Innenpolitik Grass fordert Verfassungsreform mit Recht
Ich auch!! Damit wäre Deine Stimme ausgeglichen. ))
sollte an dutch gehen
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adam
sollte an dutch gehen
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adam
Hallo, hafel,
Du irrst gewaltig!
Viele Grüße
--
arno
Du irrst gewaltig!
Viele Grüße
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arno
Re: Grass fordert Verfassungsreform mit Recht
@ hafel:
Arnos Optimismus ist nicht viel mehr als das Pfeifen im dunklen Wald.
Da hilft auch dutchies Stimme nicht viel weiter.
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eko
Arnos Optimismus ist nicht viel mehr als das Pfeifen im dunklen Wald.
Da hilft auch dutchies Stimme nicht viel weiter.
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eko
Hallo, eko,
in der Tat ist das "Pfeifen im dunkeln Wald" für viele
andere eine wichtige (politische) Orientierungshilfe für
die anstehenden Wahlen!
Viele Grüße
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arno
in der Tat ist das "Pfeifen im dunkeln Wald" für viele
andere eine wichtige (politische) Orientierungshilfe für
die anstehenden Wahlen!
Viele Grüße
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arno
Re: Grass fordert Verfassungsreform mit Recht
@ arno,
dann pfeif mal schön!
Aber brülle bitte nicht so entsetzlich laut hier in der Gegend rum, indem Du beständig in Fettschrift und riesengroßen Lettern schreibst. Damit wird das, was Du sagst, auch nicht wahrer.
--
eko
dann pfeif mal schön!
Aber brülle bitte nicht so entsetzlich laut hier in der Gegend rum, indem Du beständig in Fettschrift und riesengroßen Lettern schreibst. Damit wird das, was Du sagst, auch nicht wahrer.
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eko
Fettschriftig im Internet herumbrüllen, finde ich gut. Es ist eine echte Bereicherung der deutschen Sprache.
Danke eko
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eliza50
Danke eko
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eliza50
Alles gross schreiben bedeutet brüllen, fett schreiben bedeutet herrausheben im Internet!
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susannchen
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susannchen
Als Verfassung sollte erst eine für ganz Deutschland geltende Konstitution bezeichnet werden. Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Artikel 23 geregelt (heute enthält der Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
Quelle:
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hl
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contraklaus
"Seine demokratische Legitimation, die zunächst durch die westdeutschen Landesparlamente und anschließend durch Bestätigung des deutschen Volkes bei Wahlen im grundgesetzlichen System indirekt erfolgte, ist in der internationalen Staatspraxis unangezweifelt."
Bist Du Dir da absolut sicher???
Bei welcher Wahl hatte denn das deutsche Volk die Möglichkeit, über dieses ominöse Grundgesetz abzustimmen???
Bis heute gab es weder eine Wahl, noch eine Volksabstimmung noch überhaupt eine Möglichkeit für das Volk, zu diesem von oben übergestülpten Grundgesetz Stellung zu nehmen.
Das " Grundgesetz " wurde in den knapp 50 Jahren seiner Existenz bisher in über einhundertfünfzig Fällen " geändert ", " erweitert", " ergänzt " und sogar " präzisiert ".
Jede einzelne Partei hat, sobald sie an der Macht war oder daran teilhaben durfte, mehrere Änderungen des
" Grund"gesetzes durchgepeitscht. Ohne eine einzige Stimme des Volkes.
Zum Vergleich und zum Nachdenken : Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika besteht nun seit über 200 Jahren. Und das ohne jede Änderung, Erganzung oder Erweiterung.
Unser Grundgesetz wird jeder jeweils Macht ausübenden Partei "zurechtgeschustert" und ist daher das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wurde, geschweige denn
die Tonnen von Papier, die nach jeder Veränderung für neue Exemplare verschwendet werden.
Nach der deutschen Wiedervereinigung hätte dem deutschen Volk eine dem internationalen Recht entsprechende Verfassung zur Abstimmung vorgelegt werden m ü s s e n .
Alle anderen Auslegungen deutscher Politiker zu diesem Problem sind nichts als Ausflüchte in dem Versuch, den Rechts-und Verfassungslosen Zustand gegen den Willen des Volkes aufrechtzuerhalten.
contraklaus
contraklaus
"Seine demokratische Legitimation, die zunächst durch die westdeutschen Landesparlamente und anschließend durch Bestätigung des deutschen Volkes bei Wahlen im grundgesetzlichen System indirekt erfolgte, ist in der internationalen Staatspraxis unangezweifelt."
Bist Du Dir da absolut sicher???
Bei welcher Wahl hatte denn das deutsche Volk die Möglichkeit, über dieses ominöse Grundgesetz abzustimmen???
Bis heute gab es weder eine Wahl, noch eine Volksabstimmung noch überhaupt eine Möglichkeit für das Volk, zu diesem von oben übergestülpten Grundgesetz Stellung zu nehmen.
Das " Grundgesetz " wurde in den knapp 50 Jahren seiner Existenz bisher in über einhundertfünfzig Fällen " geändert ", " erweitert", " ergänzt " und sogar " präzisiert ".
Jede einzelne Partei hat, sobald sie an der Macht war oder daran teilhaben durfte, mehrere Änderungen des
" Grund"gesetzes durchgepeitscht. Ohne eine einzige Stimme des Volkes.
Zum Vergleich und zum Nachdenken : Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika besteht nun seit über 200 Jahren. Und das ohne jede Änderung, Erganzung oder Erweiterung.
Unser Grundgesetz wird jeder jeweils Macht ausübenden Partei "zurechtgeschustert" und ist daher das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wurde, geschweige denn
die Tonnen von Papier, die nach jeder Veränderung für neue Exemplare verschwendet werden.
Nach der deutschen Wiedervereinigung hätte dem deutschen Volk eine dem internationalen Recht entsprechende Verfassung zur Abstimmung vorgelegt werden m ü s s e n .
Alle anderen Auslegungen deutscher Politiker zu diesem Problem sind nichts als Ausflüchte in dem Versuch, den Rechts-und Verfassungslosen Zustand gegen den Willen des Volkes aufrechtzuerhalten.
contraklaus
hallo contraklaus,,,ob diese zögerliche Haltung zu einer aktuellen Verfassung eventuell mit der Sorge um einen Friedensvertrag zusammenhängt`?
Wenn bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 festgelegt wurde, daß alle Reparationsforderungen n a c h einem Friedensvertrag ausgehandelt werden, dann könnten doch diese negativen Uraltguthaben den Beschleunigungsprozess -pro Verfassung- erheblich bremsen oder nicht ?
--
hugo
Wenn bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 festgelegt wurde, daß alle Reparationsforderungen n a c h einem Friedensvertrag ausgehandelt werden, dann könnten doch diese negativen Uraltguthaben den Beschleunigungsprozess -pro Verfassung- erheblich bremsen oder nicht ?
--
hugo