festplatte (oder Stick) zu sichern und benutzt dies Lw auch zum Datentransport von Zuhause in die Schule und wieder zurück. Das ist durchaus ganz normal, denn wer hat schon zwei Mobile.

Der Lehrer hat nun aber nicht beachtet, das beim Anstecken des Lw an das Netz der Schule die Serversoftware es als Bestandteil des Netzes erkennt, mountet und falls die Daten ungesichert sind, jeder Nutzer des Netzes darauf zugreifen kann. Nun drohen dem Lehrer nach schweizer Strafrecht bis zu drei Jahren Gefängnis. Ich würde eher für drei Stunden Karzer und Nachsitzen im Fach Datenschutz plädieren.

Dieses Beispiel zeigt, das selbst Lehrer nicht davor gefeit sind, leichtsinnig mit ihren persönlichen Daten umzugehen und sie je nach Bedarf jedem zugänglich machen. Dies ist aus meiner Sicht das einzige Verwerfliche an der Geschichte. Prüden und verkalkten Sittenwächtern ist eh nicht über den Weg zu trauen.

Die deutsche Jugendzeitschrift "Bravo" mit wenigstens zwei Nacktfots je Ausgabe steht übrigens nicht auf dem eidgenössischen Verbots-Index und ist an jedem Kiosk der Deutschschweiz erhältlich

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der hinterwaeldler
fritz_the_cat
fritz_the_cat
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Re: Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.11.2009, 09:25:54
Ist in der Schweiz Nacktsein schon Pornografie? Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und bekomme gleich ein Schleudertrauma.
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fritz_the_cat
schorsch
schorsch
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Re: Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von schorsch
als Antwort auf fritz_the_cat vom 02.11.2009, 11:12:34
Nicht das Nacktsein ist bei uns verboten, sondern das Zurschaustellen auf einem Schulcomputer.

Wenn wir nun argumentieren, dass auch dies kein VerGehen sei sondern gewiss ein VerSehen, dann könnte der nächste Lehrer ja Pornographisches auf den gleichen PC laden - und dann sagen: "Oh sorry - mir ist da ein Lapsus passiert!"

Frage: Warum überhaupt musste dieser Herr Lehrer eigentlich den Schulcomputer für solches benutzen? War sein eigener daheim schon so voll, dass er auswärts speichern musste?

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schorsch

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arno
arno
Mitglied

Re: Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von arno
als Antwort auf schorsch vom 02.11.2009, 11:49:05
hallo, schorsch,

das sind die Folgen eine verkehrten Einstellung
zu unserem Körper mit blösinnigen Folgen für einen Lehrer.

Auf das die Gefängnisse voll werden!

Ich glaube, daß die Politiker nicht wissen, was
die Schüler so alles auf ihren Handys an Bildern
austauschen und welche frei zugänglichen Pornographieseiten
im Internet auf Papas PC angeschaut werden.

"Nakt duschen widerspricht katholischer Moral!" (Generalkirchenvikariat Köln)


Viele Grüße
--
arno
myrja
myrja
Mitglied

Re: Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von myrja
als Antwort auf schorsch vom 02.11.2009, 11:49:05
Frage: Warum überhaupt musste dieser Herr Lehrer eigentlich den Schulcomputer für solches benutzen? War sein eigener daheim schon so voll, dass er auswärts speichern musste?
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schorsch



Hallo Schorsch,

der Lehrer wollte die Fotos doch nicht auf dem Schulcomputer speichern. Lies Dir den Eingangsbeitrag von Hinterwaeldler mal genau durch. Die Fotos waren zufällig auf dem selben Stick, wie die Schuldaten, die er darauf gespeichert hatte.

Er hätte einfach zu Hause erst mal überprüfen sollen, was noch so alles auf dem Stick gespeichert ist, dann wäre das Ganze nicht passiert. Ein bischen denken hilft da manchmal doch sehr. ) Ich jedenfalls halte den Lehrer für voll verantwortlich.
--
myrja
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Fall übelster Pornographie in schweizer Realschule ;-)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 02.11.2009, 11:49:05
Nicht das Nacktsein ist bei uns verboten, sondern das Zurschaustellen auf einem Schulcomputer.
Exhibitition ist auch bei uns Deutschland verboten. Es muss aber auch der Vorsatz nachgewiesen sein. Im Orginalartikel steht nichts darüber. Es steht auch nichts darüber, wie nackt der Lehrer war. In einem deutschen Forum habe ich das gelesen: Wenn du dich nackt ZEIGST, dann bist du ein Exhibitionist. Wenn du nackt BIST und gesehen wirst, dann bist du nur nackt. Das ist ein wichtiger Unterschied, besonders juristisch. Das gilt meines Wissens auch für die Menschen in den tiefen Tälern zwischen den hohen Bergen und ihren Sittenwächtern. Damit ist diese Aussage absurd:
Wenn wir nun argumentieren, dass auch dies kein VerGehen sei sondern gewiss ein VerSehen, dann könnte der nächste Lehrer ja Pornographisches auf den gleichen PC laden - und dann sagen: "Oh sorry - mir ist da ein Lapsus passiert!"


Frage: Warum überhaupt musste dieser Herr Lehrer eigentlich den Schulcomputer für solches benutzen? War sein eigener daheim schon so voll, dass er auswärts speichern musste?

Ich denke schon. Die Zeiten wie sie Theo Lingen und Heinz Rühmann in ihren Filme darstellten und wie du sie aus deiner Schulzeit noch kennst sind wohl endgültig, auch hoch droben im Heidiland, vorbei. Die Lehrer von heute bereiten ihren Unterricht zuhause am PC vor und werten ihn dann auch Zuhause aus. Selbstverständlich benutzen sie dazu auch die PCs in der Schule.

--
der hinterwaeldler
Ps: Ich war es nicht, der die Katholen erwähnt hat

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