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Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Mitglied_17db832
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Administrator

Re: Mehrfachehen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 14.06.2016, 12:49:01
Seit wann sind die Gesetze unseres Rechtsstaates Stammtischlösungen?
geschrieben von adam
Hallo Adam,

Du enttäuschst mich. Wo habe ich dies geschrieben? Natürlich gelten unsere Gesetze. Bei einem deutschen Standesamt darf niemand zwei Ehen parallel eingehen oder aber ein 14 jähriges Mädchen heiraten.

Warum aber willst Du partout nicht verstehen, dass es ein anderer Fall ist, wenn jemand in einem anderen Land nach den dort gültigen Gesetzen geheiratet hat und dann zu uns flüchtet?

Rechtsprechung soll doch Menschen schützen. Deshalb finde ich es richtig, wenn unsere Justiz behutsam mit solchen Fällen umgeht und nicht unbedingt die einfachen Stammtischlösungen wählt. Vielleicht sollte man auch die betroffenen Frauen fragen?

Karl

P.S.: Entschuldigung, ich habe nicht aufgepasst, wollte natürlich nicht als Webmaster schreiben.
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 14.06.2016, 13:58:52

....................
.............................

und ich kann mir schlecht vorstellen, wie mein einer Nachbar wegen Bigamie bestraft und von den Leuten moralisch gesteinigt wird, während der andere Nachbar (muslimischer Migrant) mit seinen 2 oder 3 Frauen und deren Kindern nebenan fröhliche Familienfeste feiert.
Da muß schon eine Lösung her.
geschrieben von ron17


Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik

Der Grundsatz der Familieneinheit im Asylrecht der Bundesrepublik ...
von Peter Zimmermann

Auf Seite 112 steht unten folgendes.
Zitat:
1. Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, sofern sie Asyl erlangt haben oder endgültig als Flüchtlinge anerkannt sind. Flüchtlingen auf Zeit steht ein solches Recht nicht zu.
2. Das Recht auf Familienzusammenführung besteht in dem Recht auf Nachzug des Ehegatten bei aufrechter und nicht geschiedener oder getrennter Ehe. ist ein männlicher Flüchtling rechtsgültig, z. B. nach islamischen Recht als Angehöriger einer Umma, mit mehreren Frauen verheiratet, ist nur für eine dieser Frauen nach Wahl des Flüchtlings der Nachzug zulässig.
3. Für Lebensgefährten (-gefährtinnen) besteht kein Anspruch auf Familienzusammenführung.


Wie zu lesen, gibt es da schon "Lösungen".

Monja.
Edita
Edita
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Edita
als Antwort auf Gutkarl vom 14.06.2016, 14:05:07

Hallo Andrea,
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst.
Eins muss aber doch klar sein:
die Menschen, die den Vorzug haben, hier aufgenommen zu werden, haben sich nach unserer Rechtsprechung zu richten.
Wenn in ihrem Land etwas erlaubt ist, was hier verboten ist und sie sich damit nicht abfinden können, haben sie die Gelegenheit wieder auszureisen.
Gutkarl


Wo steht denn geschrieben, oder wo haben sich schon welche
(Flüchtlinge) dahingehend geäußert, daß sie dazu nicht bereit sind!?
Warum muß man von vornherein immer gleich das nur schlechteste propagieren, anstatt abzuwarten wie sich die Dinge entwickeln!?

Edita

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Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.06.2016, 14:12:51
Ich denke bei minderjährigen Ehefrauen von Flüchtlingen, die nach dem Gesetz ihres Herkunftslandes legitim verheiratet sind, sollte die Anerkennung der Ehe von Fall zu Fall nach Prüfung der Umstände individuell entschieden werden.

Auch bei uns gibt es Ausnahmefälle, wo Minderjährige heiraten dürfen.

Ein Beispiel ist mein sehr jung verstorbener Bruder.
Anfang 1970 war an erst mit 21 volljährig. Er verliebte sich heimlich mit 18 Jahren in ein 14 jähriges Mädchen, mit 15 entband sie einen gesunden Sohn. Weil beide noch Minderjährig waren schritt das Jugendamt ein. Es ging vor das Jugendgericht, dort bekamen sie Erlaubnis zu heiraten, auch wenn Beide noch Minderjährig waren.

Monja.
Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf Edita vom 14.06.2016, 14:28:42


Wo steht denn geschrieben, oder wo haben sich schon welche
(Flüchtlinge) dahingehend geäußert, daß sie dazu nicht bereit sind!?
Warum muß man von vornherein immer gleich das nur schlechteste propagieren, anstatt abzuwarten wie sich die Dinge entwickeln!?

Edita


Es gibt nicht nur die guten Flüchtlinge.

Wir müssen uns von der Illusion befreien, daß alle, die hier ankommen, Menschenrechts-Aktivisten sind. Ehrenamtliche berichten von Aggressionen bis hin zu Enthauptungs-Drohungen von Sunniten gegen Schiiten, doch am härtesten trifft es Jesiden und Christen. Bei christlichen Konvertiten, die ihren Glauben nicht verheimlichen, geht die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Übergriffen oder Mobbing zu werden, gegen 100 Prozent“, erklärte Max Klingberg, Direktor der Frankfurter Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Er fügt hinzu: „Unter den jetzt Ankommenden ist ein nicht kleiner Anteil in seiner religiösen Intensität mindestens auf dem Niveau der Muslimbrüder.“ Die Aggression gehe „häufig von Afghanen oder Pakistanern aus, sie sind oft noch islamistischer als manche Syrer und Iraker.“
geschrieben von Peter Helmes


Gutkarl
Femmefatale
Femmefatale
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf Gutkarl vom 14.06.2016, 14:05:07

-----
Allen anderen Diskutanden möchte ich mitgeben: sicher gibt es weltweiten Handlungsbedarf was Zwangsehen mit Kindern angeht. Das aber in einem Thread zu diskutieren der keinen anderen Sinn hat als wieder einmal Menschen die hierher flüchten zu diskreditieren und ein wenig auf Stimmenfang zu gehen, das halte ich für müssig. Ich ärgere mich eigentlich nur, dass ich auch "angesprungen" bin und so die Propagandamaschine mit bewegt habe.

Liebe Grüße
Andrea


Hallo Andrea,

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst.
Eins muss aber doch klar sein:
die Menschen, die den Vorzug haben, hier aufgenommen zu werden, haben sich nach unserer Rechtsprechung zu richten.
Wenn in ihrem Land etwas erlaubt ist, was hier verboten ist und sie sich damit nicht abfinden können, haben sie die Gelegenheit wieder auszureisen.

Gutkarl


Lesen ist eindeutig von Vorteil:

Ich hatte weiter oben bereits ausführlich dargelegt, dass es um bereits im fremden Land rechtsgültig nach dessen Gesetzen erfolgte Ereignisse geht und nicht um in D noch ausstehende Ereignisse.

ff

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Tina1
Tina1
Mitglied

Re: Kinderehen
geschrieben von Tina1
"Kinderehe, einer der schlimmsten Verstoesse gegen die rechte des Kindes"

Und aus dem Grund muss man den Kindern, die zwangsverheiratet werden helfen. Und das weltweit. Wenn die Kinder in ihren Heimatländern schon schutzlos ausgeliefert sind, dann muss ihnen im Rechtsstaat Deutschland auf alle Fälle geholfen werden. Meine Meinung. Wenn die Medien schreiben, dass man immer mehr Kinderehen in den Flüchtlingsunterkünften findet, dann kann es in meinen Augen nur eins geben, den Kindern ihre Kindheit u. Freiheit wieder zu geben. Es dürfte in meinen Augen garnicht die Frage gestellt werden, darf man oder darf man nicht, denn es gibt die Konvention der Kinderrechte.
Man kann wohl davon ausgehen, dass ein 10- 14/15 jähriges Kind/Mädchen/Jugendliche nicht bereit sein kann für eine Ehe und damit gezwungen wird in dem Alter Mutter zu werden. Und kein Kind/ Mädchen, Frau wird freiwillig bereit sein, einen Mann zu heiraten der von anderen ausgesucht wird u oft auch ältere Männer sind. Die Kinder werden regelrecht verkauft u. haben kein Recht u keine Macht sich zu wehren, denn sie würden verstoßen werden u könnten allein nicht überleben.

Ich hoffe u. wünsche, dass Politiker in Deutschland den Mädchen die als Flüchtlinge ankommen helfen werden. Ich hoffe auf Claudia Roth.
Ich habe schon vor vielen Jahren Bücher darüber gelesen, aus Saudi-Arabien, aus Jordanien, wo betroffene darüber berichten. Es ist einfach grausam was mit den Kindern passiert. Meine Meinung, die niemand teilen muss.
Tina

Ein Artikel von:
Humanium -Gemeinsam für Kinderrechte:

Linkktipp: Kinderehe, einer der schlimmsten Verstoesse gegen die rechte des Kindes
Im Allgemeinen repräsentieren die Geburt, die Hochzeit und der Tod die drei Hauptereignisse im Leben eines Menschen. Die Hochzeit ist dabei das einzige Ereignis das auf einer Wahl beruht. Tragischerweise, Millionen von Kinder auf der Welt (junge Mädchen und Jungen) werden zur Heirat gezwungen ohne dass sie eine Möglichkeit haben, ihr Recht zur Auswahl des Ehepartners auszuüben.

Obwohl die Kinderheirat in der indischen Gesetzgebung verboten ist, dauert diese traditionelle Praxis fort. Indien, das nach Bangladesch an zweiter Stelle in Bezug auf die Häufigkeit der Kinderheirat steht, verbucht einen traurigen Rekord mit 40% der gesamten Kinderheiraten die auf der Welt gefeiert werden. Die Mädchen werden bei ihrer Geburt im voraus an Männer versprochen, sehr oft älter als sie, und werden dann nach der ersten Menstruation, meist im Alter von etwa 10 bis 11 Jahren, verheiratet. Diese Kinder werden sehr früh ihrer Kindheit entrissen und müssen sich der Realität des Erwachsenenlebens stellen.

Die Kinderheirat ist eine schreckliche Verletzung der Menschenrechte. Sie schränkt die Entwicklung des Kindes ein, beraubt es seiner Ausbildung, seiner Gesundheit und seiner Zukunft. Sie stellt eine spezielle Gefahr für die Gesundheit der Mädchen dar. Denn, da sie noch zu jung sind für sexuelle Beziehungen und um eine Schwangerschaft zu verkraften, sterben sie oft während der Niederkunft oder überleben mit schlimmen Folgeschäden für ihre Gesundheit. Nach einem Bericht der UNICEF in 2015 ist die Geburtenrate in Indien unter Minderjährigen 39%.

Das formelle Verbot der Kinderehe im internationalen Recht

Es gibt zahlreiche international Instrumente die die Kinderehe verbieten und verurteilen. Der Artikel 12 der Konvention der Kinderrechte bezieht sich indirekt auf die Kinderheirat indem es das Recht des Kindes beschreibt seine Meinung frei auszudrücken im Bezug auf jede Entscheidung die es betrifft. Die Konvention verbietet ausserdem jede Art von Brutalität, sexueller Gewalt und schädlicher Ausbeutung des Wohles des Kindes. Des Weiteren ordnet Absatz 2 des Artikels 16 der Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau an, dass Kindsverlobung und Kinderheirat keine rechtliche Gültigkeit haben. Die afrikanische Charta zu den Kinderrechten äussert sich ebenfalls zu der frühzeitigen Ehe und verbietet die Kindsverlobung und Kinderheirat.

Obwohl die frühzeitige Ehe in gewissen anderen Ländern der Erde praktiziert wird, stellt Indien einen Drittel aller Kinder die verheiratet werden. Es handelt sich um eine alarmierende Situation für die eine Lösung gefunden werden müsste und es müssten Massnahmen ergriffen werden um dieses Phänomen ganz auszurotten.
Die Anstrengungen zur Sensibilisierung müssen von der indischen Regierung, den internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft multipliziert werden um die Eltern und Kinder die von dieser Praxis betroffen sind über die Gefahren der die Kinder ausgesetzt sind und die verhängnisvollen Auswirkungen der Kinderehe auf ihre Selbstverwirklichung und ihre Zukunft zu informieren. von mir fett gedruckt
geschrieben von Diane BE / ins Deutsche übersetzt von: Claudia Roth
Tina1
Tina1
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Tina1
Linktipp: GroKo will Gesetze gegen Kinderehen verschärfen

"Die Große Koalition will besser gegen im Ausland geschlossene Kinderehen unter Flüchtlingen vorgehen können. Deshalb erwägt sie schärfere Gesetze.

Es gebe derzeit "keine klare rechtliche Grundlage, um das, was wir für unanständig halten, auch in Deutschland zu verbieten", begründete der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in der "Bild" einen entsprechenden Vorstoß der Justizministerkonferenz. "Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz."

Unterstützt wird der Vorstoß von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). "Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen", sagte Schwesig zu "Bild". Ehen unter Zwang seien inakzeptabel. "Diese Fälle zeigen, dass der Kinder- und Jugendschutz auch für Flüchtlingskinder gelten muss."

Kauder forderte eine Debatte darüber, "ob wir in Deutschland Ehen akzeptieren können, in denen die Frauen bei der Eheschließung praktisch noch Kinder waren". Er sagte weiter: "Wir können keine Unterdrückung der Frau akzeptieren - in welcher Form sie auch immer geschieht."

Den deutschen Behörden zufolge gibt es hunderte solcher Kinderehen unter Flüchtlingen."
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von hobbyradler
Bundesjustizminister Maas macht eine klare Ansage: "Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen".

SZ

Das entspricht nicht nur in Bezug auf Kinderehen meiner Meinung.

Trotzdem:

Wie Kinder ohne ihre vielleicht einzige Bezugsperson versorgt werden können ist ein heikles Thema. Als Kind im fremden Land ohne Sprachkenntnisse - grauenhaft. Da ist Fingerspitzengefühl vom Jugendamt gefragt. Wie in vielen anderen Lebensituationen sind Kinder die Leidtragenden.

Ciao
Hobbyradler
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Mehrfachehen
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf arno vom 14.06.2016, 13:02:31
Moin,

kann ein deutscher Pädophiler, der im Ausland ein Kind
geheiratet hat und mit diesem Kind als Ehepartner zurück nach Deutschland
kommt, bestraft werden?

Gruß arno
geschrieben von arno


Natürlich nicht. Und jedwede Kritik daran wäre bekanntlich übelster, dumpfer Stammtisch.

Aber wieso eigentlich nur ein Kind?
Wenn er gleich 4 von den süßen kleinen Rackern heiratet (je nach Neigung Jungs oder Mädchen), dann ist doch dann zu hause in Deutschland die Abwechslung größer.

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