Innenpolitik Neuer Rundfunkbeitrag absehbar
Heute Morgen lese ich in der FAZ folgenden Artikel:
Steuer statt Abgabe? : Ringen um den Rundfunkbeitrag
Von Marcus Jung und Constantin van Lijnden , Karlsruhe
Aktualisiert am 16.05.2018-19:43
„Bei der Verhandlung in Karlsruhe stellen die Verfassungsrichter auffallend kritische Fragen. Die momentane Beitragsregelung könnte gekippt werden. Der Rundfunkbeitrag an sich steht aber nicht zur Debatte. ...
...Ein Urteil der Verfassungsrichter zu dem seit jeher umstrittenen Rundfunkbeitrag ist erst in einigen Monaten zu erwarten, aber die nachbohrende Skepsis und ostentative Unbeeindrucktheit, mit der sie den Vertretern der Rundfunkanstalten am Dienstagnachmittag zu Leibe rückten, lassen durchaus als möglich erscheinen, was unter Beobachtern im Vorfeld als beinahe ausgeschlossen galt: Dass das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Umstrukturierung des Rundfunkbeitrags verordnen könnte – wenn auch definitiv nicht seine Abschaffung. ...“
Endlich! Zwar wird es noch einige Zeit dauern, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergehen wird, aber es ist doch schon jetzt deutlich absehbar, dass sich an der Erhebung der Rundfunkgebühren in der Form, wie sie heute stattfindet, etwas ändern wird!
Wie sich einige St-ler vielleicht erinnern, habe ich selber 2013 Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebühren mit vielen sehr stichhaltigen Argumenten erhoben. Diese Beschwerde wurde im Mai 2014 noch negativ beschieden. Jetzt nehmen die Verfassungsrichter sich des Themas neu an, und dieses Mal ist es absehbar, dass sich etwas ändert! Prima. Zwar werden die Rundfunkgebühren nicht fallen, aber sie werden gerechter als bisher erhoben werden. Es lohnt sich, den Artikel der FAZ ganz zu lesen – und wer es sich noch zutraut, meine Verfassungsbeschwerde auch einmal zu lesen, kann dies tun. Sie ist sowohl hier als auch unter Blogs auf meiner Seite immer noch aufrufbar.
Zum Link der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rundfunkbeitrag-wird-vor-dem-bundesverfassungsgericht-verhandelt-15593618.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0
Einen schönen Tag wünscht
Angeli44
Was du vielleicht ignorierst: Eine von allen Rundfunk-Nutzern erhobene Gebühr garantiert einigermassen die politische und geschäftliche Unabhängigkeit eines Senders. Mich graut der Gedanke, dass ich aus TV und Radio nur noch Werbung und politische Floskeln hören müsste.
Die momentane Beitragsregelung könnte gekippt werden. Der Rundfunkbeitrag an sich steht aber nicht zur Debatte. ...
Jetzt nehmen die Verfassungsrichter sich des Themas neu an, und dieses Mal ist es absehbar, dass sich etwas ändert!Ein erfahrener Prophet würde zu Ihren Ausführungen sagen, dass er seine Prophezeiung erst nach Vorlage eines Ergebnisses beurteilen wird! (Kleiner Scherz am Rande).
Angeli44
Ob man künftig mit dem doch recht minimalen Beitrag für unseren "Rundfunk" (der ja mehr beinhaltet) besser fährt als jetzt, kommt auf den Personenkreis an, der dann betroffen sein wird.
Jetzt ist es die Wohnung und insbesondere Singles (die auch klagen) stellten sich auf den Standpunkt, dass dies ungerecht ist, wenn umgekehrt ein Ehepaar weniger bezahlt als ein Alleinstehender, wenn man dies an der Personenzahl festmacht.
Sollte dies geändert werden, steigt der Beitrag natürlich, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben. Aber durch Erweiterung des Personenkreises dürfte er generell reduziert werden - und am Ende bleiben dann vermutlich doch wieder die ca 60 Cents, die jeder täglich für eine Vielfalt an Sendern usw. bezahlt.
Zumal, wenn ich berücksichtige, was z.B. in der Schweiz dafür zu bezahlen ist. Auch eine Regelung, wo diese GEbühren durch die Steuer erhoben werden, finde ich nicht allzu attraktiv, weil auch dies die Bürger bezahlen,bzw. der Staat dann auch die Möglichkeit hat, (noch) mehr Einfluss auf die Sende-Interna zu nehmen.
Also mir war und wäre hier jeglicher Aufwand auf Basis meiner Kosten-/Nutzen-Rechnung zu aufwendig, um auf die Barrikaden zu steigen.
Ich werde wie viele andere nun abwarten, wie das GEricht in einigen Monaten entscheiden wird. Olga