Innenpolitik Neufassung des §108e Stgb Abgeordnetenbestechung vorgeschlagen
Neufassung des §108e Stgb Abgeordnetenbestechung vorgeschlagen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Abgeordneten des Bundestages Siegfried Kauder(CDU), Raju Sharma(Linke), Burkhard Lischka(SPD) und Jerzy Montag(Grüne) haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Neufassung des § 108e StGB erarbeitet. Er soll wie folgt lauten:
Die Partei der Millionäre (FDP) hat sich an dem Vorschlag nicht beteiligt. Nun wollen wir mal sehen was der Bundestag dazu sagt.
(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung (Mandatsträger) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil für sich oder einen anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Mandatsträger eines ausländischen Staates, der Europäischen Union oder der parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen Organisation.
(2)Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für die Ausübung des Mandats einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen.
(4) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder 2 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
(2)Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für die Ausübung des Mandats einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen.
(4) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder 2 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
Die Partei der Millionäre (FDP) hat sich an dem Vorschlag nicht beteiligt. Nun wollen wir mal sehen was der Bundestag dazu sagt.