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Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Femmefatale
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf sammy vom 13.06.2016, 13:15:10
Deine hier geäußerte Meinung über eine Userin lässt tiefe Rückschlüsse zu, und zwar auf dich.

ff
adam
adam
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von adam
als Antwort auf bukamary vom 13.06.2016, 13:01:15
Wir sollten vielleicht auch einmal daran denken, dass wir nicht einfach so unsere Masstäbe über anderen Kulturen überstülpen können.


Doch bukamary, in unserem Staat können wir das sehr wohl.

Und wenn wir nicht länger möchten, daß die Leute zur AfD rennen und sie wählen, müssen wir einfach mal ein paar Wahrheiten aussprechen und dazu gehört, daß die Bürger bei uns in Mehrheit die Regeln bestimmen, zu denen sie Gastrecht in ihrem Staat gewähren. Grundlage für die Regeln ist das Grundgesetz.

Nein, das ist kein Nationalismus, sondern das ist so in jedem Staat auf der Welt. Das ist Völkerrecht.

--

adam
ehemaligesMitglied66
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf bukamary vom 13.06.2016, 13:01:15
[
Wie Margit schon erwähnte, Kinderehe und Zwangsverheiratung sind zwei verschiedene Themen. Und bei einer Kinderehe automatisch von Pädophilie auszugehen wird der Sache auch nicht gerecht.

bukamary[/quote]

Hallo Bukamary,
von Zwangsverheitatung hab ich nichts geschrieben, aber weil Du das anbringst, glaubst Du, daß 14 jährige Mädchen mit Freude und freiwillig ältere, von der Familie ausgesuchte Männer heiraten?
Noch ein Satz zu dem überstülpen fremder Kulturen an hier Eingereiste.
Hier gehts nicht um Kultur sondern um geltendes deutsches Recht, damit hier keiner mault, auch europäisches Recht.
Nenn mir einen vernünftigen Grund, warum wir für "Zugereiste" deutsches Recht, das Einheimische hart bestraft, außer Kraft setzen.
Ich will ja nich provozieren, aber als nächste kulturelle Besonderheit kommt noch die Vielehe auf uns zu, die ja in muslimischen Staaten gestattet ist.
Was dann liebe Leute, verbieten oder offen für Alle, dann auch für Dich und mich?
Noch ein Satz zu B. und dem Ehemann.
Der B. hat sich die "Dienstleistung" erkauft, also im gegenseitigen Einvernehmen.
Der "Ehemann" hat muslimisch anderswo geheiratet, ob die "Braut" einverstanden war, wissen wir nicht und nimmt die selbe "Dienstleistung" in Anspruch beide bei Minderjährigen, was ja in Deutschland verboten ist.
Abgesehen von fragwürdigen moralischen Unterschieden gehts bei beiden um das gleiche Vergehen, wobei die Frage ist, ob der Mißbrauch einer minderjährigen Prostituierten schlimmer ist als der einer Kinderfrau.
Ich wills mal ganz drastisch sagen, wenn wir hier in der Sache unterscheiden geben wir das Heiraten und den Mißbrauch minderjähriger muslimischer Mädchen in Deutschland frei.

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Karl
Karl
Administrator

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 13.06.2016, 15:15:02
Ich will es auch einmal ganz drastisch sagen, ich bin froh, dass Du in Deutschland kein Richter bist, denn von denen würde ich schon erwarten, dass sie differenzieren können. Es ist unglaublich, was Du hier alles miteinander vermengst.

Ich stimme Marina ausdrücklich zu. Dir geht es nicht um Kinder oder Jugendschutz, sondern ganz offensichtlich um reine Hetze gegen Flüchtlinge und den Islam.

Karl
ehemaligesMitglied66
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf Karl vom 13.06.2016, 15:51:52
Karl,
auch noch mal ganz langsam und einfach für Dich.
Es geht um Sex (Mißbrauch) mit Minderjährigen.
Der eine darfs, der andere nicht.
Wenn Du hier auf mich einprügelst, natürlich mit den bekannten Vokabeln, drückst Du Dich einfach um die Sache.
Du must schon mal Farbe bekennen, ob deutsches Recht gilt oder nicht und wenn warum nicht.
bukamary
bukamary
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von bukamary
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 13.06.2016, 16:01:14
Ron, noch mal Klartext. Nicht immer ist Sex mit Minderjährigenein Mißbrauch, auch nach unserem Deutschen Recht nicht.

Es ist nur noch widerwärtig wie hier Fakten und Sachverhalte miteinander vermengt wird.
So weit ich mich an die einzelnen Beiträge erinnere hat hier niemand die Kinderehe für gut geheißen. Nur....
und dann haben verschiedene aufgehört zu lesen.

Und Dir geht es um was anderes. Auch das wurde hier schon mehrfach formuliert, deswegen wiederhole ich das nicht.

bukamary

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adam
adam
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von adam
Als Zwischenergebnis der Diskussion stelle ich fest, daß es Bürger/innen gibt, die gegen den Kinder- und Jugendschutz der deutschen Gesetze sind.

--

adam
Femmefatale
Femmefatale
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf adam vom 13.06.2016, 16:58:13
Ihr könnt doch nicht eine Rechtslage, die in einem anderen Land nach anderem Recht gültig ist, nach deutschem Recht wieder aufheben lassen.
Das schreib ich jetzt mal völlig losgelöst von dem Fall an sich.
Dem deutschen Gericht ging es nur um das Recht an sich.
Dann müsstet ihr die USA nach Verhängung der Todesstrafe und der Hinrichtung eines Deutschen wegen Mordes anklagen.
Mir passen auch manche Urteile nicht, aber Recht muss recht bleiben.
Sollen wir den Rechtsstaat abschaffen?
Deutsches Recht ist nicht der Nabel der Welt.

ff
hobbyradler
hobbyradler
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Femmefatale vom 13.06.2016, 17:07:52
..Dann müsstet ihr die USA nach Verhängung der Todesstrafe und der Hinrichtung eines Deutschen wegen Mordes anklagen....

Das ist mir jetzt völlig neu. Vollstreckt die USA ihre Urteile auf deutschem Boden?

Ciao
Hobbyradler
justus39
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von justus39
als Antwort auf margit vom 13.06.2016, 10:07:31


Man sollte deutlich differenzieren zwischen beiden Fällen und sie nicht in einen Topf werfen, um das Vergehen des Abgeordneten zu relativieren oder um Stimmung gegen muslimische Flüchtlinge zu machen, zumal nach katholischen Eherecht diese Ehe auch Gültigkeit besäße.

Zwangsheiraten und Heiraten von Minderjährigen sind ein anderes Thema.

Margit


Kann man denn überhaubt in unserem Land Ehepaare noch nachträglich dafür bestrafen, dass sie in einem anderen Land nach dort geltenden Recht geheiratet haben?
Kann man dem erwachsenen Mann, das eheliche Zusammenleben mit seiner minderjährigen Frau überhaupt verbieten?
Andererseits kann man doch eigentich nicht gestatten, was verboten ist, aber solche Ausnahmereglungen aus religiösen Gründen gibt es ja auch schon.

hier befindet sich das Recht wohl in einer Zwickmühle.
justus

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