Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt

Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Das Plakat, bzw das Zeigen ist natürlich durchaus sehr geschmacklos.
Aber VolksVerhetzung? Darunter stelle ich mir doch was Derberes vor.

Zeigt es doch, mit welchem Pöbel es wir zu tun haben bzw kriegen könnten.
Somit finde ich es zwar wirklich nicht 'nett' so etwas öffentlich kundzutun.
Aber als Richter hätte ich es durchaus kopfeinziehend als 'zeigbar' durchgewunken.
Nochmal, zeigt es doch ...

Populäre Parteien zeigen durchaus größeren Mist auf Wahl- KAMPF-Plakaten.
Ist zwar keine Verhetzung, aber VerAR....

 

 

Ausschnitt aus einem meiner Essays:

Und da kommt jetzt der Wahlkampf ins Bild:
Nebenan nämlich gleich dreimal das Plakat 'Dr Wichser für uns nach Berlin' -
das treibt das Adrenalin (die Wut) in die Höhe.
Warum glotzt der mich jetzt so dümmlich grinsend an?
Der soll nicht nach Berlin. Wer ist das überhaupt? Was soll das?
Den wünsche ich nicht nach Berlin, der soll in der Hölle braten.
Damit er ja weit weg ist - besonders von meinen Kronjuwelen.
Ich würde ihm auch noch die Brennesseln schicken, die so nahe am Wege wuchern;
die brennen auch toll.
Mittlerweile ahne ich ja, dass Wahlkampf sein soll.
Dann soll er mal mit mir auf dem Fahrrad kämpfen.
Warum steht da kein Schild:
'Für gesündere Radwege - Dr Wichser zur Hölle'.
Berlin war ja schon immer eine Reise wert.
Das wär doch mal was.
 
Ach, bei der Gelegenheit muss mal gefragt/gesagt werden.
Warum wird die Kohle für diese wirklich saudämlichen, sinnlosen Wahlplakate
nicht genommen für eine ordentliche Beschilderung, für Wegweiser:
Dieser Radweg wurde ordentlich beschildert von den Grünen;
die sind doch so für die Freiheit der Gummibären.
Dieser Radweg wurde instandgesetzt von der SPDCDUFDPLINK...
Eine ständige, dankbare Erinnerung an die Jungs. Sinnvoll.

Karl
Karl
Administrator

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Karl
als Antwort auf margit vom 21.09.2021, 11:28:37
Auch ich freue mich, dass das Landgericht München  das Aufhängen der Plakate mit dem Aufruf "Hängt die Grünen" mit einstweiliger Verfügung verboten hat und dass dieser Beschluss bundesweit gilt.
Allerdings kann dagegen noch Widerspruch eingelegt werden.

Margit
Dem möchte ich mich voll und ganz anschließen. Ich freue mich auch darüber, obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass solche Plakate verboten sind.

Karl
schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von schorsch
als Antwort auf olga64 vom 20.09.2021, 17:23:16
........
Es stimmt ja, dass Bayern vieles anders macht als anderswo in Deutschland  - aber vieles halt auch besser als anderswo..... Olga
....und vielleicht macht zum Ausgleich das eine oder andere Bundesland bei der einen oder anderen Gelegenheit etwas besser als Bayern?   😊

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olga64
olga64
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 21.09.2021, 12:06:14

Auch hier ist das grosse Problem der demokratische Komplex der Meinungsfreiheit. Wo endet die, bzw. wo soll sie enden? Auch Juristen beurteilen solche Vorfälle streng nach diesem Aspekt und urteilen dann in verschiedenen, deutschen Bundesländern völlig unterschiedlich.
Der "3. Weg" war ein kleines Nazi-Sammelbecken. Da sie vermutlich ahnten,dass sie auf dem besten Wege sind, bald verboten zu werden, gründeten sie sich mit ca 600 Mitgliedern zu einer Partei. Das hat für diese Gruppe den Vorteil,dass sie zu Wahlen antreten können und ausserdem nur vom Verfassungsgericht verboten werden können. Wie das ausgehen kann, wissen wir noch von der NPD, die auch nicht verboten wurde, weil sie zu klein und mit zu wenig Einfluss ist.
Sie provozieren aber weiter: jetzt tauchen in Würzburg  mit Kunstblut befleckte Strohpuppen in Leichensäcken auf und darüber drei Fotos von den Kanzler-KandidatInnen. Und das nach der Hinrichtung des hessischen Politikers Lübcke vor zwei Jahren. Olga
 

Karl
Karl
Administrator

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von Karl
als Antwort auf olga64 vom 21.09.2021, 17:56:48

Nun @Olga64,

dann sollten sie eben doch möglichst rasch verboten werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Demokratie gegen solche Provokationen so wehrlos sein sollte.

Karl

aixois
aixois
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von aixois
als Antwort auf Karl vom 21.09.2021, 12:06:14

Ich warte jetzt mal, ob sie noch ans OLG gehen werden, nachdem sie auch vom  OVG in Bautzen ihre wohlverdiente,  knallende Ohrfeige bekommen haben,  als Volksverhetzer.

aixois

PS: Die Richter:inn.en der 7. Kammer des VG in Chemnitz werden deshalb wohl keine schlaflose Nächte  verbringen und weiter richten wie bisher ...


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Mordaufruf gerichtlich genehmigt
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 21.09.2021, 18:07:45

Karl, seit dem Nicht-Verbot der NPD, die reich an Provokationen und Verwicklungen in dreckige Vorkommnisse war, kann ich mir das leider sehr gut vorstellen. Insbesondere durch die Begründung des damaligen Urteils,dass die NPD zu klein für ein Verbot wäre - dieser sog. 3. Weg ist ja noch viel, viel kleiner.
Solche Verbots-Prozedere dauern viele Jahre und sind ebenfalls abgesichert durch viele Instanzen, wenn sich eine Partei dagegen wehren möchte.
Das alles ist generell gut, wenn man an unsere Geschichte denkt - so einfach Verbote gegen missliebige Parteien zu initiieren, wäre unserer Demokratie auch nicht würdig. Olga


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