Innenpolitik Rentern zahlen nicht unerheblich Steuern
Eigentlich ist es einfach aber im Detail dann sehr kompliziert.
Alle Einkünfte (Renten, Löhne , Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte usw) werden addiert und die ESt berechnet
Kompliziert ist Ermittlung der Beträge, die dem zu versteuernden Einkommen z.B. bei Renten hinzugerechnet werden. Kompliziert besonders durch den zeitlich gestreckten Übergang von vorgelagerter auf nachgelagerter Besteuerung.
Ich bin nicht in der Lage dir die einzelnen sich zeitbezogen ändernden Bedingungen zu erläutern.
Übrigens das Problem der Griffe in die Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen sehe ich genau so, ohne diese Leistungen abzulehnen.
lupus
Ups! Eigentlich wollte ich mit meinem Thread keine komplizierte Steuerdiskussion eröffnen, die kaum jemand versteht/verstehen will, sondern nur darauf hinweisen, dass Rentner mehr als ein Drittel zum Steuerzuschuss des Bundes beisteuern😒
Alles ist besser als nur über die Wahl zu schreiben.
Passend zu diesem Thema habe ich vor einigen Tagen die Mitteilung erhalten, das auch Betriebrenten versteuert werden.Einkommen ist Einkommen, ob Rente, Dividende, Betriebsrente sowie Mieteinnahmen.
Also geht es hier nicht nur um ausreichendes Einkommen.....geschrieben von weserstern
Noch werden die Renten in Deutschland nur prozentual, basierend auf dem Jahr des Renteneintritts,versteuert, wenn überhaupt.
Ich bin seit 2009 Rentnerin und versteuere 58% meiner Rente; dazu kommen noch die Mieteinnahme für meine vermietete Eigentumswohnung. Allerdings kann ich hier auch einiges anAbzügen vornehmen, wie dies immer bei solchen Objekten der Fall ist.
DAmit bin ich voll und ganz einverstanden, weil ich schon immer den Standpunkt vertreten habe, wer mehr hat, soll mehr geben. Und ich bin froh, dass das bei mir so ist und werde darüber sicher nie klagen. Olga
Da hast du noch etwas vergessen -- @freddy-2015 -- Einnahmen aus Forst- und Landwirtschaft . Die müssen auch noch angegeben werden.
Dividende usw. werden ja durch die Banken gleich dem Finanzamt mitgeteilt. Hier greift keine Datenschutzverordnung. 😂
Es muss eben alles seine Ordnung haben, auch bei Rentnern.
LG weserstern
Der Vollständigkeit halber die sieben Einkunftsarten in der ESt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 und 14 EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 – 17 EStG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)
Das Finanzamt darf vieles fragen sofern es zur Besteuerung gehört.
So unterschiedlich ist die Lage😁
Im Besteuerungsverfahren mußt du alles selbst angeben. Bei Verschweigen von Einkünften droht eine Bestrafung.
lupus
Dividenen sind m.E. kein gutes Beispiel.
Zum einen gibt es hier relativ hohe Freibeträge (bei Singles 801. Euro) und zum anderen wird die sog. Abgeltungssteuer angewendet, die 25% beträgt. Da bei vielen reicheren Menschen der individuelle Steuersatz mit Sicherheit viel höher liegen würde, ist es immer noch ein gutes Geschäft, Dividenden zu versteuern.
DAss die Meldung direkte von den Banken andas Finanzamt erfolgt, ist ja dem Bankkunden von Anfang an klar, weil man darüber informiert wurde, auch zusammen mit dem betreffenden Freibetrag. Olga
Entschuldige bitte , lieber Lupus , aber ich glaube , der Arbeitgeber darf jetzt nach der Coronaimpfung fragen .
Joggerin .