Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden

Innenpolitik Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden

arno
arno
Mitglied

Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von arno
Hallo,

in einer Fernseh-Nachrichtensendung wurde gerade mitgeteilt,
dass sich ein Kirchenangehöriger in der Stadt Essen wegen
eines Sexualdeliktes nicht nur vor einem staatlichen, sondern
zusätzlich auch noch vor einem Kirchengericht verantworten muß.

Für Strafdelikte sollte das deutsche Strafgesetzbuch der BRD
ausreichen!

Viele Grüße
arno
Karl
Karl
Administrator

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von Karl
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 18:01:31
Verfehlungen am Arbeitsplatz haben immer sowohl beim Arbeitgeber betriebsinterne Konsequenzen wie möglicher Weise straf- oder zivilrechtliche. Das ist nicht nur in der Kirche so, sondern in jedem Betrieb, auch bei Angestellten und Beamten des Staates. Karl
heijes
heijes
Mitglied

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von heijes
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 18:01:31
Arno ein Link wäre ganz schön gewesen Essener Zeitung: Essener Priester unter Missbrauchsverdacht

Bei dem Innerkirchlichen Verfahren geht es darum:
Rainer A., der Kulturhauptstadtbeauftragter und Vorsitzender des Kunstvereins im Bistum ist und bis Dezember 2008 acht Jahre als Offizial das kirchliche Gericht leitete, muss sich auch auf ein innerkirchliches Verfahren einstellen. Nicht nur kirchliche Titel und Ämter könnten dabei aberkannt werden, sondern auch Pensionsansprüche.Auszug aus der Essener Zeitung.





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hafel
hafel
Mitglied

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von hafel
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 18:01:31
Na Arno, das ist doch bekannt, dass es z. B. bei Staatsdienern zur "normalen Strafe" noch ein Disziplinarverfahren gibt.

Hafel
hugo
hugo
Mitglied

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von hugo
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 18:01:31
Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden (arno)

oh na arno und im Gegenzug und zum Ausgleich gibts Beispiele das in der BRD für Täter, die mehrere Untaten begangen, gar keine Verurteilung oder nur Vergleiche stattfinden, oder nicht mal ein Verfahren eingeleitet wird.

Recht und Unrecht liegen oft genau so dicht zusammen wie ungesühntes Unrecht und Unschuld oder Recht haben und/oder Recht bekommen. *g*

hugo
arno
arno
Mitglied

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von arno
als Antwort auf hugo vom 29.01.2010, 19:48:44
Hallo, hugo,

ich sehe, dass es mit der deutschen Rechtsprechung
nicht sehr gut steht.

Viele Grüße
arno
Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 20:12:28
"Hallo, hugo,

ich sehe, dass es mit der deutschen Rechtsprechung
nicht sehr gut steht."
geschrieben von arno


Da muss ich dich wirklich bewundern, dass du dir dieses Land selbst noch zumutest.
Miese Schule, Regierung Sch.... - nun auch noch schlechte Rechtssprechung.

Wie du auf letzteres kommst, eschließt sich mir im Zusammenhang mit dem von dir reingesetzten Sexualdelikt-Thema zwar nicht - aber was solls.
Hauptsache du hast mal wieder gemeckert.

Ein schönes Wochenende trotzdem - auch wenn's schwer wird - lieber Arno --

klaus

EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Für ein und dieselbe Tat kann man in der BRD zweimal verurteilt werden
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf arno vom 29.01.2010, 18:01:31
Allein der titel ist doch wieder so eine parole nach dem motto, ohhh wie schlecht ist doch alles in diesem land.
Und eine doppelverurteilung wegen eines deliktes gibt es vor deutschen gerichten nicht.
Oder Arno bist du der meinung, daß der besagte kirchendiener mit dem kirchlichen verfahren ausreichend bestraft ist und nicht vor ein ordentliches gericht gehört.
Die kinderschänder wirds freuen.
Und der bankräuber kommt dann mit einer abmahnung durch seinen arbeitgeber, sofern er hat, davon.

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