Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut

Innenpolitik Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Klara39 vom 27.03.2021, 13:16:16
Danke liebe Klara39,
habe meinen Fehler bemerkt.

LG, Monika
Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf Klara39 vom 27.03.2021, 12:52:52
Das hat wohl jede/r etwas anders erlebt, als Bote Asgards es beschreibt. Ich bin in Bitterfeld - einer Industriegegend aufgewachsen. Wir hatten in der Jungen Gemeinde eine ziemlich große Gruppe, die sich für den christlichen Glauben interessierte und nicht zur Jugendweihe ging, sondern zur Konfirmation, denn man kann nicht "zwei Herren dienen"! ...
Mag sein, daß das in deiner Umgebung anders war. Für meine Erfahrung spricht aber, daß die Konfessionslosen in Ostdeutschland in der absoluten Mehrheit sind.
Was die zwei Herren dienen betrifft, an den einen Herren glaubten wir nicht und der zweite Herr spielte bei der Entscheidung, nur an der Jugendweihe teilzunehmen, keine Rolle. Es gab ja nur diese beiden Möglichkeiten und da wir mit Religion nichts am Hut hatten, wählten wir die Jugendweihe.
Klara39
Klara39
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von Klara39
als Antwort auf Bote Asgards vom 27.03.2021, 13:28:06

Ist doch für Dich völlig in Ordnung,  Bote Asgards.
Mir war  es nur ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es  in der ehem. DDR auch Christen gab,
die ihren Glauben lebten. Wir wurden ja öfter zu Aufklärungsgesprächen eingeladen, aber das musste jede/r für sich überstehen.
Klara


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pippa
pippa
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von pippa
als Antwort auf Bote Asgards vom 27.03.2021, 13:28:06

Mein Mann, der mit 18 Jahren aus der dam. DDR floh, war konfirmiert  u n d   hatte Jugendweihe.
Ausgetreten aus der ev, Kirche ist er erst, als wir heirateten und ich plötzlich, wie schon berichtet auch Kirchensteuer und besagtes Kirchengeld zahlen sollte, obwohl ich nie Mitglied einer Kirche war. 😁
Pippa

Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf pippa vom 27.03.2021, 13:41:59

Ich war ähnlich verblüfft, als ich 1975 nach Ankunft in Westdeutschland diverse Formulare ausfüllen mußte und bei der Frage nach der Konfessionszugehörigkeit ahnungslos evangelisch ankreuzte, da ich ja evangelisch getauft worden war. Tja, und dann stand auf der ersten Lohnabrechnung das Unwort Kirchensteuer 😄 Damit hatte ich absolut nicht gerechnet. Kam doch in der DDR ein Mitglied der Kirche oder der Superintendent, der nur 2 Häuser weiter wohnte, persönlich vorbei und kassierte von meinen Eltern den Beitrag, der nur gering war. Mein Vater konnte es dabei übrigens nie lassen, ihn zum Trinken von 1-2 Gläschen Gesundheitswasser (Schnäpsen) zu überreden 😁     

lupus
lupus
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.03.2021, 12:56:01

Es ist korrekt wenn du schreibst" soviel ich weiß "
Denn das  läßt ja die Möglichkeit zu dass du es eben nicht weißt.
Dein erster Absatz ist eben einfach falsch

lupus.


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RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 28.03.2021, 20:34:56
@ lupus,
wie mir scheint, suchst Du streit, hm?
Ich habe mich doch entschuldigt, was soll ich sonst noch tun?
Ein bischen mehr, wie meinen ersten Beitrag könntest Du schon lesen von mir,
dann hättest auch Du es mitbekommen.

 
lupus
lupus
Mitglied

RE: Religionsfreiheit ist kein Rechtsgut
geschrieben von lupus
als Antwort auf Bote Asgards vom 27.03.2021, 14:19:40

Die Tatsache dass man mit der Taufe Mitglied der Kirche auf Lebenszeit wurde sofern man nicht austrat konnte nach der Wende im Osten wenn es hart auf hart kam in der Besteuerung schon zu Problemen führen.
Ich trat als Jugendlicher als Überzeugung so etwa Ende der 50ziger aus der Kirche aus. Dazu gab es einen formalen Akt. Man ging zur Behörde (ich glaube zum Rat des Kreises nicht zur Kirchenbehörde) füllte ein kleinen vorgedruckten Zettel aus und das wars.
Wenn man nun leichtsinnig in der Steuererklärung evangelisch ankreuzte wurde eigentlich korrekt die Kirchensteuer erhoben. Sofern man das korrigieren wollte musste der Nachweis des Kirchenaustritts geführt werden.
Wer hatte den aber nun nach beispielsweise 35 Jahren den bisher für ihn bedeutungslosen Zettel als Urkunde und Nachweis des Austritts noch?
Ich nehme an das einfache Korrekturen der Erklärung erlaubt wurden.

lupus


PS.: Hallo Klara
        ich nehme meine Text zurück, entschuldige ich hatte nicht bis zum Ende gelesen.
        Löschen kann ich ihn nicht wie du ja auch deine Bemerkung nicht löschen kannst.
lupus
 

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