Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?

Innenpolitik Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?

Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 12.12.2012, 10:25:09
Würde man sämtliche deutschen Politiker so hart und gründlich anpacken, wie das mit Wulff geschehen ist, könnte man wohl 9/10 der Bänke in der grossen Berliner Kugel entfernen!

Das könnte man sowieso; denn es ist ja mittlerweile bekannt, dass Freitags am Nachmittag sowieso keiner mehr da ist.
Ist also schon auf den Weg gebracht... (um mal den Slang zu benutzen).
olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Doro79 vom 11.12.2012, 21:13:39
Mich verwundert in einem solchen Zusammenhang auch sehr ,dass Herr Oettinger (das ist der ehemalige MP von Baden-Württemberg mit dieser gruseligen englischen Aussprache, der nach Brüssel abgeschoben wurde) in SAchen Nord-Süd-Dialog nicht ebenfalls besudelt wurde? Auf vielen Fotos ist er ja mit hübschen Damen und glücklich lächelnd ebenfalls zu sehen.
Mich wundert auch sehr, dass Vater Gauck, der ja ebenfalls in Bochum 25.000 Euro für eine Rede kassierte und diese nicht spendete, nicht medial angeprangert wird? WArum nur Herr Steinbrück als Raffzahn dargestellt wird - ein anderer mit Heiligenschein verschont wird, lässt ebenfalls wieder auf die heuchlerischen Methoden der Medien und ihrer Leser schliessen. Olga
Constanze56
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von Constanze56
als Antwort auf olga64 vom 12.12.2012, 17:11:12
Herr Oettinger hatte Glück, für ihn hat man sich außerhalb von Baden-Württemberg nicht so interessiert, außer seinem schlechten englisch.

Herr Gauck war da meines Wissens, noch kein Bundespräsident.

Sicherlich ist die Liste der Nebenbeiverdiener ellenlang.

Als Herr Steinbrück seine Nebeneinkünfte offenbarte war ja auch aus der Regierung nichts mehr zu hören und das Thema ist mal wieder adacta gelegt.

Mich würde es schon interessieren, wer, was, wo verdient, denn wenn es so wenig ist, was sie verdienen in der Politik, dann sollen sie doch in die freie Wirtschaft gehen, aber da will sie dann anscheinend auch keiner haben.

Jeder Beamte, der nebenbei was annimmt wird bestraft, auch jeder Arbeitnehmer, der nebenbei verdient muß es angeben bzw. kann durch sowas auch entlassen werden, siehe Schwarzarbeit.

Gelten für Poltiker andere Regeln?

constanze

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olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Constanze56 vom 12.12.2012, 17:20:41
Herr Steinbrück war zu Zeiten seiner vielen Reden auch nicht Bundeskanzler oder Minister - ob er Kanzler wird, ist ja sehr ungewiss.
Was jemand an Geldern bekommt, ist sehr leicht über das Internet zu recherchieren. DAs hat nur oft den Nachteil, dass Otto Normalverbraucher dies alles sehr hoch empfindet und dabei meist übersieht, dass diese Menschen in der Politik durch eine andere Ausbildung/einen anderen Beruf wirklich in der "freien Wirtschaft" mehr verdienen würden als durch Diäten usw.
Wenn Sie nun Herrn Steinbrück empfehlen wollen, "in die Wirtschaft" zu gehen, hoffe ich, Sie meinen damit nicht eine Kneipe? Auch einem Prominenten wie ihm dürfte es schwer fallen, einen wirklich hochbezahlten Job zu bekommen, wenn er fast 70 Jahre alt ist und bisher nirgendwo "in der Wirtschaft" tätig war. Er fing ja als Bürobote von Herrn Rau an, war dann bei Frau Simonis in untergeordneter Rolle tätig, wurde dann erfolgloser Ministerpräsident von NRW und sehr erfolgreicher Finanzminister in der grossen Koalition. Wahlen hat er bisher nie gewonnen - das sollte nie vergessen werden. Olga
silhouette
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von silhouette
als Antwort auf Constanze56 vom 12.12.2012, 17:20:41
Gauck hat in der fraglichen Zeit keinerlei öffentliches Amt innegehabt. Er hat von seinen Büchern, den Lesungen und Vorträgen gelebt. Er ist ein schlechter Vergleich.

Beamte dürfen sehr wohl eine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben. Sie ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Für die Genehmigung gibt es sehr genaue Kriterien, die im Bundesbeamtengesetz festgelegt sind. Sie sind u.a. an den (zeitlichen) Umfang der Nebentätigkeit, die Höhe des Entgeldes und die Vereinbarkeit mit den dienstlichen Interessen geknüpft. Sie müssen genehmigt worden sein, bevor sie aufgenommen werden.

Nebenbei "was annehmen" ist ansonsten nichts anderes als passive Bestechung. Und das ist in der Tat nicht erlaubt, genauso wenig wie "Vorteilsnahme im Amt".
Edita
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 12.12.2012, 17:11:12
Mich verwundert in einem solchen Zusammenhang auch sehr ,dass Herr Oettinger (das ist der ehemalige MP von Baden-Württemberg mit dieser gruseligen englischen Aussprache, der nach Brüssel abgeschoben wurde) in SAchen Nord-Süd-Dialog nicht ebenfalls besudelt wurde? Olga


Tja liebe Olga, er war halt nicht so kooperativ in Sachen " Nord-Süd " Dialog, wie Wulff in Niedersachsen, vielleicht hat ihn aber auch sein lispelndes Fistelstimmchen davor bewahrt, wer weiß, wer weiß......

FR - Immer neue Details aus Wulffs Reich

Edita

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Constanze56
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Mitglied

Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von Constanze56
als Antwort auf olga64 vom 12.12.2012, 17:36:53
Frau Olga, im Internet wird man nur das zu lesen bekommen, was die Damen und Herren bekannt geben, aber sie geben eben nicht alles bekannt.

Herr Steinbrück ist sicherlich kein Bundeskanzler, noch Minister, aber im Bundestag und soll da für seine Wähler arbeiten, aber wie kann er das, wenn er pausenlos unterwegs ist von einem Vortrag zum anderen? Wenn er das Geld gespendet hätte, dann wäre es noch verzeihlich gewesen, aber nein, es ging auf sein Konto.

Wenn sie in der freien Wirtschaft sooooo viel verdienen würden, wer hält sie ab dahin zu gehen?

Nur in der freien Wirtschaft ist es auch so, daß man schneller mal fliegt, allerdings mit einer guten Abfindung ab einer gewissen Gehaltsklasse.

Die Herrschaften kleben aber an ihren Posten, warum wohl?

Man hat es an Herrn Schröder gesehen, erst Bundeskanzler, und nun in gut bezahlter Position (durch Fürsprache von Freund Putin), hätte ansonsten Herr Putin gewußt wer Schröder ist? Ich denke mal nein.

Herr Wulff wollte eben auch in der Liga mitspielen, nur fehlte ihm das Geld, aber er hatte ein Amt.

Bananenrepublik Deutschland? Ich vermute wir sind schon mittendrin.

Constanze
subasio
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von subasio
als Antwort auf olga64 vom 11.12.2012, 17:09:42
Das kann jetzt noch nicht entgültig beantwortet werden,am unteren Ende des Steckens findet sich immer was.
olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Constanze56 vom 12.12.2012, 20:16:22
Was Herr Schröder, Herr Joschka Fischer und viele andere machen, nennt man Networking. Dieses wird auch bei Mitarbeitern in Unternehmen gepflegt - eine Ausnahme bilden leider noch Frauen. DA es nach wie vor wenige gibt, die in Key-Positions sind, braucht es noch einige Zeit, um solche Netzwerke aufzubauen.
Oft werden diese schon zu Schulzeiten angegegangen: gute Internate und Universitäten sind die Brutstätte für lebenslanges Networking.
Ich denke, jeder dem sich die Chance hierzu bieten würde, würde sofort zugreifen - wäre ja auch nur vernünftig. Nur bieten sich vielen Normalos diese Chancen nicht - und diese schauen dann vermutlich etwas neidisch auf diese Vorfälle. Olga
olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf subasio vom 13.12.2012, 11:51:38
So wie es scheint, bekommt auch Christian Wulff ein gutes Weihnachtsgeschenk. Der Richter lässt einen Freispruch durchblicken - nur noch die Staatsanwalt kämpft aus dem letzten Loch. Hier zeigt es sich wieder deutlich, wie problematisch es ist, dass Staatsanwälte nicht unabhängig sind, sondern sowohl vom Justizministerium als auch von irgendwelchen Büro-Hierarchien abhängig sind. Im Fall Wulff bekommt man auch den Eindruck, dass sich die Staatsanwaltschaft der früheren Medienhysterie angeschlossen hatte, nun aber den Absprung nicht mehr schafft.
Grosse Teile des deutschen Volkes wissen heute schon gar nicht mehr, worum es hier eigentlich geht: bei einer kürzlichen TV-Umfrage hörte ich eine junge Frau, die meinte, Herr Wulff müsste bestraft werden, weil er ja seinen Doktortitel gefälscht hatte.
Als juristischer Tatbestand sind nun verblieben: ca 70 Euro für ein ungeklärtes Abendessen im Bayerischen Hof in München. Olga

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