Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!

Innenpolitik Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!

kirk
kirk
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Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von kirk
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.06.2010, 09:26:58
Ich sehe das nicht als Problem des Post- oder Briefgeheimnisses an. Dieses endet beim Empfänger und wenn dieser einer anderen Person, oder Institution, den Auftrag gibt die Post zu öffnen und ihm die Daten, in welcher Form auch immer, zukommen zu lassen, so ist dies kein Verstoss gegen Brief- und Postgeheimnis.
Hier gehts dann "nur" noch um Datenschutz, wie vertrauenswürdig der Dienstleister ist und wie man das alles kontrollieren kann.
Die Gefahr, daß digitale Daten unberechtigt weitergegeben werden ist natürlich ungleich höher als wenn sie nur in Briefform vorliegen. Auf einen USB-Stick passen sicherlich tausende von Briefen, sie sind schnell kopiert und auch ganz schnell und unauffällig ausser Haus geschafft.
Es muss also der Datenschutz verstärkt und in das Bewusstsein gebracht werden. Oft hört man ja auch heute immer noch den Spruch: "Ich habe doch nichts zu verbergen". Erst wenn jeder weiss und verinnerlicht hat, daß man doch was zu verbergen hat, nämlich die eigene Privatsphäre, kann sich etwas an der immer noch laxen Handhabung von Daten verändern.

Kirk
schorsch
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Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.06.2010, 09:26:58
@: "...Ich wohne an der badischen Südkante und wenn wir einen Ausflug in an das südliche Ufer des schwäbischen Ententeiches machen oder auch nur um mal zum Tanken fahren, begrüßt uns 50 m hinter der Grenze unversehens auf dem Handy eine schweizer Telefongesellschaft...."

Umgekehrt natürlich auch: Wenn ein Schweizer ins Badische geht.....

Aber dem ist abzuhelfen: Vor der Grenze das Handy ausschalten - und erst wieder beim Wiedereintritt ins eigene Land einschalten. MUSS man dann im Nachbarland mal ausnahmsweise telefonieren, kann man ja immer noch einschalten.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von rolf †
als Antwort auf schorsch vom 28.06.2010, 10:00:52
Es genügt auch, die automatische Providersuche abzuschalten.

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Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ist nichts Neues.

Auch Banken lassen, auch außer Haus, Schecks, Belege ... einscannen.

Die gängige Praxis ist aber,
das von vertrauenswürdigen Firmen im Haus machen zu lassen.

Wer sollte jemals 20.000 Belege am Tag lesen (wollen)?


urmelviech
urmelviech
Mitglied

Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von urmelviech
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.06.2010, 11:21:33
Ein herrlisches Paradoxon.

Der Gesetzgeber sowie die Arge sorgen selbst dafür das eine Menge.

Bedürftigkeitsnachweis, Einzelentscheid mit Ermessenspielraum.....
Aufstocker für Geringverdiener - statt mindest Lohn....

Da wird ein AMT ( Arbeitsamt hiess der Verein früher mal)
in Argentur umstrukuriert.
Und nun will man Arbeiten wie die Wirtschaft, handeln und wirken.
Man kann den Mist den man verzapft nicht lösen, nun schäfft man Arbeit für die Post,die eh den Briefverkehr loswerden will, aber mit ein gegscannten Adressen läss sich wunderbar handeln.

Und wenn zu teuer wird dann wird global Outgesourct.

Warum tranportiert man das " Amt" nicht gleich outgesourct nach China oder Indien ?


clara
clara
Mitglied

Re: Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen!
geschrieben von clara
als Antwort auf kirk vom 27.06.2010, 12:32:05
Ich sehe das nicht als Problem des Post- oder Briefgeheimnisses an. Dieses endet beim Empfänger und wenn dieser einer anderen Person, oder Institution, den Auftrag gibt die Post zu öffnen und ihm die Daten, in welcher Form auch immer, zukommen zu lassen, so ist dies kein Verstoss gegen Brief- und Postgeheimnis. (Kirk)

Dem kann ich nicht zustimmen. Der Arbeitslose hat die Arbeitsagentur bestimmt nicht bevollmächtigt, die Post mit dem Öffnen seines Briefes zu beauftragen. Auch nach Ankunft des Briefes an die Arbeitsagentur darf diese den Brief nicht weiterleiten. Für mich ist nur die als direkter Empfänger vorgesehene Stelle berechtigt, Briefe zu öffnen und zu lesen. Jede Zwischenstation verletzt das Postgeheimnis. Darin bin ich ganz der Meinung von Hinterwäldler,
Die Post hat die Briefe der Arbeitslosen geöffnet und damit gegen das im Grundgesetz zugesicherte Briefgeheimnis verstoßen. Selbst wenn sie dazu die ausdrückliche Erlaubnis des AfA hatte, ändert es nichts an der Tatsache.
Auch Ostseehund stimme ich zu: Von den Datenschützern müsste als erstes die Frage kommen, warum die BA die Scannerei nicht selber erledigt. Je weniger beteiligte Stellen, desto weniger Missbrauchsmöglichkeit.

Diese Frage hat aber die BA mit „Modernisierung der Verwaltungsabläufe“ beantwortet. Wenn sich Betroffene nicht wehren, sehe ich einen immer weiter führenden Datenmissbrauch.

Clara

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