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Innenpolitik Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe

Angeli44
Angeli44
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Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Angeli44


Guten Morgen, gestern gaben die Karlsruher Verfassungsrichter ihr Urteil über organisierte Angebote zur Sterbehilfe bekannt:
 
„Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht stößt die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit auf. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten.
 
Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.).“

(Aus BNN online vom 26. 02. 2020)
 

Der umfangreiche BNN-Artikel, welcher zudem noch 17 Links zum Thema eingestellt hat, ist aufzurufen unter:
 
https://bnn.de/nachrichten/politik/sterbehilfe-verbot-spaltet-auch-kurz-vor-karlsruher-urteil
 
 
Einen guten Tag wünscht
Angeli44
 
 

arno
arno
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von arno
als Antwort auf Angeli44 vom 27.02.2020, 07:16:22

Moin, Angeli44,

ein hilfreiches Urteil!
Die Kirchen und die abgewirtschafteten C-Parteien werden mit dem Urteil nicht einverstanden sein,
weil ihnen das große Geschäft mit der Sterbebegleitung einbricht und solche Selbstbestimmung
nicht ihr Ding ist.
Christen leben bevormundet. Die "Schäfchen" brauchen die selbsternannten und  meinungsbildenden Gottesvertreter !
Ich erwarte ihren Gegenangriff !
Die Christen, die mit dem neuen Sterbehilfe-Urteil nicht einverstanden sind, können
in ihrem Sterbeprozeß weiter stark und lange leiden, um nah bei ihrem Jesus sein zu können!
Keiner hindert sie daran!

Viele Grüße
arno

JuergenS
JuergenS
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf arno vom 27.02.2020, 11:21:36

eigentlich eine böse Kommentierung.
Ich muß übrigens erst darüber nachdenken, denn es fällt mir dazu kein schwarzer, aber auch keine weisser Kommentar ein.
Irgendwie ist das ganze Thema keines, mit dem ich mich gerne beschäftige, mit Religionen bring ich es ohnehin nicht in Verbindung, respektiere aber religiöse Überlegungen dazu.


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Angeli44
Angeli44
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Angeli44
als Antwort auf arno vom 27.02.2020, 11:21:36

An Arno,
 
Lieber Arno,

einen „Gegenangriff“ kann ich nicht vornehmen, denn auch ich finde das Urteil sehr hilfreich! – Ich habe es gar nicht erwartet, uns (Deutschen und dem Bundesverfassungsgericht) dies zur jetzigen Zeit noch nicht zugetraut. Ich habe mich in meinem Leben schon manches Mal mit Suicid und Sterbehilfe beschäftigt und beschäftigen müssen. Hatte etwa in Psychopathologie zur Diplom-Hauptprüfung das Thema „Suicid“ gewählt – und sogar eine 1 bekommen. Aber es waren und sind auch konkrete Lebens- und Sterbesitutionen, die mich zum Nachdenken brachten. Wir haben ja schon einige Länder, etwa die Schweiz und die Niederlande, in denen die Sterbehilfe schon weit fortgeschritten ist und den selbst bestimmten Suicid im Kreise von Freunden und Verwandten mit einschließt.  Und es fordern jetzt auch Schweizer Senioren, die noch völlig gesund sind, zu einem ihnen genehmen Zeitpunkt sterben zu können und zu dürfen!  Und das passiert auch schon in der Schweiz.

In Deutschland sah es bisher schlimm aus. Seit einigen Jahrzehnten waren Barbiturate, die früher noch zu einem recht guten Sterben führen konnten, nicht mehr für Privatpersonen verfügbar! Und wir sehen ja, was daraufhin folgte: Bizarre, schreckliche Suicide allenthalben, am Schlimmsten das Vor-den-Zug-Werfen!
Auch die Einrichtung, die in Deutschland seit dem Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe durch ein neues Gesetz (2017) wenigstens Schwerstkranken den Zugang zu Sterbe-Medikamenten ermöglichen sollte, hat wohl mehr oder weniger versagt! Mein Wissen darüber ist nicht so sehr gut, beziehe mich dabei auf Kommentare, die ich jetzt im Zusammenhang mit dem BVerfG-Urteil gelesen habe.   
 
Es bleibt aber bei allem Fortschritt auf dem Gebiet Sterbehilfe natürlich auch immer zu bedenken: Der Tod ist wie nichts anderes auf der Welt unumkehrbar und ein zu schnelles und möglicherweise sogar bedenkenloses Einstimmen darauf sollte nie der Fall sein!
 
LG
Angeli44  
 
olga64
olga64
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von olga64
als Antwort auf Angeli44 vom 27.02.2020, 13:25:54

Bevor jetzt eine ungezügelte Euphorie einsetzt: das Karlsruher Urteil ist nur ein erster SChritt. Jetzt muss der Komplex in Gesetze gegossen werden und zwar solche, die alle Beteiligten inkludiert.
Da sind zum einen die Ärzte, die primär ja Leben retten wollen und müssen und es nicht vorgesehen ist, dass sie dieses beenden.
Eine Verpflichtung für Ärzte, ein todbringendes Medikament auszuhändigen und dem Suizid zu assistieren,darf es m.E. nie geben.
Dann sind diejenigen Patienten, die sterben wollen, dies aber nicht mehr allein machen können (was ja nie strafbar war). Hier muss sichergestellt werden bei immer älter werdender BEvölkerung ,dass niemand gedrängt wird, aus dem Leben zu scheiden, um keineBelastung mehr für Familien u.ä. zu sein. Deshalb sind entsprechende Wartezeiten unbedingt erforderlich, bis dieser Schritt getan wird.

Ein solches Gesetz muss sehr sorgfältig vorbereitet werden und natürlich dem normalen Abstimmungs-Prozedere im Parlament und Bundesrat unterliegen. Das wird dauern und das ist auch gut so: denn eine schnelle Ausfertigung zu einem solch komplexen und endgültigen Themenbereich wäre unverantwortlich. Olga

novella
novella
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 27.02.2020, 14:33:59

Ich gehöre zu denen, die den Urteilsspruch aus Karlsruhe uneingeschränkt begrüßen.
An oberster Stelle, das Leben beenden zu wollen, steht der freie  Wille desjenigen, der dieses Leben nicht mehr ertragen kann. Das hat der Staat nicht zu entscheiden. Und genauso wichtig ist es, dass die Ärzte, die ihnen dabei helfen, nicht mehr kriminalisiert werden, dass sie also helfen dürfen, wenn sie dazu bereit sind..
Nun wird von den Gegnern wieder das Szenario aufgebaut, dass Angehörige oder Sterbehilfevereine die betreffenden Menschen zu einem Selbstmord drängen könnten (weil sie erben wollen oder weil sie Geld verdienen wollen). Was soll so etwas? Das sind Spekulationen und sonst nichts.
Was in dieser Frage - ebenso wie beim &218 - allein entscheidend ist, ist der Wille der betroffenen Person. Da hat der Staat überhaupt nichts zu entscheiden oder zu verbieten.
Sonst hat der Staat z.B. in Kriegszeiten auch keine Skrupel, Menschen in den Tod zu schicken, auch wenn diese es überhaupt nicht wollen.


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Karl
Karl
Administrator

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von Karl
als Antwort auf novella vom 27.02.2020, 14:51:55

Der Urteilsspruch ist zu begrüßen, wenn es den Politikern jetzt gelingt, die Gesetze so neu zu formulieren, dass der Sterbewillige seinen Willen durchsetzen kann, aber gleichzeitig verhindert wird, dass jemand in den "freiwilligen" Tod getrieben wird. 

Es muss verhindert werden, dass potentielle Erben "sanften" Druck ausüben können.  Wie das geschehen kann, wird für die Politik eine schwierige und verantwortungsvolle Arbeit sein.

Karl 

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf novella vom 27.02.2020, 14:51:55
Nun wird von den Gegnern wieder das Szenario aufgebaut, dass Angehörige oder Sterbehilfevereine die betreffenden Menschen zu einem Selbstmord drängen könnten (weil sie erben wollen oder weil sie Geld verdienen wollen). Was soll so etwas? Das sind Spekulationen und sonst nichts.
 
Auch wenn ich das Urteil auch begrüße, weil dann Menschen nicht mehr gezwungen sind, sich vor einen Zug zu schmeißen, wenn sie ihr Leben beenden wollen - diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. In den Ländern, wo die Sterbehilfe schon erlaubt ist, hat man festgestellt, dass es immer mehr Fälle gab, in denen Menschen mit hohem Pflegebedarf aus Rücksicht auf ihre Angehörigen ihr Leben beendet haben, um die nicht weiter zu belasten. Aber auch solche Angehörige, die ihre lieben Verwandten dazu gedrängt haben, auch das soll es seitdem mehrfach gegeben haben oder geben. Es gibt ja Studien dazu aus den Niederlanden beispielsweise.

Problemlos ist dieses Urteil sicher nicht, aber ich kann es noch nicht beurteilen. Es sollen ja einige Klauseln eingebaut sein, die den Missbrauch damit verhindern helfen. Die Frage ist nur, ob da später die Praxis mit der Theorie übereinstimmt.
RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf JuergenS vom 27.02.2020, 11:28:44
eigentlich eine böse Kommentierung.
Ich muß übrigens erst darüber nachdenken, denn es fällt mir dazu kein schwarzer, aber auch keine weisser Kommentar ein.
Irgendwie ist das ganze Thema keines, mit dem ich mich gerne beschäftige, mit Religionen bring ich es ohnehin nicht in Verbindung, respektiere aber religiöse Überlegungen dazu.
Ein sehr kluger Bericht, lieber Heigl.

Das muss jeder entscheiden. Ich denk mal, dass alle Nicht-Christen doch auch ihre Gedanken und z. T. ihre Bedenken dazu haben.
Ich lass da alles offen.

Clematis

(Hier gehts im Rückscluss um den Bericht von Arno)
 
schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
geschrieben von schorsch
" Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe"

Ohjeeee: Da werden einige Schweizer Sterbehilfe-Organisationen gar keine Freude haben, dass ihnen in D Konkurrenz gemacht werden kann!

P.S. Meine Frau und ich sind seit über 10 Jahren dabei....., beim "Original"!

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