Innenpolitik Mindesthohn 2

sittingbull
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Mindesthohn 2
geschrieben von sittingbull
der gesetzliche Mindestlohn von z.z. würdelosen 8,50 Euro wird 2017 voraussichtlich um mindestens 27 Cent angehoben.
aber da ist noch luft nach oben :
sollten sich die Gewerkschaften durchsetzen , könnten es auch "37 (!) cent" werden .

"Eine alleinstehende Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden und einem Mindestlohn von 8,50 Euro erhält einen monatlichen Bruttolohn
von 1.388,62 Euro. Netto blieben 1040,27 Euro für die Lebenshaltungskosten übrig." (Die Zeit)

wie erbärmlich ist das denn ?

sitting bull
olga64
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von olga64
als Antwort auf sittingbull vom 22.06.2016, 10:32:10
Diese etwaige ERhöhung des MIndestlohnes entspricht ca 3.5%, wie auch die ERhöhung bei Tarifgehältern. Was ist an dieser Errechnung schlecht?
In der Kommission, die dies erarbeitet und stimmberechtigt ist, sind paritätisch die Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten.
Ein Nettogehalt von ca 1.000.- für einen Single auf Mindestlohnbasis dürfte m.E. gut ausreichen, wenn diese Person in einem strukturschwachen, ostdeutschen GEbiet lebt, wo Mieten ja recht billig sind. In München dürfte es nicht klappen. Da ist dann allen nur zu empfehlen, so schnell wie möglich durch persönliche Qualifikation aus diesem Kreislauf rauszukommen, damit der Mindestlohn kein Thema mehr ist, sondern weit höhere Tariflöhne bezahlt werden können.
Übrigens mein Putzengel lacht über Mindestlohn: sie erhält pro Stunde 14.-- Euro und kann davon gut Steuern bezahlen und auch was abzweigen für ihre spätere Altersversorgung. Olga
Elmos
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von Elmos
als Antwort auf olga64 vom 22.06.2016, 17:22:35
Hallo,

ich frage mich, ob die Zeitungszusteller, wenn sie dann irgendwann (ich glaube ab dem nächsten Jahr) dann auch wahnsinnigerweise den Mindestlohn erhalten werden, diese Gehaltserhöhung dann gleich "mitnehmen". Das wäre ja was...

Und Olga:

Da ist dann allen nur zu empfehlen, so schnell wie möglich durch persönliche Qualifikation aus diesem Kreislauf rauszukommen, damit der Mindestlohn kein Thema mehr ist, sondern weit höhere Tariflöhne bezahlt werden können.


Was empfehlen sie da denn besonders? Gibts vielelicht nen totsicheren Tipp? Das könnte ich meinem Ex-Lebenspartner dann mal empfehlen, als MA mit zusätzlicher Qualifikation im EDV-Bereich arbeitet er nämlich auch für diesen Mindestlohn. Hmm...

Liebe Grüße
Andrea

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olga64
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von olga64
als Antwort auf Elmos vom 22.06.2016, 17:56:13
Ich bin ja keine BErufeberaterin für mir völlig unbekannten Menschen. Aber manchmal hilft es schon, den ARbeitgeber zu wechseln, bzw. auch das Bundesland wo man lebt, um anderswo sein berufliches Glück zu machen.

Ich habe es in meiner aktiven Zeit immer so gemacht, wenn ich irgendwo nicht mehr weiterkam. Mindestlohn gab es damals sowieso nicht (wäre aber für mich auch kein Thema gewesen). Nur als junge Studentin arbeitete ich auf einer sehr geringen BAsis, z.B. an einer Tankstelle für ca 1.75/pro Stunde plus aber satten Trinkgeldern, die man mir damals als hübscher junger Frau gerne zusteckte.

Ihre Eingangsfrage verstehe ich gar nicht: wenn der neue Mindestlohn ab 1.1.2017 gültig ist, gilt er sicher auch für die dann inkludierten ZeitungsausträgerInnen, vorausgesetzt, die Medienhäuser beschäftigen diese dann weiter. Hier ist ja die grosse GEfahr, dass immer mehr Menschen Zeitungen online lesen und kein Abo mehr haben, das zugestellt werden muss. Olga
Re: Mindesthohn 2
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 22.06.2016, 18:03:48
"Enttäuschung für Geringverdiener: Arbeitgeber dürfen laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes das Urlaubs- und Weihnachtsgeld heranziehen, um die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro zu erreichen"- lt. Zeit-Online v. 25.Mail 2016.

Ich finde es schon beschämend, das das Gericht so ein Urteil fällt.

Außerdem sind auch in den neuen Bundesländern nicht mehr so billig. In vielen Städten angestiegen. Und in strukturarmen Gegenden sind die Mieten zwar billiger, aber Arbeit ist kaum zu bekommen. Da hilft auch kein Umzug, weil man erst mal Arbeit finden muß.
Auch in größeren Städten bekommen viele nicht 1000,-- Euro Netto im Monat. Da werden dann eben die Stunden gekürzt.
Ich kann nur sagen, so einfach ist das alles nicht.
Elmos
Elmos
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2016, 19:43:21
Davon abgesehen finde ich es unsinnig wegen eines Jobs umzuziehen. Denn - man lebt nicht um zu arbeiten sondern man arbeitet um zu leben.

Da dann von jedem zu verlangen er möge bitte seine Familie und die restlichen Sozialkontakte mal kurz kappen und sein Leben für einen Euro pro Stunde neu beginnen, das ist vollkommener Unfug, finde ich.

Ich muss zugeben, ich würde derzeit vielleicht sogar die Stadt/das Land wechseln für einen guten neuen Job. Aber nur, weil meine Kinder nun endlich nicht mehr hier zur Schule gehen, meine Tochter nun wegen ihres Voluntariats eh dieses Jahr ganz wegziehen wird, meine "Restfamilie" schon bei früheren Umzügen "wegen Jobs" verlassen wurde und ich hier also nicht unglaublich tiefe Wurzeln habe. Da ist mir das relativ egal. Aber diese unglaubliche Flexibilität die von allen Arbeitnehmern verlangt wird - finde ich vollends unzumutbar mitlerweile. Ich hab das auch "normal" gefunden früher, tu ich aber nicht mehr.

liebe Grüße
Andrea

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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 22.06.2016, 10:32:10
Ja und das unverschämte ist, dass die Arbeitgeber den Bewerbern bei Neueinstellung auch noch unbezahlte Überstunden (bis zu 30 Stunden, wie ich jetzt von meiner Schwiegertochter hörte) abverlangen. Ist der bewerber damit nicht einverstanden - der Nächste wird es sein. Unglaublich dreist. Meine Schwiegertochter ist auch in einem Verein tätig, in dem sie vor allem Arbeitslosen Frauen über 40 bei der Strukturierung des Alltags behilflich sind und vor allem bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen. Es ist schon erschreckend, was Arbeitgeber sich da so leisten. So wird der kümmerliche Mindestlohn auch noch gedrückt und das in so einer teuren Stadt wie München.
olga64
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.06.2016, 19:43:21
DAs kann ich nur bestätigen, dass nichts im Leben einfach ist. ABer dies ist uns ja auch im Grundgesetz nicht versprochen worden, oder?
Es ist Sache der Gewerkschaften, Missstände bei Arbeitnehmern abzustellen, bzw. für Lohngerechtigkeit zu sorgen. Wenn diese versagen, sollte man nicht umgekehrt alle anderen dafür verantwortlich machen. Andererseits ist es auch verständlich, wenn immer weniger Menschen Mitglieder einer Gewerkschaft sind, dass diese in ihren Bemühungen nachlassen und sich nur noch auf Kundgebungen am 1. Mai und bei ihren Aufsichtsratsmandaten beschränken.
Ich persönlich habe noch nie verstanden ,warum bei erfolgreichen Lohnabschlüssen, erreicht durch Gewerkschaften und ARbeitgebern, alle in einem Betrieb daran partizipieren, also auch die, die keinerlei Beiträge an Gewerkschaften bezahlen, bzw. diese auch noch oft verhöhnen.

Ein Ausweg aus dem Mindestlohn ist übrigens immer noch Hartz IV. Da kommt ein Single auf auf die 1.000.-- Euro monatlich, da die Miete dann ja "vom Amt" bezahlt wird. ABer ob das wirklich eine Alternative ist?
Bei dem Nettolohn, den SB hier darstellen, handelt es sich bei den Abzügen ja um "persönliche", d.h. Beiträgen für die Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Steuer fällt bei so niedrigen Einkommen ja praktisch nicht an. Olga
Re: Mindesthohn 2
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 23.06.2016, 14:58:21
Hartz 4 ist nach Deiner Meinung wirklich der Ausweg aus dem Mindestlohn und Single haben mit Hartz 4 auch 1000 Euro? Olga, ich glaube Du hast noch nie mit einer Singlefrau gesprochen, die Hartz 4 bekommt - hast du das aus dem Focus abgeschrieben? Das ergab nämlich das Googeln, nachdem ich Deine Stichworte eingegeben habe

Wir haben hier eine Nachbarin, vielleicht 50 - 55J, die trotz aller Bemühungen keinen Job findet, obwohl sie wirklich alles versucht. Den Fall kenne ich durch meine Schwiegertochter. Der bleibt bei Deiner Rechnung absolut weniger als das was Du schreibst, sie bekommt nicht einmal wichtige Hilfsmittel für ihre Behinderung von der Kasse bezahlt. Irgendwie scheinst Du, liebe Olga, auch wenn ich Dich sehr schätze, sehr realitätsfern zu sein.
Elmos
Elmos
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Re: Mindesthohn 2
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.06.2016, 17:21:35
Hallo,

ja, für viele Leute ist es das wohl- die nette Ergänzung. So fährt mit mir ein Pendler (er hat eine einfache Fahrt die täglich etwa 1,25 Stunde dauert, je nachdem wie pünktlich die Bahnen sind) der einem Job in einer Werkstatt nachgeht. Arbeitszeiten sind die Geschäftszeiten (Fahrradladen, der 6 Tage die Woche geöffnet hat).

Praktischerweise ergänzt das Amt sein Gehalt, denn das was er da mit der Maloche verdient ist netterweise weniger als der Harz-Satz für eine vierköpfige Familie (mit sehr billiger Wohnung).

Doch, ich denke auch, dass das total motivierend ist sich abzurackern. Ich hab mich schon total oft gefragt, wo dieser Mensch die Motivation her nimmt (wir fahren nun schon einige Jahre zusammen im Fahrradabteil). Den derzeitigen, wirklich nicht sehr aufwändigen, Lebensstandard den könnte er auch einfacher haben...

Liebe Grüße
Andrea

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