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Innenpolitik Kommt die elektronische Fußfessel?

clara
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Kommt die elektronische Fußfessel?
geschrieben von clara
In einigen Ländern gibt es sie schon, die elektronische Fußfessel, die neuerliche Verbrechen entlassener Straftäter verhindern soll.

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Hamburger Bürger weigern sich, einen Straftäter, der in Baden-Württemberg 30 Jahre einsaß, in der Nachbarschaft zu dulden, aus eben der Angst vor weiteren Taten. Eventuell könnte da eine solche Kontrollmöglichkeit zur Beruhigung beitragen, oder?

Clara
rolf †
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Re: Kommt die elektronische Fußfessel?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf clara vom 30.07.2010, 12:37:47
Sie könnte für künftige Taten eingeführt werden.
Da grundsätzlich gilt, daß das Strafmaß sich nach der Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt richtet, kann sie nur für Straftaten gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen werden.
Sollte sie für jetzt entlassene Täter angeordnet werden, dürfte diese Anordnung genauso gekippt werden, wie die nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung.
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Kommt die elektronische Fußfessel?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf clara vom 30.07.2010, 12:37:47
Eine elektronische Fußfessel hindert niemand daran eine weitere Straftat zu begehen. Wie könnte sie auch. Jedoch kann man mit einem solchen Dings den Standort des zum Tragen der Fessel verurteilten jederzeit überprüfen (per GPS) und wenn er das vorgeschriebene Territorium verlässt oder die Fessel zerstört wurde, wird ein Alarm ausgelöst. Sie ist eher sinnvoll Hausarrest.
clara
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Re: Kommt die elektronische Fußfessel?
geschrieben von clara
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.07.2010, 18:18:38
@ hinterwaeldler: Diese Bedenken eines Zuspätkommens bei einer Straftat – abgesehen von der Frage einer Menschenrechtsverletzung bei ständiger Ortungsmöglichkeit – habe ich auch. Es wird natürlich spekuliert, dass die EF die Hemmschwelle zu einer Straftat herauf setzt, wenn der Betreffende weiß, dass er unter ständiger Beobachtung steht. Den Steuerzahler käme es billiger, als eine Sicherheitsverwahrung, die ja ohnehin vom europäischen Gerichtshof schon 2008 in der jetzigen Form verboten wurde.

Aus Tätersicht ist die EF einer weiteren Verwahrung - was ja Freiheitsentzug bedeutet - sicher vorzuziehen. Die Hamburger Bürger sehen dies anderes, und nun wollen Politiker aus Sicherheitsverwahrung einfach eine nachträgliche Sicherheits-Unterbringung machen, an der sich der europ. Gerichtshof nicht stören würde! Sonderbar, was eine Wortveränderung ausmachen kann!

http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/streit-sicherungsverwahrung-union-legt-neues-konzept-859038.html

Clara

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