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Innenpolitik Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger

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Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Heute wurde vom BGH ein Grundsatzurteil gefällt, nachdem eine Selbstanzeige zum Steuerbetrug/Steuerhinterziehung nur noch bedingt zu einer Straffreiheit führt. Die Bedingungen können in der FAZ-Online nachgelesen werden. Der Baden-Württembergische Landeschfürscht wird schon gewusst haben, weshalb er den Kauf der Steuerdaten-CDs aus der Schweiz abgelehnt hat. Ich will nicht weiter spekulieren und überlasse es anderen.

lupus
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.05.2010, 11:55:33
Dunkel ist der Rede Sinn!

Außerdem bringt das Urteil kaum einen neuen Standpunkt
Mitglied_5ccaf87
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 28.05.2010, 21:14:07
Du hast offensichtlich den Sinn des Urteils nicht verstanden. Millionäre bleiben nicht mehr straffrei, auch wenn sie erfahren haben das ihre Bank Irgendwoinderwelt Steuerdaten dem BKA bekannt gibt und andere Banken, in denen sie auch noch Geld am deutschen Fiskus vorbei "ausgelagert" haben, davon nicht betroffen sind.

Mehr als 2.000 Millionäre aus dem schönen Bundesland Baden-Württemberg haben eine Selbstanzeige erstattet, als sie vom Missgeschick "ihrer" Bank in der Schweiz erfuhren. Was glaubst du wohl, wie viel Banken es in der Schweiz und vor allem in dem kleinen Fürstentum Liechtenstein gibt? Musst mal das kleine Ländle besuchen. Dort stehen die Banken nicht nur nebeneinander sondern übereinander. Deren Angestellte wissen sehr genau, weshalb deutsche Kunden dort ihre Konten haben oder denkst du etwa die Nadelstreifenanzüge mit Schildchen an den Revers sind blöd und stehen nun kurz vor der Pleite? An manchen Tagen kannst du dein Auto nur außerhalb von Vaduz auf freien Feld parken, weil im Zentrum die Parkplätze mit deutschen Autos im Wert von mehr als 60.000€ zugeparkt sind.

Und was meinst du wohl, wie viel von den 2.000 Millionären mit Selbstanzeige im Land BW Abgeordneter im Landtag oder Bundestag sind? Und dann darfst noch raten, wieviel von den knapp 20.000 Millionären mit Selbstanzeige in der schönen Bundesrepublik Deutschland eine politische Wahlfunktion ausüben? Denkst du etwa das alle Millionäre eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung über alle ausgelagerten Konten erstattet haben? Meijott, bist du naiv.

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lupus
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 10:11:16
Das Urteil ist doch nur eine Konkretisierung von §371 AO.
Fazit: Wenn einer nicht alle Dinge aufdeckt wird er nicht straffrei.
Was du da rausliest ist mir nicht zugänglich. Aber du scheinst die Angelegenheit tiefsinniger zu begreifen.
Aber lies nur erst mal in der AO.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 29.05.2010, 11:18:54
http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerhinterziehung-preiserhoehung-in-der-waschanlage-1.951615 auch schon gelesen?
lupus
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 12:00:53
Nun hab ich auch das gelesen und es ergibt sich wohl kaum ein wesentlich neuer Gesichtspunkt.
Die Abschaffung der Regelung "Strafbefreiung durch Selbstanzeige" halte ich für einen Fehler. Der Vergleich zum übrigen Strafrecht hinkt. Man könnte den Eindruck gewinnen, daß die Beführworter der Abschaffung bei den Hehlern angesiedelt sind und "reuigen Sünder" ein Argument nehmen wollen.

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 29.05.2010, 12:52:32
Ach ja? Das aber genau diese Leuts die Entnahme von drei Maultaschen aus dem Abfall als ein schweres Diebstahlsdelikt einordneten, welches zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages führt, ist dann vermutlich richtig. Auf der einen Seite beträgt der Wert mehrere Millionen hinterzogene Steuern, welche wir alle aufbringen müssen und auf der anderen Seite steht ein Betrag 0,00€ (in Worten null Komma nix Eus) Dein Rechtsverständnis zur Verhältnismäßigkeit möchte ich auch haben.

Wo bist du den überhaupt hergekommen? Gab es dort noch mehr solche Leute wie dich?

Ich mache hier Schluss, diese Diskussion führt zu nichts.
lupus
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Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 22:14:49
Dein Rechtsverständnis möchte ich nicht haben. Da käm ich mir doch zu dumm vor.

Es geht dich zwar nichts an wo ich herkam, aber so viel doch, ich komme nicht aus dem Hinterwald!
Re: Neues Urteil des BGH zur Strafbefreiung für Steuerbetrüger
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.05.2010, 22:14:49
"Ich mache hier Schluss, diese Diskussion führt zu nichts."


Was hast du doch manchmal für tolle Ideen !

Aber im Ernst !

Wieso gilt eigentlich der Steuerhinterzieher immer noch als ein "besonderer, privilegierter, irgendwie guter Straftäter", wie das die "süddeutsche" nicht schlecht ausdrückt.

Das liegt sicher daran, dass diese Straftat - wenn man sie denn so deutlich formulieren würde - fast jeden Deutschen zu einem Straftäter machen würde.
Das passt überhaupt nicht in das Bewusstsein der Bürger.

Ich kenne kaum jemanden, der nicht in irgendeiner Weise schon versucht hat, die Steuerbehörden mit allen möglichen Tricks, glatten Lügen und Vortäuschung falscher Tatsachen betrogen hat, ohne dafür ein Schuldbewusstsein entwickelt zu haben.
Da die Steuerbehörden überhaupt nicht in der Lage sind, alle bis auf das letzte Komma zu kontrollieren, betrügt die Mehrzahl die Behörden mit Erfolg.

Dass es dabei meist um kleinere Summen - abhängig von den Einkommen - geht, macht die Sache nicht besser.
Millionen kleinere Steuerbetrüger betrügen in der Praxis die Behörden um erheblich mehr, als wenige Tausend große Steuerbetrüger -- was nicht heißt, dass ich die großen Steuerbetrüger mit den kleinen Betrügern gleichsetzen möchte. Es gibt ja immerhin noch die "Verhältnismäßigkeit"

Aber Betrug bleibt Betrug und damit eine Straftat.

Die Straftat Steuerhinterziehung wird wohl immer eine Sonderstellung einnehmen - in den Köpfen der Steuerzahler ohnehin.
Deshalb halte ich die Sonderregelung "Strafbefreiung durch Selbstanzeige" für weiterhin notwendig, auch wenn sie für alle anderen Straftaten undenkbar wäre.

Was mir nicht gefällt, ist die Tatsache, dass du versuchst- direkt oder indirekt( siehe deine Bemerkungen zu BW) bestimmte Parteien in die Richtung "Steuerbetrügerpartei" zu schieben.
Ich glaube, hier treffen sich alle Parteien ausnahmsweise auf der gleichen Linie.


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