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Innenpolitik Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren

Medea
Medea
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Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von Medea
Der Bremer Senat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, daß verstorbene Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht haben und zu Hause versterben, immer obdukziert werden. Ausnahme sollen die Kinder sein, die bereits todkrank sind und zum Sterben heimgeholt wurden.

Ärzte sind davon überzeugt, daß eine nicht geringe Zahl von Tötungsdelikten für immer unentdeckt bleiben.
Ein ganz schwieriges Thema. Wie steht Ihr dazu?

ehemaligesMitglied23
ehemaligesMitglied23
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Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von ehemaligesMitglied23
als Antwort auf Medea vom 24.09.2010, 14:19:25
Ich finde es sehr gut.
Es ist ja nicht nur um Tötungsdelikten auf die Spur zu kommen ein guter Weg. Auch für Eltern , die Ihr Kind verlieren ist es sicher gut, genau zu wissen was die Ursache war.
Meine Freundin hat ihr Kind verloren. Die Diagnose hieß plötzlicher Kindstod. Daran hatte sie viele Jahre zu knabbern, weil sie sich immer gefragt hat, ob sie etwas hätte tun können, um es zu verhindern.
stellamaris
clara
clara
Mitglied

Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von clara
als Antwort auf Medea vom 24.09.2010, 14:19:25
Medea, das ist eine gute Nachricht! Ich glaube auch, dass die Dunkelziffer bei unentdeckten Tötungsfällen relativ hoch ist. Wie bei den Kindesmisshandlungen überhaupt.
Nebenbei: Auch bei alten Menschen gibt es eine nicht geringe Zahl von Sterbefällen, die nicht auf natürliche Art statt fanden. Hier wird nun von den Totenschein ausstellenden Ärzten auch mehr Sorgfalt verlangt.

Gruß, Clara

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Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Medea vom 24.09.2010, 14:19:25

wenn irgendwelche zweifel an der todesart des kindes bestehen,
ist es sicher gut, die genaue ursache zu finden.

generell - wie du schreibst, medea, - sollte eine obduktion wohl nicht
geschehen.

wenn ein kind in diesem alter stirbt, würde es eine zusätzliche belastung
für die eltern sein (für mich auch), wenn das kind noch "aufgeschnitten" wird.

ich sags mal so simpel.

ruth
ruth
Mitglied

Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von ruth
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.09.2010, 15:54:13
generell - wie du schreibst, medea, - sollte eine obduktion wohl nicht
geschehen. karin2

Den "plötzlichen Kindstod" ausgenommen, dürfte sich eine Obduktion bei daheim verstorbenen Kindern sicher auch dann erübrigen, wenn der kleine Patient in (haus)ärztlicher Betreuung war. Dies ist in Fällen von Misshandlung wohl sowieso nicht zu erwarten, wehalb ich den Gesetzentwurf für alle Todesfälle zu Hause (nicht nur bei Kindern)befürworte, die ohne Einschaltung eines Mediziners zu verzeichnen sind.

Ruth

ummel
ummel
Mitglied

Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von ummel
als Antwort auf ruth vom 24.09.2010, 19:17:27
@Karin, die Entscheidung, ob eine (Kinds)Leiche obduziert werden soll, liegt nun mal nicht in den Händen der Eltern oder eines Elternteils, sondern hängt allein davon ab, was die Ärztin oder der Arzt, welche/r den Totenschein ausstellt, rein schreibt.

Und @Ruth: Es gibt keine offiziellen Todesfälle „ohne Einschaltung eines Mediziners“. Der Tod – welcher Art auch immer – hat ja stets eine Ursache. Und die muss nun mal durch einen Arzt (*) auf dem Totenschein vermerkt sein. Bestehen hier Unklarheiten oder Zweifel, ( evtl. nicht natürlicher Tod ) geht „der Fall“ an die Staatsanwaltschaft, die dann eine Obduktion anordnet.

(*) Dabei ist es unerheblich, ob von einem Allgemeinmediziner, einer Augenärztin oder einem Orthopäden.

Quelle Wikipedia:
Der Totenschein besteht aus vier Blättern die in zwei Umschlägen aufgeteilt werden, einem vertraulichen und einem nichtvertraulichen Teil.

Im nichtvertraulichen Teil des Totenscheins werden durch den Arzt folgenden Angaben gemacht:
Personenangaben
Vor- und Nachname, Geschlecht
Wohnadresse
Geburtstag und Ort
zuletzt behandelnder Arzt
Sterbezeitpunkt und Ort
Durch wen identifiziert
Warnhinweise (z .B. Infektionsgefahr)
Todesart (natürlich, nicht natürlich (Tötung oder Suizid) oder ungeklärt)
Angaben vom Arzt und Unterschrift

Im vertraulichen Teil des Totenschein finden sich folgende ergänzende Angaben:
Sichere Zeichen des Todes (z. B. Totenstarre, Totenflecke oder Fäulnis)
Todesursache mit Unterteilung
unmittelbare Todesursache
als Folge von
als Folge von (Grundleiden)
Klassifikation der Todesursache
Entscheidungsgründe für die Todesart

Die Verwendung des vertraulichen Teils variiert erheblich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Fällen geht der Totenschein an das Gesundheitsamt und das Krematorium bei einer Feuerbestattung, sowie im Vorwege bei „unnatürlicher“ Todesursache, an das pathologische Institut (Gerichtsmedizin) und anschließend an die Staatsanwaltschaft für die Freigabe. Der nichtvertrauliche Teil, Leichenschauschein, und die in ihm beurkundeten Feststellungen sind Grundlage für Entscheidungen von Standesbeamten zur Beurkundung des Sterbefalls (auch für Bestattungsfristverlängerungen und -verkürzungen) und die Ausstellung einer Sterbeurkunde. Daneben wird der Totenschein auch für die Bevölkerungsstatistik, namentlich die Todesursachenstatistk ausgewertet.

Einen vorläufigen Totenschein gibt es nicht. In einigen Bundesländern ist für die Freigabe zur Feuerbestattung eine zusätzliche Freigabe durch die Polizei erforderlich und in einigen Bundesländern muss eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt im Krematorium erfolgen. Daher bezeichnen viele den Totenschein für die erste Leichenschau als vorläufigen Totenschein.

Einen interessanten Artikel dazu gibt es auch hier:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1167311/

Peter

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ruth
ruth
Mitglied

Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von ruth
als Antwort auf ruth vom 24.09.2010, 19:17:27
Ummels ausführliche Totenscheinerläuterung ist wohl anerkennenswert, sofern sie nicht als Antwort auf meinen kurzen Beitrag gedacht ist.
Ich kenne sehr wohl Fälle, wo der Tod ohne vorherige ärztliche Betreuung eintrat. Selbstverständlich ist zur "Freigabe" des Verstorbenen ein Totenschein erforderlich. Das ist kein Geheimnis - wenigstens in unserem Land nicht.
Unabhängig davon befürworte ich die Obduktion, um jeden Zweifel an der Todesursache oder der Kompetenz des das Ableben bestätigenden Arztes auszuschalten.

Sorry die Wiederholung, aber . . . .
Ruth
Medea
Medea
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Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von Medea
als Antwort auf ruth vom 25.09.2010, 11:44:14
In einer besonders schwierigen Lage befinden sich die Notärzte,
die ins Haus zu einem verstorbenen oder sterbenden Kind gerufen werden.
In der Regel treffen sie eine schreiende Mutter, einen außer sich geratenen Vater an und in dieser belastenden Situation sollen sie dann entscheiden, wohin das Kreuzchen auf dem Totenschein gemacht werden soll und ob eine Obduktion gegeben erscheint.

Leider muß von einer hohen Zahl unentdeckter Tötungsdelikte bundesweit ausgegangen werden, sagt der Leitende Rettungsarzt des Klinikums Links der Weser, Dr. Andreas Callies.
Solch eine Entdeckung wird zwar dem toten Kind nicht mehr helfen, aber gegebenenfalls seinen Geschwistern. Er ist unbedingt für ein solches Gesetz.

Medea.


olga64
olga64
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Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von olga64
als Antwort auf Medea vom 28.09.2010, 14:28:44
Das betrifft auch alte Menschen, die ausserhalb von Krankenhäusern oder Pflegeheimen sterben. Da werden die den Tod feststellenden Ärzte noch viel eher an einen "natürlichen Tod"glauben, wenn der Mensch schon recht alt ist. Es geht aber nicht in allen Familien,die alte Menschen betreuen, so friedlich zu, dass dies stimmen muss.
In gutgeführten Pflegeheimen wird dies anders gehandhabt - da werden mehrere Ärzte herangezogen und das ganze Prozedere abgespielt. Olga
Medea
Medea
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Re: Obduktionspflicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren
geschrieben von Medea
als Antwort auf olga64 vom 28.09.2010, 15:02:59
Ich stimme Ihnen da absolut zu Frau Olga.
Immer wieder berichtet ja auch die Presse von tätlichen Übergriffen
pflegender Angehöriger auf diese alten Schutzbefohlenen.
Und ich sehe auch die andere Seite, nämlich einen über alles und jedes nörgelnden Vater, Mutter, Tante, Großmutter, was auch die Nerven von Pflegenden an den Rand der Beherrschung bringen kann, und wo womöglich zum Kopfkissen gegriffen wird, diese Nöhlerei zu ersticken.

Aber in "meinem" thread ging es halt vornehmlich um die Möglichkeit der festgeschriebenen Obduktion von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr.

Medea.


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