Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt

Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt

Mareike
Mareike
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Mareike
als Antwort auf aixois vom 15.09.2021, 18:04:09

Aixois
Ich leugne die Wirkung doch nicht!!!
Trotzdem bleibt die Aussage doppeldeutig und das Gericht bezweifelt in erster Instanz die Ernsthaftigkeit dieses "Aufrufes". Das Gerichtsurteil kann man kritisieren, die Frage ist doch "WIE?" und was erreicht man damit? Es fragt sich wer hier auf fiese Methoden reinfällt! "Der dritte Weg" hat ihre Aufmersamkeit und das Gericht steht blöd da ...
Warum darf eine ausgesprochen rechtsextreme Gruppe mit gerade mal 600 Mitgliedern überhaupt kandidieren?

Weitere Frage:
Wo liegt der Unterschied zu den Plakaten von "Die Partei"?
Bei Denen wird in Beurteilungen immer noch der Anschein geweckt, es wäre alles Satire ... deren Plakate sind häufig jedoch ebenfalls sehr grenzwertig. Man kann diese Partei aber nicht ohne Weiteres einordnen.
 

Bodoso
Bodoso
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Bodoso
als Antwort auf Der-Waldler vom 15.09.2021, 18:08:16
Ja, aber Mareike, das ist doch genauso schlimm. Nur weil die eine Seite Dreck macht, wird der Dreck der anderen doch nicht besser, oder?
Na ja
Wenn der Dreck der einen Seite fast zur Hyperventilation im Staate führt ,
während der Dreck der anderen Seite allerhöchstens ein missbilligendes Stirnrunzeln hervorruft,
dann scheint mir etwas faul im Staate zu sein .
Da helfen auch keine noch so geschliffenen und hochtrabenden Argumente . Der eine fühlt sich wohl im Dreck. Der andere protestiert und zwar immer und gegen JEDEN Dreck.
Wobei, und das muss ich dem ein oder anderen zu gute halten, nicht jeder erkennt Dreck als solchen wenn er ihn sieht .

Und was willst Du mir jetzt damit sagen?
Dann will ich es mal in so kurzer Form wie mir es möglich ist ausdrücken.
Der gleiche geworfene Dreck wird unterschiedlich bewertet, es kommt auf die illustre Hand an die ihn wirft .
aixois
aixois
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von aixois
als Antwort auf Mareike vom 15.09.2021, 18:27:56

Es geht nicht ums Relativieren oder Vergleichen mit anderem möglicherweise (auch strafbaren) Fehlverhalten.

Es geht darum, wie Richter des Verwaltungsgerichts diese eindeutige Aufforderung in einem Eilverfahren nach Interessensabwägung (sic !) zugunsten des 'kommunikativen Anliegens'  der Partei einstufen konnen. Das Anliegen ist doch zu kommunizieren, die Grünen zu hängen.
Wie blind muss an sein ? Und warum gibt es eine statistische Häufung solcher eilfertigen Beurteilungen in bestimmten Regionen ?

Was ist da los ? Warum musst die  Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Staatsanwalt in Zwickau erst ausdrücklich zwingen, aufgrund einer Anzeige der Grünen ein Ermittlungsverfahren aufzunehmen, nachdem er sich zunächst geweigert hatte überhaupt einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung und der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat zu erkennen ?

Wie geschichtsblind muss man eigentlich  sein, welches Rechtsgüterverständnis haben, um zu solch verharmlosenden Einschätzungen zu kommen ? Weimar,  ich hör dir trapsen.

aixois

 


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sammy
sammy
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von sammy
als Antwort auf Mareike vom 15.09.2021, 18:27:56
Aixois
Ich leugne die Wirkung doch nicht!!!
Trotzdem bleibt die Aussage doppeldeutig und das Gericht bezweifelt in erster Instanz die Ernsthaftigkeit dieses "Aufrufes". 

Weitere Frage:
Wo liegt der Unterschied zu den Plakaten von "Die Partei"?
Bei Denen wird in Beurteilungen immer noch der Anschein geweckt, es wäre alles Satire ... deren Plakate sind häufig jedoch ebenfalls sehr grenzwertig. Man kann diese Partei aber nicht ohne Weiteres einordnen.
 
........Mareike, man kann den Anschein gewinnen, DU hast ein besonderes Faible für "seriöse und unseriöse 
Provokateure".....!!!!

sammy
olga64
olga64
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bodoso vom 15.09.2021, 18:52:46
 
 
Dann will ich es mal in so kurzer Form wie mir es möglich ist ausdrücken.
Der gleiche geworfene Dreck wird unterschiedlich bewertet, es kommt auf die illustre Hand an die ihn wirft .
Eigenartig, wohin die Argumentationskette nun hindriftet!

Bedeutet das, dass aus jedem Dreck, wenn er nur richtig "bewertet" wird, irgendwann eine ganz saubere Angelegenheit wird.
Und wer bestimmt, was eine richtige Bewertung ist? Es muss ja davon ausgegangen werden,dass bei 83 Mio Menschen diese unterschiedlich ausfallen können. Wobei ich noch gar nicht weiss, was eine "illustre Hand" sein soll.

Der Schmarrn wird immer grösser  - deshalb steige ich aus dieser dreckigen Sache jetzt aus. Olga
Karl
Karl
Administrator

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Karl
als Antwort auf aixois vom 15.09.2021, 19:01:43
Es geht nicht ums Relativieren oder Vergleichen mit anderem möglicherweise (auch strafbaren) Fehlverhalten.

Es geht darum, wie Richter des Verwaltungsgerichts diese eindeutige Aufforderung in einem Eilverfahren nach Interessensabwägung (sic !) zugunsten des 'kommunikativen Anliegens'  der Partei einstufen konnen. Das Anliegen ist doch zu kommunizieren, die Grünen zu hängen.
Wie blind muss an sein ? Und warum gibt es eine statistische Häufung solcher eilfertigen Beurteilungen in bestimmten Regionen ?

Was ist da los ? Warum musst die  Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Staatsanwalt in Zwickau erst ausdrücklich zwingen, aufgrund einer Anzeige der Grünen ein Ermittlungsverfahren aufzunehmen, nachdem er sich zunächst geweigert hatte überhaupt einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung und der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat zu erkennen ?

Wie geschichtsblind muss man eigentlich  sein, welches Rechtsgüterverständnis haben, um zu solch verharmlosenden Einschätzungen zu kommen ? Weimar,  ich hör dir trapsen.

aixois

 
Volle Zustimmung @aixois.

Unfassbar dass solche Parolen toleriert werden. Einige haben wirklich die Hosen runter gelassen.

karl

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Bias
Bias
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Bias
als Antwort auf Karl vom 15.09.2021, 19:26:25

Unfassbar dass solche Parolen toleriert werden. Einige haben wirklich die Hosen runter gelassen.
geschrieben von karl
Wenn mich nicht alles täuscht, Karl, setzt "tolerieren" voraus, dass ein Oben/Untenverhältnis besteht, dass jemand wirksam etwas erlauben oder verbieten kann.
Tolerieren oder verbieten könnten im inkriminierten Fall Ordnungsbehörden und in letzter Instanz Richter.
Dass Richter es toleriert und nicht verboten haben
und weshalb sie damit nicht so gehandelt haben wie Du - und viele andere mit Dir - es wünschen, wird in der Urteilsbegründung nachzulesen sein.

Hier ist im Grunde lediglich das Urteil erörtert und Ansichten darüber ausgetauscht worde.
So gesehen stehen - um bei Deiner Metapher zu bleiben - nun alle die etwas zum Thema hier im Forum beigetragen haben, mit heruntergelassenen Hosen hier da.

Am Sachverhalt und am Urteil ändert die haltungsmäßig seltsam anmutende Pose vermutlich nichts.

Was könnte das lehren?
Karl
Karl
Administrator

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Karl
als Antwort auf Bias vom 15.09.2021, 20:36:37

Das lehrt mich, "wenn mich nicht alles täuscht", dass Du wieder einmal selber vermeidest konkret Stellung zu beziehen. Dadurch erweckst Du in diesem eindeutigen Fall schon wieder den Eindruck, alles zu verteidigen, was aus der rechten Ecke kommt. Diese ist in diesem Fall aber rechtsextrem und eine Unterstützung schändlich.

Karl

Bias
Bias
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Bias
als Antwort auf Karl vom 15.09.2021, 20:47:51
Das lehrt mich, dass Du wieder einmal selber vermeidest konkret Stellung zu beziehen. Dadurch erweckst Du in diesem eindeutigen Fall schon wieder den Eindruck, alles zu verteidigen, was aus der rechten Ecke kommt. Diese ist in diesem Fall aber rechtsextrem und eine Unterstützung schändlich.
geschrieben von karl
Ach Karl - Alter und Lebenslauf erlauben es mir auszuwählen wann und wo es gilt Stellung zu beziehen oder - wie das auch gerne genannt wird - "Haltung zu zeigen".

Welche Eindrücke ich damit bei diesen oder jenen - in dem Falle bei Dir - hinterlasse, entzieht sich meinem Einfluss.
Ich nehms halt, so wie jetzt auch, zur Kenntnis; bin duldsam und spüre dem Eindruck nach, welchen das auf mich macht.

Komm gut durch den Abend
 
Lorena
Lorena
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Lorena
als Antwort auf Karl vom 15.09.2021, 20:47:51

Lieber @karl

in gewisser Weise muss ich Bias recht geben, man muss erst die Begründung abwarten, 
weshalb so entschieden wurde. Wir wissen doch, was für komplizierte Gesetze es gibt, die 
es  verbieten, unrechte Taten nicht verurteilen zu können, was natürlich Unrecht ist, jedoch
gibt das Gesetzbuch nichts anderes her, als freizusprechen. Sonst gibt es einen ellenlangen
Rattenschwanz von Einsprüchen und wieder neue Urteile und keiner kommt dazu, gerecht 
ein Urteil zu fällen, wie schön es doch heißt: im Zweifel für oder gegen...... 
Aber moralisch betrachtet ist das natürlich für die Stimmung im Lande eine Katastrophe.

Warten wir es jetzt mal ab, aber ich denke, es geht so aus, dass nur Täter wieder zufrieden sind.
Leider..... 

Wie war das mit Böhmermann und anderen..... mir fallen die Namen nicht mehr ein. ?

LG Lorena 

Noch einen Zusatz:

Ich erinnere mich, ich hatte vor Wochen auch in Freiburg ein Plakat ähnlicher Art entdeckt und das hatte folgende Aussage:

"Nazi töten !

Ich war geschockt und es brauchte eine Weile, bis ich begriff, was das für eine Aussage war.
Es war das einzige Plakat, das ich noch nach 3 Tagen sah. Entweder war es nur eins oder die anderen wurden abgehängt. Ich versuchte das ganze zu vergessen, wollte mit jemanden darüber reden, habe es dann aber gelassen. 

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