Innenpolitik Handygate Dresden vom 19. Februar 2011 zum dritten und letzten Mal
Handygate Dresden vom 19. Februar 2011 zum dritten und letzten Mal
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Funkzellenabfrage durch die Dresdner Polizei am 19. Februar 2011, bei welcher mehr als 1 Mio Datensätze gesammelt wurden, waren ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit und sind umgehend zu löschen.
Mit dieser Aktion wurde praktisch jeder Versender und Empfänger einer Nachricht via Mobilfunk, Internet und Festnetz aus und nach der Dresdner Südvorstadt überwacht. Noch vor 10 Tagen hat sich das Dresdner Amtsgericht energisch geweigert. Allen Beteiligten und Klägern ging heute der Beschluss des Sächsischen Landgerichts zu. Darin heisst es:
Damit dürften ein großer Teil der angeblichen Beweise im Prozess gegen Pfarrer Lothar König ebenfalls nicht verwendet werden und sind gegenstandslos.
Quelle: http://falk.linkeblogs.de/?p=781
Mit dieser Aktion wurde praktisch jeder Versender und Empfänger einer Nachricht via Mobilfunk, Internet und Festnetz aus und nach der Dresdner Südvorstadt überwacht. Noch vor 10 Tagen hat sich das Dresdner Amtsgericht energisch geweigert. Allen Beteiligten und Klägern ging heute der Beschluss des Sächsischen Landgerichts zu. Darin heisst es:
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.02.2011, 270 Gs 711/11, rechtswidrig ist. Die aufgrund dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen.
Es wird festgestellt, dass die Erhebung und Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten und der Bestandsdaten des Betroffenen durch das Landeskriminalamt Sachsen auf der Grundlage der Anordnung des Amtsgerichts Dresden, erlassen mit Beschluss vom 25.02.2011 (207 Gs 711/11), rechtswidrig war.
Es wird festgestellt, dass die Erhebung und Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten und der Bestandsdaten des Betroffenen durch das Landeskriminalamt Sachsen auf der Grundlage der Anordnung des Amtsgerichts Dresden, erlassen mit Beschluss vom 25.02.2011 (207 Gs 711/11), rechtswidrig war.
Damit dürften ein großer Teil der angeblichen Beweise im Prozess gegen Pfarrer Lothar König ebenfalls nicht verwendet werden und sind gegenstandslos.
Quelle: http://falk.linkeblogs.de/?p=781
@ hw,
das ist doch eine wunderbare Demonstration, dass der Rechtsstaat funktioniert. Es werden keine der Politik genehmen Gefälligkeitsurteile gesprochen bzw. in höheren Instanzen revidiert. Wie gut die Gewaltenteilung zum Ärger der Politiker funktioniert, demonstriert auch der Ausbruch Friedrichs gegenüber Voßkuhle, siehe Link.
Karl
das ist doch eine wunderbare Demonstration, dass der Rechtsstaat funktioniert. Es werden keine der Politik genehmen Gefälligkeitsurteile gesprochen bzw. in höheren Instanzen revidiert. Wie gut die Gewaltenteilung zum Ärger der Politiker funktioniert, demonstriert auch der Ausbruch Friedrichs gegenüber Voßkuhle, siehe Link.
Karl
Re: Handygate Dresden vom 19. Februar 2011 zum dritten und letzten Mal
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Da hat sich der Gulli-Autor noch zurückhaltend und gewählt ausgedrückt. Zu deinem Link kann ich noch einen drauf legen: faz.net: Debatte über Videoüberwachung Friedrich weist Voßkuhle zurecht Mal sehen was die Presse morgen schreibt.
Für die Eidgenossen unter uns zu diesem Thema noch diese Nachricht: netzpolitik.org: Schweiz: Petition - Nein zum Überwachungsst Da bin ich gespannt wie diese Plebiszit ausfällt: http://buepf.ch/index.de.html Denkt dran liebe Schweizer: Die PCs sind euer Eigentum und nicht der des Bundesrates!
Für die Eidgenossen unter uns zu diesem Thema noch diese Nachricht: netzpolitik.org: Schweiz: Petition - Nein zum Überwachungsst Da bin ich gespannt wie diese Plebiszit ausfällt: http://buepf.ch/index.de.html Denkt dran liebe Schweizer: Die PCs sind euer Eigentum und nicht der des Bundesrates!
Re: Handygate Dresden vom 19. Februar 2011 zum dritten und letzten Mal
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Heute folgt der nächste Hieb vom Bundesverfassungsgericht in Richtung BundesinnenFriedrich und dessen Vorgängern de Maizière und Schäuble. In Karlsruhe wird über die Antiterrordatei das Urteil gesprochen. In dieser Datei sind nicht nur 130 - 160 vermutete Gefährder und Extremisten erfasst, sondern auch 17.000 unbescholtene Bürger. Es gab seit Bestehen etwa 70.000 Anfragen. Daraus entstand nicht ein einziger Fahndungserfolg.
Quelle: tagesschau.de: Karlsruhe urteilt über Antiterrordatei
Da gab es doch kürzlich erst Leute hier im Forum die beschimpften mich als Lügner und behaupteten, es gäbe keine Überwachung von Otto Normalo in Deutschland.
Quelle: tagesschau.de: Karlsruhe urteilt über Antiterrordatei
Da gab es doch kürzlich erst Leute hier im Forum die beschimpften mich als Lügner und behaupteten, es gäbe keine Überwachung von Otto Normalo in Deutschland.