Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Für wen gilt der Datenschutz?

Innenpolitik Für wen gilt der Datenschutz?

arno
arno
Mitglied

Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von arno
Hallo,

aus gegebenen Anlaß (Neonazi-Datei) stelle ich das Thema ein.

Ich glaubte bis vor kurzem, dass Datenschutz und Persönlichkeits-
rechte für alle Bürger eingerichtet worden sind.
Ich scheine mich getäuscht zu haben.
Können wir damit rechnen, wenn die politische Verwässerung des
Datenschutzes so weitergeht, dass bald auch die Beleglisten der
Frauenhäuser im Internet veröffentlicht werden?

Wer haftet eigentlich für Falscheintragungen in den
Datensammlungen?
Werde ich in eine Datensammlung aufgenommen, wenn ich einen
rechtsorientierten Nachbarn grüße?

Ich halte jede Art der Veröffentlichung personenbezogener Daten
als einen Vörläufer einer speziellen Form der Selbstjustiz.

Viele Grüße
arno
Karl
Karl
Administrator

Re: Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf arno vom 19.01.2012, 08:37:11
Die Veröffentlichung von Namenslisten im Internet finde ich auch nicht gut. Ich habe mich schon immer gegen jede Form von Pranger gewendet. Die von den Behörden nun angelegte Naziddatei ist aber doch etwas anderes, sie steht m. W. der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Karl
arno
arno
Mitglied

Re: Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von arno
als Antwort auf Karl vom 19.01.2012, 08:47:44
Hallo, karl,

Die von den Behörden nun angelegte Naziddatei ist aber doch etwas anderes, sie steht m. W. der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung
geschrieben von karl


Im Prinzip ist das nur eine Frage der Zeit!

Neonazi- Spenderlisten mit Adressenangaben und Spendenhöhe
sind auch personenbezogene Daten und über das Internet
veröffentlicht und für jeden Bürger einsehbar!

Viele Grüße
arno

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Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 19.01.2012, 09:18:15
Weshalb sollte das nicht veröffentlicht werden: derstandard.at: AnonAustria fängt Verfassungsschutz- Mails ab
In diesem Artikel heißt es:
Die behördliche Verfolgung der Aktivisten von Anonymous Österreich (AnonAustria) treibt seltsame Blüten. Dies belegt ein Mailverkehr zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und "Informanten", die "nicht viel länger tatenlos zusehen wollen, wie ein Haufen halbwüchsiger, angeführt von einem Egomanen das Ansehen Österreichs in den Dreck zieht!"
Die Mails auf welche bezug genommen wird sind bei http://pastebin.com/SXiRWXkF zu lesen.
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von EehemaligesMitglied58
Ich bin schon dafür, daß solch eine datei mit gewaltbereiten und gewälttätigen neonazis erstellt wird.
Allerdings unter der bedingung, daß darauf nur polizei und verfassungsschutz zugriff erhalten um ein-und austragungen vornehmen zu können und verdachtsfällen nachzugehen.
Das mit dem datenschutz ist im internet sowieso eine halbgare sache.
Auf den entsprechenden seiten findet man sowohl allgemeinzugängige daten von Nazis und Antifa.
Die frage für mich ist, wie kann man solchen leuten die veröffentlichung von "Steckbriefen" ihrer gegner verbieten?
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Für wen gilt der Datenschutz?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 19.01.2012, 10:50:07
Woran erkennt man so sicher, daß keine Unschuldigen in die Datei kommen, die Gewaltbereiten?

Warum braucht man eigentlich getrennte Datenbanken nebst zuständiger Behörde für links- und rechtsradikale Täter?
Arbeiten in den zuständigen Behörden dann Personen, deren linke, bzw. rechte Einstellung bekannt ist, damit diese dann ihre "Gegner" erfassen?

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