Innenpolitik Schäubles Niederlage
Die "automatische Kontrolle" greift schon. Nur
Sinnvolles wird nicht gelöscht )))))))))))))))
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hafel
Sinnvolles wird nicht gelöscht )))))))))))))))
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hafel
Re: Schäubles Niederlage
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@donaldd,
Das BVG hat- und das halte ich für sehr wichtig- ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen.
Das BVG sagt aber auch : "Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen","
Entscheiden muss das ein Richter.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das sinnvoll angewendet werden kann. Für mich ergibt sich hier ein Berg von Fragen, wie z.B.
Was sind denn "tatsächliche Anhaltspunkte" einer konkreten Gefahr ?
Wer entscheidet, dass tatsächlich eine konkrete Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" vorliegt ? Ein Richter auf Nachfrage der Kripo, des BND ...?
Wie lange dauert das - ist es dann anschließend nicht zu spät ?
Was genau ist ein solches "überragend wichtiges Rechtsgut" und was nicht ?
U.S.W.
Wird es überhaupt noch möglich sein, uns vor kriminellen in- und ausländischen privaten "Spähern" zu schützen ?
Wie sieht der Schutz gegenüber ausländischen Geheimdiensten aus ?
Werden wir in Zukunft die eigenen Sicherheitsmaßnahmen so hochschrauben müssen, dass es sinnvoller ist, alles wirklich Vertrauliche in "Privatgesprächen im Keller" zu kären?
Werden alle Staaten nachziehen und ähnliche Grundgesetzänderungen vornehmen?
--
klaus
Das BVG hat- und das halte ich für sehr wichtig- ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen.
Das BVG sagt aber auch : "Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen","
Entscheiden muss das ein Richter.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das sinnvoll angewendet werden kann. Für mich ergibt sich hier ein Berg von Fragen, wie z.B.
Was sind denn "tatsächliche Anhaltspunkte" einer konkreten Gefahr ?
Wer entscheidet, dass tatsächlich eine konkrete Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" vorliegt ? Ein Richter auf Nachfrage der Kripo, des BND ...?
Wie lange dauert das - ist es dann anschließend nicht zu spät ?
Was genau ist ein solches "überragend wichtiges Rechtsgut" und was nicht ?
U.S.W.
Wird es überhaupt noch möglich sein, uns vor kriminellen in- und ausländischen privaten "Spähern" zu schützen ?
Wie sieht der Schutz gegenüber ausländischen Geheimdiensten aus ?
Werden wir in Zukunft die eigenen Sicherheitsmaßnahmen so hochschrauben müssen, dass es sinnvoller ist, alles wirklich Vertrauliche in "Privatgesprächen im Keller" zu kären?
Werden alle Staaten nachziehen und ähnliche Grundgesetzänderungen vornehmen?
--
klaus
Re: Schäubles Niederlage
eine gesetzliche Regelung, die eine sinnvolle Durchsuchung in den stark eingeschränkten Fällen ermöglicht, ist wirklich kaum denkbar. D.h. das BVG hat zwar formal die Durchsuchung nicht gänzlich verworfen, aber praktisch torpediert.
Ich bin gespannt auf entspr. Urteile zur Vorratsspeicherung.
donaldd
Re: Schäubles Niederlage
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@donaldd,
ich sehe , du hast auch keine Antworten- vielleicht aber auch keine Fragen.
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klaus
ich sehe , du hast auch keine Antworten- vielleicht aber auch keine Fragen.
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klaus