Innenpolitik Organspende

dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von dutchweepee
"Die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke ist zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat."

Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 4. Juli 1975, § 4 Abs. 1

DDR-Flagge.jpg
RE: Organspende
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Willst du wieder die Entmündigung..? Ein Herr Schalck-Golodkowski hat mit den Organen Umsatz und Devisen gemacht. Um nichts anderes ging es damals im Gesetz. Es wurde alles was ging zu Geld gemacht.

Ich bin strikt für die bisherige Freiwilligkeitslösung. Auch jetzt schon werden genug Geschäfte damit gemacht. Und niemand kann Gewähren das die Wiederspruchslösung eingehalten wird (da wurde dann kein Wiederspruch gefunden und gut...).
Ich hab einen Organspenderausweis, aber ob ich den bestehen lasse bei der "Pflichtveranstaltung"..? Eher nicht.

Was die GRÜNEN vorgeschlagen haben mit der "Pflichtnachfrage" ginge noch, aber dem Herrn Span seine Lösung - nee, mit mir nicht.

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf dutchweepee vom 03.04.2019, 14:21:49
"Die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke ist zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat."

Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 4. Juli 1975, § 4 Abs. 1

 
Wobei der Begriff "Verstorbene" nicht korrekt ist.
Es müßte heißen "Sterbende".
Organe von Toten können nicht verwendet werden.
Monja.

Anzeige

silva1
silva1
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von silva1
als Antwort auf Monja_moin vom 03.04.2019, 15:04:37
https://www.nzz.ch/schweiz/aerzte-wollen-die-organentnahme-bei-hirntoten-komplett-verbieten-ld.1470564In der Schweiz wollen  einige Ärzte die Organentnahme beim  sogenannten Hirntoten Menschen verbieten.

Diese Ärzte halten es für einen massiven und kulturellen Bruch, wenn Herzen oder Lungen aus noch lebenden Körpern heraus geschnitten werden.

Menschen dürfen Menschen nicht töten.!!

Quelle : Züricher Zeitung.

https://www.nzz.ch/schweiz/aerzte-wollen-die-organentnahme-bei-hirntoten-komplett-verbieten-ld.1470564
werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von werderanerin
Ich für meinen Teil werde Organe geben..., so sie dann überhaupt noch gewollt sind aber wir wissen ja, dass eh nur die Organe von Hirntoten entnommen werden.

Das Prozedere um die Feststellung desselben ist ziemlich umfangreich , kompliziert , vielschichtig und muss in jedem Falle von zwei Ärzten begleitet und bestätigt werden. 

Alle "normal Sterbenden kommen ja eh garnicht infrage. 

Wer aber seine Organe im Fall des Falles eben NICHT  zur Transplantation frei geben möchte, kann sich ja vom Sessel erheben und widersprechen..., das dürfte doch machbar sein !

Kristine
RE: Organspende
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silva1 vom 03.04.2019, 15:10:53

"Leben" ist noch nicht mal definiert und wann lebt der Menschnoch und ab wann ist er tot, speziell wenn die wichtigsten Funktionen von Maschinen ausgeführt werden.

Im Grundgesetz steht festgeschrieben:

Art 2 
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
 

Anzeige

dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von dutchweepee

Jawohl dicker und silva ...und die Erde ist eine Scheibe. Ich trage seit ich 40 Jahren einen Spenderausweis.

werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.04.2019, 15:20:57
Warum die "Aufregung"..., kannst doch widersprechen !!!

Kristine
silva1
silva1
Mitglied

RE: Organspende
geschrieben von silva1
als Antwort auf dutchweepee vom 03.04.2019, 15:22:41

Einzig Deine Entscheidung, dutchweepee
Doch die anderer Menschen sollten  auch akzeptiert werden.

Es läuft nämlich darauf hinaus, dass ein Register angelegt wird, und alle die, die sich dagegen entscheiden, sind dann die Herzlosen ( hoffentlich nicht ) und Unsozialen.

Ausgrenzung per Gesetz sozusagen.

RE: Organspende
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf werderanerin vom 03.04.2019, 15:19:26
Wer aber seine Organe im Fall des Falles eben NICHT  zur Transplantation frei geben möchte, kann sich ja vom Sessel erheben und widersprechen..., das dürfte doch machbar sein !

Kristine
Und wer soll das prüfen..? Da fragt dann niemand und dein Nicht wurde aus unerklärlichen Gründen nicht gefunden - also wie einst in der DDR..?

Hier wird den Geschäftemachern Tür und Tor weit geöffnet. Die Götinger Ärzte haben es schon vorgemacht. Da wurden Patienten zwar nur auf der Warteliste nach oben geschummelt - aber so geht's los. Dieses Gesetz machts nur einfacher, aber nicht's besser.

Anzeige