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Innenpolitik Kopftuchverbot für Deutschland

olga64
olga64
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Re: Kopftuchverbot für Deutschland
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 06.06.2017, 19:05:15
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Ich hatte das so verstanden, dass diese "Väter vor dem Gesetz" in der Regel nicht die biologischen Väter sind. Kann mich aber irren. Im Nachhinein kann ein solcher "Deal" nicht mehr rückgängig gemacht werden, so haben deutsche Gerichte wegen des Kindeswohls entschieden.

Karl
geschrieben von Karl
geschrieben von karl


Wenn heute ein deutscher Mann erklärt, der Vater eines Kindes einer Asylbewerberin zu sein, muss dies vermutlich akzeptiert werden, weil auch die Prüfung des Vaterschaftsnachweises nur mit Einverständnis erfolgen kann.
Mir sagt dies aber auch, dass diese Sozialhilfeempfänger mit deutschem Pass davon ausgehen, dass sie nie wieder einer bezahlten Arbeitsaufnahme nachgehen werden. Täten sie dies, müssten sie auch Unterhalt bezahlen.
So übernimmt dies "der Staat". REchnet man nur mit monatlich ca 200.- Euro für 28 Jahre kommt da eine interessante Summe auf den Steuerzahler zu. Ausserdem gibt es dann auch Kindergeld usw. Olga

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