Innenpolitik Paragraph 58a

Logan
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Paragraph 58a
geschrieben von Logan
Erstmals wurde ein neues Gesetz zur Anwendung gebracht, welches D gestattet, sogenannte Gefährder ohne begangene terroristische Straftat auszuweisen, wie im Fall eines in Göttingen geborenen Nigerianers. Der neue Paragraph 58a, der nicht so neu ist – ihn gibt es seit dem Jahr 2001, macht ein derartiges Verfahren möglich.
Bei einem zweiten Gefährder, einem siebenundzwanzig Jahre alten Algerier, steht eine weitere Ausweisung unmittelbar bevor.
Ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, wie ich denke.

Logan
Femmefatale
Femmefatale
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf Logan vom 07.04.2017, 04:34:41
Weißt du, wer feststellt, wer ein Gefährder ist?

LG, ff
Logan
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von Logan
als Antwort auf Femmefatale vom 07.04.2017, 09:03:23
Ich denke, das gehört zum Aufgabengebiet eines Landesamtes für Verfassungsschutz des jeweiligen Bundeslandes in D festzustellen, wann gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und in welchem Umfang verstoßen wurde.

Die Vorbereitung einer terroristischen Handlung - Straftat - zählt nach unserer Gesetzgebung offensichtlich dazu.

Logan

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pippa
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von pippa
als Antwort auf Logan vom 07.04.2017, 10:51:44
Letztendlich entscheidet natürlich ein Gericht, denn man kann ja davon ausgehen, dass die Betreffenden die Ausweisung nicht einfach so hinnehmen.

In den vorliegenden Fällen war das auch so.
Pippa
Logan
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von Logan
als Antwort auf pippa vom 07.04.2017, 13:44:32
...wobei vorher ein bestimmter Sachverhalt sichergestellt werden musste, nämlich, dass dem Ausgewiesenen in seinem Heimatland NICHT die Todesstrafe droht.
Wie das allerdings lückenlos zu kontrollieren wäre, verschließt sich mir.

Logan
olga64
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von olga64
als Antwort auf Logan vom 07.04.2017, 04:34:41
BEi dem abgeschobenen Nigeraianer wurden aber recht viele, menschenverachtende Infos auf seinem Smartphone gefunden und auch evtl. Hinweise dafür, dass er Anschläge in Deutschland plante.
Bei dem Algerier wird derzeit noch geprüft, ob die Personalien stimmig sind.
Die bekommen auch lebenslängliche Einreiseverbote bei uns und ich hoffe, die Einhaltung ist zu kontrollieren.

Ich finde das mehr und mehr richtig, zumal wenn wir aktuell nach Stockholm sehen, wo soeben wieder mit einem Lastwagen in eine Menschenmenge und ein Kaufhaus gefahren wurde, wobei unschuldige Menschen getötet und verletzt wurden. Es ist mir zwar klar, dass der weltweite Terrorismus damit nur unwesentlich eingedämmt werden kann, aber ein erster Schritt ist es doch, wenn sog. Gefährder darauf hingewiesen werden ,dass in unserem Land kein Platz für sie ist. Olga

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ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 07.04.2017, 16:43:06
..und wohin schicken wir die deutschen Gefährder?

Rund 80 Prozent der Gefährder in Berlin seien deutsche Staatsangehörige. Man kann sie also überhaupt nicht abschieben.

Der § 58a steht überwiegend nur solange auf dem Papier, solange sich jedes Bundesland dagegen wehrt, dass die Behörden bundesweit miteinander vernetzt werden.

Das wissen die Straftäter und finden in Deutschland paradiesische Verhältnisse vor.

ein_lächeln_

olga64
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 07.04.2017, 22:55:58
xxxxx Rund 80 Prozent der Gefährder in Berlin seien deutsche Staatsangehörige. Man kann sie also überhaupt nicht abschieben.

Das wissen die Straftäter und finden in Deutschland paradiesische Verhältnisse vor.

ein_lächeln_

geschrieben von ein_


Sind in dieser Quote auch die enthalten, die Doppelpass-BEsitzer sind? Also ausser dem deutschen Pass noch einen anderen haben?
Gefährde, die ausschliesslich einen deutschen Pass haben und nicht abgeschoben werden können, sollen zukünftig mit Fussfessel überwacht werden, weil.
Ich persönlich kann die paradiesischen Zustände von Kriminellen in unserem Land nicht beurteilen, da ich nicht zu dieser Gruppe gehöre und mir auch nicht vorstellen mag, wie es jemanden geht ,der untergetaucht ist und sich nur am Leben halten kann, wenn er oder sie Raubzüge begeht oder andere bedroht. Dies dürfte auch einer der Gründe sein, wenn die noch brutaler werden und dann unter dem Deckmäntelchen von Allah Anschläge begehen, weil sie nichts mehr zu verlieren haben (ausser ihr Leben und das scheint ihnen auch nicht viel wert zu sein). Olga
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 10.04.2017, 16:45:37
Sind in dieser Quote auch die enthalten, die Doppelpass-BEsitzer sind? Also ausser dem deutschen Pass noch einen anderen haben?

Warum diese Frage?

Es ist doch uninteressant, welche 2. Staatsbürgerschaft der Straftäter besitzt und wie er sie erlangt hat.

Fakt wäre, dass er dann als Deutscher die Tat begangen hat, alles andere ist eine Vorverurteilung, ein Versuch, die gesellschaftliche Verantwortung zu degradieren und ein Betrug an uns selbst.

Deutscher ist Deutscher, alles andere Wenn und Aber ist braunes Gedankengut.

Ein Straftäter ist solange Deutscher, bis man ihn diese entzieht.

Das ist z.B. heute schon möglich, wenn man ihm nachweisen kann, dass er an Kampfhandlungen ausländischer Streitkräfte oder Terrororganisationen teilgenommen hat oder nimmt.

In jedem Fall aber ist zu prüfen, ob der Betroffene eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, damit er nicht staatenlos wird.

Mit paradiesischen Verhältnissen meine ich natürlich, dass es diesen Terroristen nicht besonders schwer gemacht wird.

Die Uneinigkeit,die Kompetenzstreitigkeiten, Kontrolle und Bewachung bleiben ihnen nicht verborgen.

Ich habe auch kein Mitleid mit Menschen die bewusst den Tod anderer in Kauf nehmen, egal aus welchen Motiven heraus.

Jedem muss klar sein, wenn er in irgendeiner Weise solchen Menschen behilflich ist, dass er Mittäter ist und äquivalent strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

ein_lächeln_

olga64
olga64
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Re: Paragraph 58a
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 10.04.2017, 23:08:14
Ich bin anders informiert: Menschen mit Doppelpass sollen künftig abageschoben werden können, auch wenn sie einen deutschen Pass besitzen, aber straffällig werden.
Der Doppelpass ist nicht immer ein Vorteil wie man an dem Journalisten Yücel miterleben kann. Sein deutscher Pass nützt ihm nur bedingt, weil die Türkei aufgrund der eigenen Gesetze die türkische Nationalität höher bewertet und dies auch juristische und konsularische Konsequenzen hat. Olga

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