Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?

Innenpolitik Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?

carlos1
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Mitglied

Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von carlos1
als Antwort auf adam vom 01.03.2014, 11:44:07
"Man sollte einen Eierdieb nicht wegen Obstdiebstahl vor Gericht zitieren. Dann kann nur ein Freispruch das Ergebnis sein." adam


Adam, das Strafrecht unterscheidet nicht zwischen Eierdiebstahl und Obstdiebstahl. Es gibt Tatbestände wie Diebstahl oder Mundraub, ferner Unterschlagung und andere Delikte. Ich sehe nicht nach.

Du stellst die Eignung des Menschen Wulff in Frage. Das ist dein gutes Recht. Schlage bitte einen unfehlbaren Charakter bei der nächsten Wahl des Bupräs vor. Einer, der für alle in jeder Situation immer das richtige Wort findet, alle bei seinen Reden vom Hocker reißt und dazu moralisch untadelig ist.

Das Gericht in Hannovr hatte auch nicht zu entscheiden, ob W. der verlängerte Arm des Bundeskanzleramtes war und als solcher ein Bupräs. von Merkels Gnaden. Bei einem möglichen Wechsel nach der Bundestagswahl 2013 im Kanzleramt wäre er trotz deines Verdikts nicht aus dem Amt entfernt worden.

Der Verfassungsauftrag des Bupräs besteht im Wesentlichen aus der Repräsentation der Bundesrep. nach innen und außen, in der Ausfertigung der von der Legislative verabschiedeten Gesetze, der Ernennung und Entlassung der Minister, die ihm vorgeschlagen werden, und der Akkreditierung der Vertreter fremder Staaten.

Alles längst ausdiskutiert.

Es bleibt wenig Spielraum für eigene Gestaltung des Verfassungsauftrags. Auf welche Weise sollte er in seinen wenigen Funktionen vom Kanzleramt gelenkt worden sein??

Längst bekannt.

Da der Bupräs. vor allem durch sein Wort und seine Person wirkt, ist der Versuch Redakteure der größten Boulevardzeitung des Landes einzuschüchtern zu missbilligen. Er hat durch sein Verhalten das Amt verletzt. Das ist aber heute der Schnee von vorgestern. Ich hoffe, dass sich die BILd-Redaktionb von dem Schock des Wulff-Anrufs erholt haben und nicht mehr traumatisiert sind.

Wulff hat sich damit keinen Gefallen getan. Wie gesagt: Ungeschickt.

Ein guter Politiker muss nicht nur die Fallen des Gesetzes kennen, sondern auch einen guten Medienberater haben, der ihn vor möglichen Gefahren und medialen Auswirkungen seines Tuns warnen.

Im Endergebnis haben wir dann die glatt gebügelten windschnittigen Polit-Typen, die der Talkrunden-Gesellschaft entsprechen. Viel Schein, wenig Substanz. Die Wahrheit sollte nicht auf die mediale Wirksamkeit reduziert werden und juristisch abgefedert sein.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es andere wichtige Problem gibt als den Fall Wulff.
Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 01.03.2014, 15:20:32
Mano Sitting Bull, wieder mal ein wenig "BULLSHIT" absondern!!
olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.03.2014, 14:14:01
Ich glaube er wird wohl als Anwalt arbeiten müssen, es wird wohl so manche Kanzelei geben die sich mit Herrn Wulf gerne schmücken würde und Beziehungen hat er mit Sicherheit auch noch!!


Warum müssen? Er wird froh sein, wieder arbeiten zu können. Er gründet selbst eine Kanzlei - ausserdem hat er noch sein Büro in Berlin,das ihm im Rahmen des Ehrensoldes zusteht - mit Sekretärin usw.
Der Freispruch ist ja 1. Klasse - es war mehr eine Blamage für die Staatsanwaltschaft als für Wulff und seinen Freund. Ich freue mich für ihn und auch für die treuen Freunde,die er hat - aus allen Gesellschafts- und politischen Richtungen. Das spricht auch für einen Menschen, wie ich finde und nicht unbedingt für eine Fortsetzung von "Deutschland hysterisch Vaterland". Olga

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nostalgie
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf olga64 vom 03.03.2014, 18:04:24
Und nun hat die Staatsanwaltschaft doch Revision eingelegt!
Macht ja nix, der Steuerzahler zahlt ja

Schon jetzt liegen die Gerichtskosten bei ca. 4 Millionen Euro
olga64
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Re: Ist Christian Wulff juristisch nicht zu belangen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf nostalgie vom 08.03.2014, 18:51:20
Es ist noch nicht sicher, ober der Revision stattgegeben wird. Es ist eine Fristenfrage - der Ankläger im Wulff-Prozess will das umfangreiche Urteil in schriftlicher Form erhalten, um dort evtl. Verfahrensfehler feststellen zu können. Letztendlich entscheidet der BGH, ob es weitergeht oder nicht.
Es stimmt auch nicht ,dass die Gerichtskosten 4 Mio Euro betragen - in diesen Kosten sind vermutlich die Anwälte aller beteiligten Parteien enthalten, die die Staatskasse aber nur bis zu einer entsprechenden Obergrenze erstattet (und die prominenten Anwälte arbeiten nicht für diese GEbühren). Olga

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