Innenpolitik Jetzt wird Fotografie zum Minenfeld
Ja ich poste dieses Thema bei Innenpolitik, weil uns wieder ein großes Stück selbstverständlicher Freiheit genommen wird. Dies betrifft sowohl Profies, als auch die vielen Millionenn Amateure. Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften deutlich verschärft. Die Konsequenzen sind derart weitreichend, dass der Hamburger Medienrechts-Anwalt Lars Rieck bereits befürchtet: "It’s the end of photography as we know it… and I don’t feel fine."
Zitat (auszugsweise): "Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig: "Vorsicht Kamera!" Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich.
Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben.
Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Dabei müssen die Fotos nicht einmal auf Plattformen wie Instagram oder Facebook veröffentlicht werden. Schon die Aufnahme zählt als Datenerhebung und fällt damit unter die DSGVO.
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen. Wenn sich in den nächsten Monaten herumspricht, welche enormen Schadenersatzansprüche hier möglich sind, und wenn Anwälte zunehmend auf diesem Gebiet tätig werden, dürfte sich die Situation für Fotografen noch weiter verschärfen.
In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." Und auch die österreichische Regierung plant Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen und journalistische Arbeit.
Die deutsche Bundesregierung ist dagegen untätig geblieben und hat es versäumt, durch entsprechende Gesetze besondere Härten und unzumutbare Einschränkungen zu vermeiden." Dummheit oder Absicht?
Hier der Link zum Artikel, der auch für jeden Fotohandy-Besitzer wichtig ist. ALLE sind betroffen.
Vorsicht, Kamera!
Quelle - Anwaltsregister.deUnternehmer, Händler, Dienstleister, kurz alle, die personenbezogene Daten automatisiert erfassen, verwalten oder speichern, sollten dieses Thema keinesfalls unterschätzen. Denn Verstöße gegen die DSGVO können streng geahndet werden. Am 25. Mai 2018 endet die straffreie zweijährige Übergangsfrist. Danach sind bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes des Unternehmens oder bis maximal 20 Millionen Euro möglich. Dabei gilt die Verordnung innerhalb der gesamten EU“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte.
Betroffen sind alle Unternehmen die personenbezogene Daten erfassen
Im Rahmen der Umsetzung der DSGVO wurde auch das Bundesdatenschutzgesetz umgearbeitet und zahlreiche bisherige Regelungen grundsätzlich geändert. Das bedingt auch vielfaltige Umstellungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Unternehmen. Im Grundsatz sind von der DSGVO alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten erfassen. Das gilt aber umso mehr für Unternehmen, die mit Hilfe dieser Daten Umsätze generieren, z.B. Online-Shops.
Unter personenbezogenen Daten sind Informationen zu verstehen, die zur Identifizierung einer Person beitragen können, also Name, Anschrift, Kontaktdaten, Kontoverbindungen, etc.Werbung
Edita
Man kann auch anderer Meinung sein, weil private Fotografie nach meinem Wissen nicht unter DSGVO Bestimmungen fällt.
Zitat aus Wiesbaden 112.de:
"Aktuell herrscht eine große Aufregung bei zahlreichen Fotografen über die ab Ende Mai 2018 geltende DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung). Diese betrifft auch das Fotografieren im Bereich von Veranstaltungen (z.B. das klassische Feuerwehrfest).
Als Rechtsanwalt, der sich schwerpunktmäßig mit IT-Security und Datenschutz beschäftigt, halte ich die Aufregung in Bezug auf den Bereich der Fotografie für völlig überzogen.
Der folgende Artikel beschäftigt sich deshalb bewusst vereinfacht und überspitzt mit der Umsetzung der DSGVO und soll zur Diskussion dienen. Der Beitrag erfüllt ausdrücklich keine wissenschaftlichen Ansprüche. In Einzelfällen kann es notwendig sein, sich rechtlichen Rat zur Absicherung einzuholen.
Einzelne meiner Kollegen scheinen die Auffassung zu vertreten, dass der deutsche Gesetzgeber nicht von der in der DSGVO enthaltenen Öffnungsklausel gebrauch gemacht hat, um die Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im Bereich der Fotografie zu regeln.
Dies sehe ich nicht so. Der Gesetzgeber hat bereits mit den §§ 22, 23 KUG eine Regelung für das Gebiet der Fotografie getroffen. Diese Regelung gilt gerade für die gewerbliche Fotografie. Fotografie im privaten und familiären Bereich fällt ohnehin nicht unter die Regelungen der DSGVO (Erwägungsgrund 18 zur DSGVO), selbst dann nicht wenn diese Informationen in sozialen Medien genutzt werden."
Zitat Ende
Quelle
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adam
Ja Edita ...das ist auch gut so, aber mir geht es in diesem Beitrag, um die verheerenden Auswirkungen auf die Fotografie. Zum Beispiel habe ich in den letzten zehn Jahren auf jedem Feuerwehrfest (im Auftrag der Feuerwehr) Fotos von Groß und Klein auf den Bällen gemacht, welche dann auf der fb-Seite der Feuerwehr veröffentlich und zu hunderten geliked wurden.
Der Spaß dürfte wohl für Profis und die Handyfotografen im Festzelt gefährlich werden.
Lest Bitte den verlinkten Beitrag. Es betrifft ALLE! Vorsicht, Kamera!
...aber erstmal fahr ich zur Nachtschicht. Schönen Sonntag Euch Allen.
Habe ich gelesen und die Feuerwehr braucht die Fotos nur als privat zu deklarieren und gut isses.
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adam
Nichts wird so heiss gegossen wie es gekocht wurde....
Bis jetzt galt Handgelenk mal Pi die einfache Regel: Was sich öffentlich abspielt, darf von jedermann veröffentlicht werden.
Man stelle sich mal folgendes Szenarium vor: Ich filme oder fotografiere in einem grossen Bahnhof den Ablauf: Züge, Menschen. Und nun müsste ich sämtliche dieser Menschen um eine schriftliche Erlaubnis fragen. Die meisten sitzen aber schon in den Zügen oder sind gar abgefahren.
Einerseits gibt der Staat (die Regierung) Versicherungsdetektiven freie Hand, alles mittels Bildern zu dokumentieren. Und andererseits werden dem Normalbürger die Hände gebunden. Wo soll das noch hinführen?
dutchLieber dutch,
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe,
wie Du bei Edita nachlesen kannst, gilt dies für Firmen und die Strafandrohung ist bis 4% des Firmenumsatzes und maximal bis zu 20 Millionen Euro (für Firmen).
Margit
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Alle Fotografieinteressierten bitte ich diese Petition zu unterschreiben.
LG Musedo
Ja Edita ...das ist auch gut so, aber mir geht es in diesem Beitrag, um die verheerenden Auswirkungen auf die Fotografie. Zum Beispiel habe ich in den letzten zehn Jahren auf jedem Feuerwehrfest (im Auftrag der Feuerwehr) Fotos von Groß und Klein auf den Bällen gemacht, welche dann auf der fb-Seite der Feuerwehr veröffentlich und zu hunderten geliked wurden.Hallo Dutch.
Der Spaß dürfte wohl für Profis und die Handyfotografen im Festzelt gefährlich werden.
Lest Bitte den verlinkten Beitrag. Es betrifft ALLE! Vorsicht, Kamera!
...aber erstmal fahr ich zur Nachtschicht. Schönen Sonntag Euch Allen.
Es war zu erwarten als Amateur Filmer wäre solch eine Umsetzung krass, nicht nur die Foto - Camcorder wären betroffen auch ein normaler Smartphone, Iphone usw.
In unser Gegend gilt die Regel, sind über 8 Personen im Bild so ist es kein Problem, unter 8 gilt die Unterschrift der gefilmten. Ehrlich, das wurde mal immer so gesehen, habe mir auch nie grosse Gedanken darüber gemacht.
Das wäre ja EU weit Phil.
Ja Edita ...das ist auch gut so, aber mir geht es in diesem Beitrag, um die verheerenden Auswirkungen auf die Fotografie. Zum Beispiel habe ich in den letzten zehn Jahren auf jedem Feuerwehrfest (im Auftrag der Feuerwehr) Fotos von Groß und Klein auf den Bällen gemacht, welche dann auf der fb-Seite der Feuerwehr veröffentlich und zu hunderten geliked wurden.Aus deinem Link
Der Spaß dürfte wohl für Profis und die Handyfotografen im Festzelt gefährlich werden.
Lest Bitte den verlinkten Beitrag. Es betrifft ALLE! Vorsicht, Kamera!
...aber erstmal fahr ich zur Nachtschicht. Schönen Sonntag Euch Allen.
6. Gelten die neuen Regeln EU-weit?
Nein, jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." Und auch die österreichische Regierung plant Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen und journalistische Arbeit. Die deutsche Bundesregierung ist dagegen untätig geblieben und hat es versäumt, durch entsprechende Gesetze besondere Härten und unzumutbare Einschränkungen zu vermeiden. Anwalt Rieck vermutet: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." Sein Urteil: "GroKo setzen, 6!"