Innenpolitik Mordaufruf gerichtlich genehmigt
Unabhängig von dieser total unverständlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Chemnitz fiel mir schon vor den letzten Bundestagswahlen auf, wo diese rechte Gruppierung, der III.Weg, die Angel vorzugsweise auswirft. In unserer Stadt bspw. platzieren sie ihre stumpfsinnigen Wahlplakate vornehmlich an den Zugangsstraßen zu Gegenden, in denen sozial schwache Familien leben und im Umfeld von sozialen Brennpunkten.
Ich weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde: In Bayern nimmt die Polizei gleichlautende Plakate ab.
Ich weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde: In Bayern nimmt die Polizei gleichlautende Plakate ab.Das wurde tatsächlich schon gestern hier geschrieben, so wurden in München und in der Oberpfalz diese Plakate einer rechtsextremen Partei entdeckt und entfernt. Schon vor der Meldepflicht hat die Polizei in der Oberpfalz bereits zwölf Plakate abgenommen: in Roding, Cham und Neumarkt. Insgesamt hingen also bisher 19 dieser provokanten Plakate in Bayern.
Anders als in Sachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft München 1 wegen der Plakate des "3. Wegs". Der Vorwurf: Aufforderung und Billigung von Straftaten und es kommt als naheliegend ausschliesslich die Auslegung als Aufruf zur Tötung von Mitgliedern der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Betracht. (teilte Oberstaatsanwältin Anne Leiding mit).
Schon deshalb, weil die grossen Buchstaben auf BEtrachter in grösserer Entfernung ausgerichet seien. DAs Amtsgericht München hat die Beschlagnahme der Plakate angeordnet.
Das VG Chemnitz scheint hier auf einen plumpen Taschenspielertrick einer Neonazi-Partei hereingefallen zu sein.
Es ist keine Mehrdeutigkeit, wenn die Aufforderung erfolgt: Hängt die Grünen.
DAmit sind diese Partei und ihre Mitglieder gemeint.
Der Initiator, der 3. Weg, is eine rechtsextreme Kleinpartei,die als Sammelbecken für Neonazis dient, antisemitisch, ausländerfeindlich und revisionistisch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft wird.
Anders verhält es sich, wenn Parolen aufgeschmiert werden wie "Tod den Imperialisten" oder "Tod den Nazis" - diese Bezeichnungen sind nicht konkret genug um als zielgerichtet gewertet zu werden.
Wenn die Gerichte diesePlakate als Aufforderung zu einer Straftat werten, stehen nach $ 111 des Strafgesetzbuches darauf bis zu 5 Jahre Haft.
(gelesen heute in der SZ "Deutung eines Mordaufrufes" von Wolfgang Janisch)
Olga
Unfassbar, was hier in Deutschland wieder möglich ist...Ich komme seit ca. 23 Jahren regelmäßig 2-3 mal im Jahr nach Sachsen.Meine Erfahrung ist, dass diese Landsleute in manchen Bereichen teilweise extrem anders denken und auch so handeln.Mit ihnen klar zukommen ist nicht ganz einfach.
Fast so wie die Bayern.😅😂
HansPeter
Wowwww, Doppeltiefschlag.....Unfassbar, was hier in Deutschland wieder möglich ist...Ich komme seit ca. 23 Jahren regelmäßig 2-3 mal im Jahr nach Sachsen.Meine Erfahrung ist, dass diese Landsleute in manchen Bereichen teilweise extrem anders denken und auch so handeln.Mit ihnen klar zukommen ist nicht ganz einfach.
Fast so wie die Bayern.😅😂
HansPeter
Unfassbar, was hier in Deutschland wieder möglich ist...Ich komme seit ca. 23 Jahren regelmäßig 2-3 mal im Jahr nach Sachsen.Meine Erfahrung ist, dass diese Landsleute in manchen Bereichen teilweise extrem anders denken und auch so handeln.Mit ihnen klar zukommen ist nicht ganz einfach.
Fast so wie die Bayern.😅😂
HansPeter
Also, das bayerische Landesgericht München I hat heute diese Plakate verboten..................
Ja und wenn ich das richtig verstanden habe aus einer Meldung in den BR-Nachrichten, gilt dieses VErbot bundesweit.Unfassbar, was hier in Deutschland wieder möglich ist...Ich komme seit ca. 23 Jahren regelmäßig 2-3 mal im Jahr nach Sachsen.Meine Erfahrung ist, dass diese Landsleute in manchen Bereichen teilweise extrem anders denken und auch so handeln.Mit ihnen klar zukommen ist nicht ganz einfach.
Fast so wie die Bayern.😅😂
HansPeter
Also, das bayerische Landesgericht München I hat heute diese Plakate verboten..................
Es stimmt ja, dass Bayern vieles anders macht als anderswo in Deutschland - aber vieles halt auch besser als anderswo..... Olga
Ja und wenn ich das richtig verstanden habe aus einer Meldung in den BR-Nachrichten, gilt dieses VErbot bundesweit.Unfassbar, was hier in Deutschland wieder möglich ist...Ich komme seit ca. 23 Jahren regelmäßig 2-3 mal im Jahr nach Sachsen.Meine Erfahrung ist, dass diese Landsleute in manchen Bereichen teilweise extrem anders denken und auch so handeln.Mit ihnen klar zukommen ist nicht ganz einfach.
Fast so wie die Bayern.😅😂
HansPeter
Also, das bayerische Landesgericht München I hat heute diese Plakate verboten..................
Es stimmt ja, dass Bayern vieles anders macht als anderswo in Deutschland - aber vieles halt auch besser als anderswo..... Olga
Liebe olga64,
ja, genau so habe ich das auch verstanden...
Liebe Grüße
DW
Auch ich freue mich, dass das Landgericht München das Aufhängen der Plakate mit dem Aufruf "Hängt die Grünen" mit einstweiliger Verfügung verboten hat und dass dieser Beschluss bundesweit gilt.
Allerdings kann dagegen noch Widerspruch eingelegt werden.
Margit