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Innenpolitik Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

olga64
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Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von olga64

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil für das sog. 3. Geschlecht gesprochen. Unter Intersexualität versteht man Menschen, die genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
Bisher musste hier "gewählt" werden, ob männlich oder weiblich, was aber generell unbefriedigend für die Betroffenen ist (man schätzt, dass ca  200.00 Menschen des 3. Geschlechtes unter uns leben).
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, bis Ende 2018 ein entsprechendes Gesetz neu zu installieren.
Kompliziert wird es aber, wenn ein erwachsener Intersexueller,d er als Mann lebt, aber hormonell bedingt auch Frau ist, ein Kind zur Welt bringt. Wird dann unter das gebärende Elternteil "Mann" oder "Frau" eingetragen? Das dürfte noch eine schwierige Aufgabe für den Gesetzgeber werden.
Und wie wird dies bei Einträgen in Passdokumente? Oder wenn jemand einen Job annimmt - wie wird er oder sie (auch vom betrieblichen Schutz des Arbeitnehmers) in diesem Fall in den Betrieben eingestuft und behandelt?
Ich finde das Thema sehr spannend und vor allen Dingen finde ich es gut, dass es ein weiterer Schritt unseres Landes ist, liberales Handeln zu zeigen und auch Minderheiten entsprechend zu involvieren und auch zu schützen. Olga

Mitglied_a254d63
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 09.11.2017, 15:47:43

Kürzlich war ich zu einem MRT, vorher zu einer Sono.
Beide male mußte ich und alle Patienten ein seitenlanges Formular ausfüllen.
Anzukreuzen waren da auch 2 Geschlechter.
Wenn das Gesetz durchkommt müßten alle Formulare im Gesundheitswesen und überall wo das Geschlecht angegeben werden muß neu geschrieben werden.
Welch Aufwand für eine Handvoll Betroffene und welch Profit für die Druckereien, aber wer bezahlt dann die Kosten?
Müßten dann überall auch eine dritte Toilette eingebaut werden?
Laut Genderwahnsinn soll es ja über 40 verschiedene Geschlechter geben, wie soll das dann geregelt werden?
 

Femmefatale
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf Lissy52 vom 09.11.2017, 17:15:33

Ich finde, dass es wirklich an der Zeit war für ein solches Urteil.
Ich kenne selbst jemand persönlich, der /die intersexuell ist.

LG, ff


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Lissy52
Lissy52
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von Lissy52
als Antwort auf Femmefatale vom 09.11.2017, 17:21:52

Sorry ff
Ich hatte meinen Beitrag gelöscht, weil ich geschrieben hatte, dass es die Möglichkeit des " Nichteintrags " des Geschlechs vom Verfassungsgericht  gibt. Das ist aber schon länger der Fall ( man kann schon seit einiger Zeit in der Geburtsurkunde das Geschlecht freilassen ) und der Kläger wollte ausdrücklich ein 3. Geschlecht und nicht das Weglassen für alle Urkunden. 

Mitglied_a254d63
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Femmefatale vom 09.11.2017, 17:21:52

Bisschen unüblich ist es schon, wenn ein Gericht ein Urteil fällt mit solchen Konsequenzen, die eigentlich der Legislative vorbehalten sein sollten.
Das BVG hat hier über seine Kompetenz gehandelt und wo kommen wir hin, wenn zukünftig Gerichte entscheiden ohne oder über den Kopf der Legislative.
Außerdem wird das Geschlecht immer noch bestimmt durch die Chromosomen.
Menschen mit Beiden soll es nicht geben, ein drittes Geschlecht ist also entweder eine reine Einbildung des mit den seiner Meinung falschen Geschlechtsorganen oder eine Minder oder Mißbildung dieser.
Aber in der sich ausbreitenden Dekadenz war sowas zu erwarten und wer weiß was noch so alles kommt.
D hat ja sonst keine Probleme.
Gibt es dann auch in Flugzeugen oder Zügen drei Toiletten?
 

margit
margit
Administrator

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von margit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.11.2017, 19:59:07

Hallo Holger,

ein dritte Toilette in Zügen und Flugzeugen wird es nicht geben, da sich bisher die Geschlechter dort eine gemeinsame Toilette teilen.

Von Dekadenz zu reden solltest Du vermeiden, da aus Deinen Aussagen nur hervorgeht, dass Du von Biologie und Genetik wenig Ahnung hast. Weiterbilden darin kannst Du Dich bei Wikipedia unter Intersexualität.

Ich finde es gut, dass das heutige naturwissenschaftliche Wissen dazu geführt hat, dass den betroffenen Menschen jetzt Gerechtigkeit widerfährt.

Margit

 


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adam
adam
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.11.2017, 19:59:07
Bisschen unüblich ist es schon, wenn ein Gericht ein Urteil fällt mit solchen Konsequenzen, die eigentlich der Legislative vorbehalten sein sollten.
Das BVG hat hier über seine Kompetenz gehandelt und wo kommen wir hin, wenn zukünftig Gerichte entscheiden ohne oder über den Kopf der Legislative.
Außerdem wird das Geschlecht immer noch bestimmt durch die Chromosomen.
Menschen mit Beiden soll es nicht geben, ein drittes Geschlecht ist also entweder eine reine Einbildung des mit den seiner Meinung falschen Geschlechtsorganen oder eine Minder oder Mißbildung dieser.
Aber in der sich ausbreitenden Dekadenz war sowas zu erwarten und wer weiß was noch so alles kommt.
D hat ja sonst keine Probleme.
Gibt es dann auch in Flugzeugen oder Zügen drei Toiletten?
 
Das Bundesverfassungsgericht (Abkürzung: BVerfG), hat genau das getan, was seine Aufgabe ist, nämlich die richtige Umsetzung des Grundgesetzes festzustellen. Nötigenfalls muß sich der Bundestag mit der Vorgabe des BVerfG befassen, im vorliegenden Fall ist es m.E. Sache der betroffenen Verwaltung. Die kosten werden sich in Grenzen halten, notfalls genügt es auf einem Formular ein drittes Kästchen zu zeichnen, es anzukreuzen und die Erklärung daneben zu schreiben.

Sicher wird das Geschlecht von der Genetik bestimmt, ganz sicher nicht nach deiner Methode der Ignoranz. Meiner Ansicht nach bist du mit deiner Beurteilung von Einbildung, Minder- oder Mißbildung ganz nahe an der nationalsozialistischen Ideologie. Das beweist mir auch deine zynische Frage nach der Anzahl der Toiletten. Von mitfühlender Menschlichkeit für Schicksale keine Spur.

--

adam
lupus
lupus
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von lupus

Ganz klar ist mir diese doch etwas seltene Situation nicht. Abgesehen von den körperlichen Zustand legen doch die Eltern durch die Namenswahl die Einordnung zumindest für die Stellung im Umgang mit anderen Personen fest.
Damit ist doch ein äußerlicher Rahmen gegeben und das Kind wird entsprechend handeln, auch wenn die tatsächlich Zuordnung unklar ist.
lupus

heide †
heide †
Mitglied

RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von heide †

Sehr geehrte Leute, 

über weitere informative Beiträge freut sich schon heute

- die - Heide

 

Monja_moin
Monja_moin
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RE: Interesexualität - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
geschrieben von Monja_moin

Zum Thema Intersexualität ist ein interessantes Kurzvideo auf ARD-Mediathek zu sehen:
NDR Logo, Quelle: NDR Quelle: NDR Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern

Auf der Seite von taz.de ist ein Artikel von einer Betroffenen zu lesen, die kurz über ihr Leben als Intersexuelle berichtet.
Sie wurde zwangstranssexualisiert.
Umgang mit Intersexualität

Ich denke das sind gute Infos um sich ein Bild davon zu machen.

Monja.


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