Innenpolitik inge viett

sittingbull
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inge viett
geschrieben von sittingbull
genossin inge ist zu zu einer geldstrafe verurteilt worden , weil sie das grundgesetzlich verbriefte widerstandsrecht in
anspruch nahm .

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
(GG art. 20 abs.4)

dieses recht schliesst ein , gegen "verfassungswidrige angriffskriege" widerstand zu leisten .
die "freiheit" wird schliesslich nicht "am hindukusch" verteidigt .
(zitat peter struck : , SPD , " die freiheit wird am hindukusch verteidigt." )



bild

der " öffendliche frieden " , den SIE meinen ...


sitting bull
jupp11
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Re: inge viett
geschrieben von jupp11
Es wundert mich das solche Beiträge nicht vom WM gelöscht werden.

Ausserdem frage ich mich wie oft du deinen Kopf vorher auf die Tischplatte geschlagen hast um so ein dummer Zeug zu schreiben.

Übrigens haben nur alle deutschen das Recht auf Widerstand die auch zurechnungsfähig sind.
Grenzlandfrau
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Re: inge viett
geschrieben von Grenzlandfrau
als Antwort auf jupp11 vom 26.11.2011, 12:51:20
Jupp, ich verstehe dich nicht! Hier wurde eine freie Meinung geäußert, ein Link eingesetzt - was ist dagegen zu sagen?

Inge Viett hat ihre Strafe verbüßt. Dass sie nun wegen ihrer Äußerung verurteilt wurde, ist die Sache, die hier zur Debatte steht. Offentsichtlich wurde ihre Äußerung nicht als "freie Meinungsäußerung" sondern als Aufruf zur Gewalt eingestuft.

Ich halte es für völlig legitim, dies zu hinterfragen.


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sittingbull
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Re: inge viett
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf jupp11 vom 26.11.2011, 12:51:20
" Es wundert mich das solche Beiträge nicht vom WM gelöscht werden.
Ausserdem frage ich mich wie oft du deinen Kopf vorher auf die Tischplatte geschlagen hast um so ein dummer Zeug zu schreiben.
Übrigens haben nur alle deutschen das Recht auf Widerstand die auch zurechnungsfähig sind. "

o-ton ... jupp11


demokratie vorstellungen in der zwischenzeit...

ängstlich ...


sitting bull
Re: inge viett
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 26.11.2011, 14:30:38
"demokratie vorstellungen in der zwischenzeit..."


Mal abgesehen davon, dass wir uns tatsächlich in einer Zwischeneiszeit befinden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es zum demokratischen Recht eines Bürgers gehören darf, Brandanschläge durchzuführen, dazu aufzurufen oder sie als demokratisches Mittel gutzuheißen.

Solltest du anderer Meinung sein - dann sag es, ohne "deine Genossin" vorzuschieben.

Ich halte das Strafmaß für angemessen und sie soll froh sein, das nicht vor über 20 Jahren gesagt zu haben und in einer anderen "demokratischen Republik" gelebt zu haben.
Da wäre das Urteil wie in einer Eiszeit ausgefallen ( mehrere Jahre eiskalte Zelle !)


adam
adam
Mitglied

Re: inge viett
geschrieben von adam
als Antwort auf sittingbull vom 26.11.2011, 14:30:38
demokratie vorstellungen in der zwischenzeit...

ängstlich ...


sitting bull
geschrieben von sitting bull


Das ist keine Sache der Ängstlichkeit, sondern des Grundsatzes und der Grenzziehung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Verbrechen.
genossin inge ist zu zu einer geldstrafe verurteilt worden , weil sie das grundgesetzlich verbriefte widerstandsrecht in
anspruch nahm .
geschrieben von sitting bull


Sich mit einer reuelosen Entführerin und versuchten Mörderin, per Nennung als Genossin, solidarisch zu erklären, ist m.A.n. eher geistiges Sympathisantentum als die Wahrnehmung eines demokratischen Rechtes und somit rechtsstaatlich grenzwertig. Mit Demokratie, also trotz gegensätzlicher Ansicht eine Mehrheitsmeinung anzuerkennen, hat das nichts mehr zu tun.

--

adam



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EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
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Re: inge viett
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf adam vom 26.11.2011, 15:31:29
Ach ja, die "Genossin" Inge.
Wir empören uns hier über terror von rechts, mordanschläge der RAF oder jetzt aufruf zu brandanschlägen von Links, lieber SB, scheinen also in ordnung zu sein?
silhouette
silhouette
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Re: inge viett
geschrieben von silhouette
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.11.2011, 15:22:22

Ich halte das Strafmaß für angemessen und sie soll froh sein, das nicht vor über 20 Jahren gesagt zu haben und in einer anderen "demokratischen Republik" gelebt zu haben.
Da wäre das Urteil wie in einer Eiszeit ausgefallen ( mehrere Jahre eiskalte Zelle !)

Hat sie aber, allerdings äußerst systemkonform. Erst durch die "Wende" ist sie aufgeflogen, und der Staat, dem sie dann angehörte, hat sie seitdem eher mit Samthandschuhen angefasst. Die Biographie ist lesenswert und vor allem denen zu empfehlen, die immer noch behaupten, die Unterstützung der RAF durch die Stasi sei eine reine Verschwörungstheorie:
Inge Viett
Tut mir leid, dass ich so eine einseitige, kapitalistische Quelle zitieren musste.
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: inge viett
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silhouette vom 26.11.2011, 16:00:28
Das Problem ist bekannt. Wenn es sich um 1200 Euro handelt ist Einschätzung der Straftat sehr gering. Selbstverständlich ist nicht jede Meinungsäußerung durch das GG geschützt. Wie könnte es auch. In der Süddeutschen steht darüber:
Das Gericht sprach die 67-Jährige schuldig, auf einer Podiumsdiskussion im Januar dieses Jahres Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge als "legitime Aktion" gebilligt zu haben. Solche Äußerungen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, heißt es in dem Urteil. Sie habe sich damit "moralisch hinter die Täter gestellt". Der Anwalt von Viett hatte Freispruch verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Haft ohne Bewährung wegen Vietts Vorstrafen beantragt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, Rechtsmittel würden geprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit ist eine weitere Verhandlungsrunde nicht ausgeschlossen. Es kann zweifellos der Fall eintreten, das der nächste Richter das ganz anders sieht.

Das Einzige was mich an der ganzen Sache stört ist viel mehr, das die Zeitung mit dem unaussprechlichen Namen zitiert wird. Habt ihr wirklich keine andere Zeitung im Internet?

Wem es interessiert, ich habe mal versucht herauszufinden, um was es sich überhaupt handelt und dies gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=XLxCcBpN900&hd=1 In diesem Zusammenhang sollte man auch mal die andere Seite zu Wort kommen lassen: Repression gegen Linke Meines Wissens ist weder dieser Fall noch die Brandstiftung auf dem Parkplatz im Kasernengelände auf der Dresdner Marienallee geklärt. Es hat zwar angeblich linke Bekennerschreiben, aber weder Beweise noch Zeugen und noch viel weniger Verhaftungen gegeben.

Re: inge viett
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.11.2011, 17:36:59
"Das Einzige was mich an der ganzen Sache stört ist viel mehr, das die Zeitung mit dem unaussprechlichen Namen zitiert wird. Habt ihr wirklich keine andere Zeitung im Internet?...In diesem Zusammenhang sollte man auch mal die andere Seite zu Wort kommen lassen "


Ich wusste nicht, dass man in einem Forum den Namen einer Zeitung AUSSPRECHEN muss.
Natürlich gibt es auch andere Zeitungen, die du sicher so oft liest, dass du gelernt hast, sie auch auszusprechen, wie z.B. die "Junge Welt" oder "Scharf Links" oder "Linke Zeitung" die die Terroristin Inge Viet quasi als Heldin verehren.

Allerdings hat die Tageszeitung "Junge Welt" vergessen, zu erwähnen, dass die verurteilte Terroristin( u.a. Attentat auf einen franz. Polzisten, der dann querschnittsgelähmt war und später an den Folgen des Schusses starb) mit Hilfe der DDR-Stasi in die DDR flüchten konnte.
Hier lebte sie dann auch unter dem Schutz des DDR-Staats bis zur Wende.

Da unterscheiden wir uns vielleicht.
Ich werde z.B. keinen Artikel einer Zeitung verlinken, die eine Mörderin, wie Inge Viett als armes gequältes Opfer der bundesdeutschen Justiz darstellt und - in 60-jähriger Tradition- wesentliche Fakten der Person verschweigt.
Eine solche " andere Seite" kommt bei mir nicht zu Wort.




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