Innenpolitik Jens Spahn

sittingbull
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Jens Spahn
geschrieben von sittingbull

nachdem die "Nachwuchshoffnung" der Union , Jens Spahn ... ungefragt , unsägliches zum thema Armut und Hartz 4 von sich gegeben hat ... springt ihm der mediale Mainstrean zur seite , um festzustellen , dass das
"Abstandsgebot" zwischen Arbeitslohn und sozialstaatlicher Sicherung in einer "Schieflage" zu gunsten
des "arbeitsscheuen Gesindels" hängt .

http://www.biaj.de/buero-fuer-absurde-statistik/1061-bund-der-steuerzahler-faz-dpa-u-a-verbreiten-absurden-lohn-hartz-iv-vergleich.html

eine Milchmädchenrechnung .

mich erinnert diese übelmeinende scharade eher an Loriot :
 


sitting bull
lupus
lupus
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RE: Jens Spahn
geschrieben von lupus
als Antwort auf sittingbull vom 20.03.2018, 12:28:55

Richtig wäre also:
Ein Alleinverdiener in einer Familie mit 2 Kindern muß  1541 Netto verdienen um die gleichen Einkünfte wie eine gleichgroße Familie mit Hartz-4 zu haben.
Und das würde einem Stundenlohn von 11,72 bei eine 38-Stundenwoche entsprechen.
Sehe ich das richtig?
lupus
 

RE: Jens Spahn
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 20.03.2018, 12:28:55

In dieser Milchmädchenrechnung haben sie ( Steuerzahlerbund) glatt vergessen, das Kindergeld dazu zurechnen.

Oder wissen manche Theoretiker vielleicht nicht, dass die Hartz IV Bezieher zwar Anspruch auf Kindergeld haben aber dass es ihnen dann wieder mit der Verrechnung des Regelsatzes “weggenommen” wird?

Was soll mit solchen Vergleichen erreicht werden?

Nikole


 


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freddy-2015
freddy-2015
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RE: Jens Spahn
geschrieben von freddy-2015
Alles hat zwei Seiten, (mindestens).
Was bekommen Kinder in Hartz IV Familien?
240 Euro bis 5 Jahre 
296 Euro bis 14 Jahre.
316 Euro bis 17 Jahre
374 Euro ab 18 Jahre.
416 Euro für den/die Hartz IV Bezieher.Vater/Mutter

Wenn jedes Kind Kindergeld bekommen würde, oder zumindesten teilweise ausgezahlt,
wäre das die Lösung für alleinverdienende Mütter/Vater und alleinerziehende Hartz IV Empfänger.
Bei verheiratete Paaren sieht das schon schwieriger aus.
790 plus XX.  :

 
 
  • Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 133,19 Euro
  • Sozialgeld in Höhe von                                 18,19 Euro
  • sonstigen Leistungen in Höhe von                 5,88 Euro
  • Leistung Unterkunft Heizung in Höhe von   374,76 Euro
  • Das bekommen andere Familien nicht.


 
RE: Jens Spahn
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Hier wird es auch  noch mal sehr gut beschrieben:


Steuerzahlerbund hat Kindergeld beim Vergleich vergessen …

olga64
olga64
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RE: Jens Spahn
geschrieben von olga64

Da Jens Spahn und sein Ressort GEsundheitsministerium und Pflege nichts mit der Gestaltung des Kindergeldes zu tun hat, zurück zum Thema.
Deutschland hat nun also einen jüngeren, nicht angepassten Minister, der so lange seine Meinung verkünden wird, wie es ihm passt und wie es ihm helfen wird auf seinem Weg zu einer evtl. Kanzlerschaft in diesem Lande.
Da wird noch viel zu hören und zu verdauen sein. Ein kluger Schachzug von ihm war es, für das Ressort Pflege nun Herrn Westerfellhaus als Pflegebeauftragten zu ernennen. Da sind dann zwei, die Ahnung von ihrem Ressort haben, aber schon im Vorfeld verkünden, dass sie Wunder nicht zuständig sind und alles finanzierbar sein muss. Gerade bei der Pflege scheint das ja ein wenig problematisch zu sein, da diese Versicherung erstmals im Minus ist. Olga


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lupus
lupus
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RE: Jens Spahn
geschrieben von lupus
als Antwort auf lupus vom 20.03.2018, 14:31:30
Richtig wäre also:
Ein Alleinverdiener in einer Familie mit 2 Kindern muß  1541 Netto verdienen um die gleichen Einkünfte wie eine gleichgroße Familie mit Hartz-4 zu haben.
Und das würde einem Stundenlohn von 11,72 bei eine 38-Stundenwoche entsprechen.

 
Nur als Ergänzung:
In diesem Fall bringt Arbeit nur eine finanzielle Verbesserung wenn der Lohn für die Tätigkeit in Vollzeit  ca.33% höher als der Mindestlohn ist, wobei noch keine für die Arbeit anfallenden Kosten berücksichtigt wurden.
Es ist wohl kein Wunder wenn schlecht bezahlte Arbeitsplätze nicht angenommen werden.

lupus

PS.: Wenn also das Kindergeld noch draufgesattelt wird und nicht wie von Nikole beklagt "weggenommen" wird, verändern sich die Verhältnisse noch stark.
Mitglied_dc2d221
Mitglied_dc2d221
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RE: Jens Spahn
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 20.03.2018, 18:43:50

Wäre es eventuell eine Lösung, wenn man den Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde erhöht? Dann würden ja die normalen Löhne auch steigen..also auch der für dein Beispiel.

Timothe
Timothe
Mitglied

RE: Jens Spahn
geschrieben von Timothe
als Antwort auf lupus vom 20.03.2018, 14:31:30

Es ist traurig,  wenn man unverschuldet in die Notlage kommt und von Hartz iv IV leben muß.Aber wie sieht es im Nieddriglohnsektor aus? Ist man dann viel besser dran? Es würde mich freuen andere Meinungen zu hören.
timothe

RE: Jens Spahn
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 20.03.2018, 18:43:50
Richtig wäre also:
Ein Alleinverdiener in einer Familie mit 2 Kindern muß  1541 Netto verdienen um die gleichen Einkünfte wie eine gleichgroße Familie mit Hartz-4 zu haben.
Und das würde einem Stundenlohn von 11,72 bei eine 38-Stundenwoche entsprechen.

 
Nur als Ergänzung:
In diesem Fall bringt Arbeit nur eine finanzielle Verbesserung wenn der Lohn für die Tätigkeit in Vollzeit  ca.33% höher als der Mindestlohn ist, wobei noch keine für die Arbeit anfallenden Kosten berücksichtigt wurden.
Es ist wohl kein Wunder wenn schlecht bezahlte Arbeitsplätze nicht angenommen werden.

lupus

PS.: Wenn also das Kindergeld noch draufgesattelt wird und nicht wie von Nikole beklagt "weggenommen" wird, verändern sich die Verhältnisse noch stark.
Hast du dir mal den Link (siehe weiter oben) durchgelesen, was die Tagesschau berichtet hatte?

Nur darum ging es mir!

Wenn der Steuerzahlerbund also schon so einen Vergleich macht - (Arbeitende - gegen H4),  dann muss auch das Kindergeld bei der arbeitenden Familie mitgerechnet werden … und das hatten sie (die vom Steuerzahlerbund) nicht gemacht, denn durch das Kindergeld wird dann wie im Beispiel (siehe Link) mit zwei oder drei Kindern, in der Gruppe der Wenigverdiener aber der Unterschied, was eine Familie mit einem Verdiener und Kindern zur Verfügung hat, genauer dargestellt.
… und es ist ja nun mal so, dass die Familien mit Kindern in H4 Bezug diesen Antrag auf Kindergeld stellen müssen, das Kindergeld von der Kindergeldkasse erhalten und dieses dann aber mit dem H4 Regelsatz verrechnet wird … und das meinte ich mit “weggenommen”, Bürokratie lässt grüßen!

Also ich hatte das nicht “beklagt”, wie du es ausgedrückt hast …

Nikole

warum wir das hier weiter unter Jens Spahn diskutieren ... keine Ahnung ...Unschuldig

 

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