Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen

Innenpolitik Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen

heijes
heijes
Mitglied

Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von heijes
Ich habe eben einen Artikel in der Berliner Morgenpost gelesen, und frage mich, will sich hier ein Politiker nur wieder mal Profilieren oder meint er es wirklich ernst?

Wie zynisch und menschenverachtend können Politiker sein:

Anlass: H. Schmidt FDP-Fraktionsvize in Berlin Mitte, will nach einem Bericht des "Berliner Kuriers" diese Woche einen Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung vorlegen.
Demnach sollen arme Berliner in Zukunft Ratten jagen und töten. Pro Ratte soll es einen Euro geben. Das ist besser als Flaschen zu sammeln und das Pfand zu kassieren, meint Schmidt.

Die Interessenvereinigung der Arbeitslosen reagierte empört.
Kann Berlin damit sein Rattenproblem lösen.

Wenn ich nicht genau wüsste, dass heute nicht der 1. April ist ......

--
heijes
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von rolf †
als Antwort auf heijes vom 15.12.2008, 22:40:27
machen das nicht die Inkasso-Büros?
--
rolf
heijes
heijes
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von heijes
als Antwort auf rolf † vom 15.12.2008, 22:43:58
Meine Tastatur spinnt!
--
heijes

Anzeige

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von rolf †
als Antwort auf heijes vom 15.12.2008, 22:40:27
Das kann er nicht ernst meinen, Schädlingsbekämpfung erfordert, im Gegensatz zum Bezirksverordneten, fundierte Fachkenntnisse.
Das sollte sogar ein Bezirksverordneter wissen.
--
rolf
multifit
multifit
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von multifit
als Antwort auf rolf † vom 15.12.2008, 23:00:15




Na toll, ist doch wohl ein sehr interessantes und geistreiches
Aufgabengebiet, dieses Jagen und Erschlagen von Ratten.

"Dank" an diesen Politiker für seine Idee ! Hier wurde für die
Hartz IV Empfänger endlich einmal ein richtig guter Vorschlag gemacht !

Jetzt aber mal Spaß beiseite: vielleicht sollte man diesen
Politiker lieber vom Feld jagen...leben wir schließlich doch
im zivilisierten Europa ?? Seine Idee ist ganz einfach verwerflich !

Gruß
Multi

hugo
hugo
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von hugo
als Antwort auf multifit vom 15.12.2008, 23:44:40
hm multi, wenns nicht so traurig wär, könnt man sich kaputtlachen,,

gerade hörte ich von einem Urteil: Ein so-genannter Ein-Euro-Job ist Arbeitslosen auch dann zuzumuten, wenn sie 30 Stunden in der Woche arbeiten sollen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und hob damit ein Urteil des bayerischen Landessozialgerichts auf.

ok 30 Stunden Ratten fangen ist nicht Jedermann/Frau Sache aber ich frage mich: ist es gerecht einen Ing 30 Stunden ING-technische Tätigkeiten machen zu lassen und ihm dafür einen Stundenlohn von 1,5€ (also ein Dreißigstell des normalen Lohnes)zu zahlen?

Ein Bekannter -frisch vom Studium und auf seine Abschlußnote wartend um sich Bewerben zu können- bekam vom Amt einen Ein Eurojob zugewiesen,,,bei dieser neuen Firma zeit er den Mitarbeitern wie man spezielle PC Anwendungen nutzt, erarbeitet eine neue Hompage usw,,

Für genau diese Tätigkeit bekommen anderwärts die Profis tausende von Euro im Objektlohn. Diese Firma spart also auf Kosten des HarzIV Menschen und hat gar kein Interesse daran solche Leute fest anzustellen,,

ich finde es pervers und nenne es Ausbeutung,, unsere Politiker sagen es sei eine Chance für den Jobber aber es ist eine Chance und ein großes Glück für unfähige, Betriebsleiter und Unternehmer, und Betrug am Menschen, weiter nichts,,,
--
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf hugo vom 16.12.2008, 18:40:41
Vielleicht sind für einige die gesamten Entscheidungen interessant.

Dienstag, 16. Dezember 2008
Hartz IV
Sozialgericht schafft Klarheit

Sogenannte Ein-Euro-Jobs sind Arbeitslosen auch dann zuzumuten, wenn sie dabei 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die obersten Sozialrichter Deutschlands konkretisierten am Dienstag mit mehreren Urteilen die Regelungen zum Arbeitslosengeld II. Dabei wurden die Empfänger von "Hartz IV" sowohl gestärkt als auch bestehende Grenzen bestätigt. Die Entscheidungen im Einzelnen:

Konkurrenzlose Gartenarbeit

Mit dem Urteil zu den Ein-Euro-Jobs hoben die Richter eine Entscheidung des bayerischen Landessozialgerichts auf. Geklagt hatte ein heute 58 Jahre alter Ingenieur aus dem Ostallgäu. Er hielt es für unzumutbar, 30 Stunden in der Woche für nur einen Euro pro Stunde zu arbeiten. Der Mann war mehrere Jahre arbeitslos und sollte für 1,50 Euro pro Stunde Bäumchen mit einer Schutzfolie umwickeln. Die Arbeitsbehörde kürzte daraufhin sein Arbeitslosengeld um 30 Prozent.

Mit der Begründung, dass ein Ein-Euro-Job, der zeitlich einer Vollbeschäftigung nahekomme, eine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt sei, gab das Landessozialgericht dem Mann Recht. Die Bundesrichter folgten der Argumentation jedoch nicht. Eine Konkurrenz könne sich nur aus der Art, nicht aus der Zeit einer Beschäftigung ergeben. Eine Formulierung, aus der eine Begrenzung der Arbeitszeit abgeleitet werden könne, finde sich nicht in den Gesetzen. Zudem sei bei den Ein-Euro-Jobs das Geld nicht wie bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine tatsächliche Gegenleistung für die Arbeit, sondern nur ein Anreiz. Schließlich werde das Arbeitslosengeld II weitergezahlt (Az.: B 4 AS 60/07 R).

Kein Stauraum für Sammler

In einem anderen Urteil billigte der Senat Hartz-Empfängern zu, in bestimmten Fällen Anrecht auf einen vom Staat bezahlten Lagerraum zu haben. Eine Unterkunft sei nicht nur ein Wohnraum, sondern umfasse alles, was für menschenwürdiges Wohnen notwendig sei. Sei der Wohnraum sehr beengt, müssten die Behörden für eine gewisse Zeit auch einen Lagerraum bezahlen. Niemandem könne zugemutet werden, wegen einer kurzzeitigen Notlage auf seinen gesamten Besitz zu verzichten.

Allerdings seien ein Auto, Antiquitäten oder die Ergebnisse einer Sammelleidenschaft kein "geschütztes Vermögen", sondern könnten verkauft werden, bevor man Steuergelder in Anspruch nehme, sagte der Vorsitzende Richter. "Es ist ein Unterschied, ob ein Arbeitsloser in der Scheune seine Möbel oder seine gesammelten Bierdeckel und Micky- Maus-Hefte lagert." (Az.: B 4 AS 1/08 R).

Recht auf renovierte Wohnung

Ein Arbeitsloser, der in eine billigere Wohnung zieht, hat unter Umständen Anrecht auf eine Renovierung. Die Richter entschieden, Renovierungskosten müssten von der Behörde getragen werden, wenn Ausbesserungen angemessen und notwendig seien. Allerdings würden Wohnungen zumeist renoviert übergeben. Stehe das im Mietvertrag, müsse die Behörde nicht zahlen. Grundsätzlich gebe es aber ein Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen. Die Richter gaben damit einer Hartz- IV-Empfängerin aus Duisburg Recht, der jetzt 300 Euro zustehen (Az.: B 4 AS 49/07 R).


Quelle: ntv.de



--
susannchen
hugo
hugo
Mitglied

Re: Hartz IV Emfpänger sollen in Berlin Raten jagen
geschrieben von hugo
als Antwort auf susannchen vom 16.12.2008, 18:54:48
ja susannchen, da kann man mal die ganze Sinnlosigkeit dieser Harz IV Gesetze herauslesen,,,unsere bisherigen Gesetze sind sicher nicht auf die heutigen Sonderbedingungen vorbereitet und auf Harz Sonderfälle schon mal gar nicht.

es wird also weiterhin ein Glücksspiel sein, wenn man sich an die Gerichte wendet,,

dem ganzen Ärger könnte mit einer Art Grundeinkommen/Bürgergeld o.ä die Spitze genommen werden,,aber ist das auch gewollt ?
--
hugo

Anzeige