Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Karl
Karl
Administrator

Re: Mehrfachehen
geschrieben von Karl
als Antwort auf justus39 vom 14.06.2016, 10:39:43
Da kann ich mir nun auch wieder nicht vorstellen, wie das gehen soll, man kann ja niemanden zur Scheidung zwingen.
Man könnte zwar nur die erste Eheschließung für rechtmäßig anerkennen, aber was wird dann aus den übrigen Frauen?
Muss der Mann ihnen Unterhalt zahlen und was ist mit evtl. Kindern aus diesen Ehen?
geschrieben von justus
Hallo Justus,

diese Schwierigkeiten sehe ich so auch. M. E. ist es schwierig, in einem anderen Land rechtmäßig geknüpfte Familienbande bei uns einfach per Dekret aufzulösen. Stammtischlösungen haben dabei in den wenigsten Fällen das Wohl der betroffenen Menschen im Auge.

Karl
Edita
Edita
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von Edita
als Antwort auf Karl vom 14.06.2016, 11:12:51
Lieber Karl - es ist schwierig ja, aber man kann auch "Übergangslösungen" finden, z.B. finanzieller Art, denn daß man die Frauen nicht ohne jegliche Unterstützung lassen kann, ist auch klar, aber sogenannte Übergangslösungen haben einen Anfang und ein Ende!

Edita
Re: Mehrfachehen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 14.06.2016, 10:39:43
M.[/quote]
Da kann ich mir nun auch wieder nicht vorstellen, wie das gehen soll, man kann ja niemanden zur Scheidung zwingen.
Man könnte zwar nur die erste Eheschließung für rechtmäßig anerkennen, aber was wird dann aus den übrigen Frauen?
Muss der Mann ihnen Unterhalt zahlen und was ist mit evtl. Kindern aus diesen Ehen?[/quote]

Wieso Scheidung Justus?
Soweit mir bekannt ist, darf ein jeder nur 1x standesamtlich verheiratet sein. 2., 3. und 4. Ehefrauen sind demnach ausschließlich nach islamischem Recht verheiratet und da gibt es keine Scheidung nach deutschem Recht.

Zum Thema Unterhalt:Nach dem Koran darf der muslimische Mann 4 Frauen haben, wenn er sie unterhalten kann und alle gleich behandelt. Die Idee, die dahintersteckt ist gut gemeint. Z.B. heiratet dann ein Muslim die Witwe eines verstorbenen Bruders, die dadurch einen besseren Status erhält. Die Erstfrau muss aber einverstanden sein.

In der Praxis wird das aber sicher so nicht gehändet. Kann der Mann den Unterhalt nicht zahlen, zahlt eben die Allgemeinheit.

Es ist im Prinzip nichts anderes, als würde ein nichtmuslimischer gebundener Mann außerhäusisch Kinder zeugen und Mutter samt Kind nicht unterstützen können, unterstützt finanziell der Staat. Fremdgehen mit Kindersegen kannst Du auch nicht verbieten. Insofern ist das, was der Justizminister sagte nur Geplappere.

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ehemaligesMitglied66
ehemaligesMitglied66
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.06.2016, 19:58:46
Ach wie schön ist es doch zu sehen, dass AFD-Werber, Muslim- und Flüchtlingshetzer, die sich als angebliche Menschenrechtler verkaufen wollen, hier so wenig Chancen haben und von so einigen durchschaut und entlarvt werden, das tut ja richtig gut. Danke euch, ihr wisst selber, wen ich meine, ich kann sie nicht alle mit Namen nennen, auf jeden Fall ist es erfreulicherweise die Mehrheit hier.
Mein Abend ist gerettet.


Hallo Marina,
schön, das es so einfach ist, Dir eine Freude zu bereiten.
Da brauchen bloß ein paar Diskutanten, die nicht nachdenken, andere Diskutanten als AfD-Werber und Muslimhetzer zu bezeichnen und schon bist Du unsagbar glücklich.
Wenn Du keine andere Freude hast, seis Dir gegönnt.
Ich muß trotzdem nochmal zurück zum Thema:
Unzucht mit Minderjährigen steht in Deutschland generell unter Strafe.
Da ist es egal ob der Verursacher Amerikaner, Russe oder Tibeter ist, da ist es egal welcher Religion er angehört, da ist es egal welche Hautfarbe er hat, auch egal ob Mann oder Frau, denn auch Frauen trifft das Gesetz sollten sie minderjährige Knaben verführen.
Es träfe auch den "Ehemann" der Kinderfrau wenn er neben der Mitgebrachten eine andere Minderjährige mißbraucht.
Alle anderen werden also in Deutschland vom Gesetzgeber bestraft, nur der "Ehemann" geht in seine Unterkunft und befindet sich dann mit seiner Kindsfrau in einem quasi rechtsfreien Raum.
Ob das so in Ordnung ist oder ob es dafür eine Sondergenehmigung gibt ist der übrigen Bevölkerung sicher schwer vermittelbar.
Das der B. aus Bayern fremdgeht, ist eine moralische Kategorie, Fremdgehen wird doch in Deutschland nicht bestraft, sonst wäre die halbe Bevölkerung vorbestraft.
So ist die Lage und nun teile mir bitte mit, wo das Hetze oder Islamkritik ist.
Aber bitte Fakten oder eine Meinung, wenn Du eine hast, Deine Beschimpfungen sind hier bekannt, das wären nur ständige Wiederholungen.
adam
adam
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von adam
als Antwort auf Karl vom 14.06.2016, 11:12:51
diese Schwierigkeiten sehe ich so auch. M. E. ist es schwierig, in einem anderen Land rechtmäßig geknüpfte Familienbande bei uns einfach per Dekret aufzulösen. Stammtischlösungen haben dabei in den wenigsten Fällen das Wohl der betroffenen Menschen im Auge.
geschrieben von Karl


Seit wann sind die Gesetze unseres Rechtsstaates Stammtischlösungen?

Sie sind allgemein gültig und gelten für alle, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Es muss nicht darüber nachgedacht werden, ob für irgendjemanden eine andere Lösung als die gesetzlich gültige gefunden werden kann.

Wer sich also als Mann in der Bundesrepublik aufhält und mit einer Minderjährigen ins Bett geht, begeht eine Straftat. Dann urteilt die Justiz und keinesfalls der Stammtisch oder jemand, der alle Muslime für so unmündig hält, daß er glaubt, sie gegen alles beschützen zu müssen, was der Rechtsstaat und seine Bürger für sich und andere bestimmen.

--

adam
bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von bukamary
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 14.06.2016, 12:26:48
Du hast mich zwar nicht angesprochen aber ich antworte Dir dennoch.
Da brauchen bloß ein paar Diskutanten, die nicht nachdenken,
geschrieben von ron17

Da bin ich aber froh, dass ich nicht nachdenken kann...Aber ich schaffe es gerade noch verschiedene Sachverhalte auseinander zu halten.

Schon mal was von Schutzalter gehört? Zur Information:Schutzalter
Das Schutzalter wird in De unterschiedlich gehandhabt und ist von bestimmten Bedingungen/Faktoren abhängig. DAnach ist z.B. das Verhalten des Herrn B. aus Bayern eine Straftat. Diese Handlung ist erst ab 18 Jahren straffrei. Dass er "fremdgegangen" ist, ist eher eine moralische Kategorie. In andren Fällen liegt das Schutzalter bei 14 oder 16 Jahren.

bukamary

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arno
arno
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von arno
Moin,

kann ein deutscher Pädophiler, der im Ausland ein Kind
geheiratet hat und mit diesem Kind als Ehepartner zurück nach Deutschland
kommt, bestraft werden?

Gruß arno
ehemaligesMitglied66
ehemaligesMitglied66
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf bukamary vom 14.06.2016, 12:57:46
Hallo Bukamary,
nochmal für Dich, der Mißbrauch Minderjähriger ist in Deutschland generell strafbar, also trifft das auch den B..
Da sich hier einige höllisch aufgeregt haben über den B., hab ich nochmal nachgelegt und sein Fremdgehen angesprochen, das aber nicht strafbar ist.
Wir müssen bei dieser Sache schon strafrechtliche und moralische Fakten auseinanderhalten.
Mit der "Nachdenkschwäche" habe ich die gemeint, die ohne auf das Thema einzugehen sofort auf mich und die Diskutanten losgegangen sind, die sich dazu inhaltlich geäußert haben.
ehemaligesMitglied66
ehemaligesMitglied66
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf justus39 vom 14.06.2016, 10:39:43
M.[/quote]
Da kann ich mir nun auch wieder nicht vorstellen, wie das gehen soll, man kann ja niemanden zur Scheidung zwingen.
Man könnte zwar nur die erste Eheschließung für rechtmäßig anerkennen, aber was wird dann aus den übrigen Frauen?
Muss der Mann ihnen Unterhalt zahlen und was ist mit evtl. Kindern aus diesen Ehen?[/quote]

Hallo Justus,
und ich kann mir schlecht vorstellen, wie mein einer Nachbar wegen Bigamie bestraft und von den Leuten moralisch gesteinigt wird, während der andere Nachbar (muslimischer Migrant) mit seinen 2 oder 3 Frauen und deren Kindern nebenan fröhliche Familienfeste feiert.
Da muß schon eine Lösung her.
Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf Elmos vom 13.06.2016, 20:39:28

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Allen anderen Diskutanden möchte ich mitgeben: sicher gibt es weltweiten Handlungsbedarf was Zwangsehen mit Kindern angeht. Das aber in einem Thread zu diskutieren der keinen anderen Sinn hat als wieder einmal Menschen die hierher flüchten zu diskreditieren und ein wenig auf Stimmenfang zu gehen, das halte ich für müssig. Ich ärgere mich eigentlich nur, dass ich auch "angesprungen" bin und so die Propagandamaschine mit bewegt habe.

Liebe Grüße
Andrea


Hallo Andrea,

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst.
Eins muss aber doch klar sein:
die Menschen, die den Vorzug haben, hier aufgenommen zu werden, haben sich nach unserer Rechtsprechung zu richten.
Wenn in ihrem Land etwas erlaubt ist, was hier verboten ist und sie sich damit nicht abfinden können, haben sie die Gelegenheit wieder auszureisen.

Gutkarl

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