Innenpolitik schnüffelstaat

ehemaligesMitglied451
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf eko vom 26.04.2007, 18:25:49

Für die Durchsuchung eines Aktenschrankes braucht der Staat eine richterliche Anordnung.

Für die Durchsuchung eines PC nicht??

Wer für die heimliche Hausdurchsung des PC ist, kann gleich seinen Wonungsschlüssel bei der Polizei abgeben.

Wer glaubt ernsthaft, daß zukünftig Terroristen noch brisante Daten auf einem online-PC speichern??
donaldd
hugo
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 27.04.2007, 01:24:31
Wer glaubt ernsthaft, dass zukünftig Terroristen noch brisante Daten auf einem online-PC speichern?? meint donaldd

Natürlich der Schäuble und einige von der Polizei. Aber auch wenn sie nix über Terroristen finden, einige nette Abwechslungen im tristen Dienstalltag sollten Sie über ihren Computer dennoch von den privaten PC erspähen können.

Es gibt ja außer o.g. noch sooo viele lustige, amüsante, interessante, wissenswerte Dinge und wenn es auch nur die aktuellsten Polizistenwitze sind.

(einiges Wissen darüber kann ja sogar meistbietend verkauft werden,,) *g*

--
hugo
mart
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von mart
als Antwort auf hugo vom 27.04.2007, 08:51:00
Sehr schlecht, sehr gefährlich und ineffizient ....

Um zu erläutern, was ich meine:
Da gab es in Österreich bis vor kurzem eine Gewerkschaftsbank, die über einige Jahre hinweg etwa 3 Mrd.Euro (oder mehr oder weniger) im Meer versenkte.
Auf den beschlagnahmten Computern des Gewerkschaftspräsidenten und eines anderen aus dem Aufsichtsrat fand man die gelöschten E-mails, in denen sie sich mit ihren Aussagen absprachen.

Hätte man diese schönen Beweismittel, wenn bekannt wäre, daß der Email-verkehr offiziell mitgelesen werden kann?

Spekulationen über die Intelligenz der beiden Beteiligten dürfen aber ebenfalls daran festgemacht werden)

--
mart

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eko
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von eko
als Antwort auf mart vom 27.04.2007, 09:49:54
Wenn ich das alles so lese, was hier zum Thema geschrieben wird, dann frage ich mich wirklich, ob denn unsere Polizei und ihr Innenminister, den sie so sehr bedrängen, dass er da was tut, ob die denn alle sooo bescheuert sind und nur die Diskutanten hier im ST die Weisheit mit Löffeln gefr... haben? Ist das etwa so?? Und was würden denn die ach so sehr klugen Menschen vom ST machen, wenn sie an Schäubles Stelle wären? Und was würde denn passieren, wenn es in Deutschland auf Grund der Tatsache, dass die Polizei nicht "geschnüffelt" hat, weil sie es nicht durfte, zu einer Katastrophe gekommen wäre, etwa dass Terroristen ein Blutbad angerichtet hätten? Bei den Kofferbombern gings ja um Haaresbreite daran vorbei.
Ich denke mal, der Schäuble macht das ja nicht aus Jux und Dollerei und ich kann mir gut vorstellen, dass ihn seine Beamten ganz schön bedrängen. Es ist halt schon ein Unterschied, ob man Verantwortung hat....und etwas tun soll.....oder ob man nur aus Spaß an der Freude zuhause an seinem PC sitzt und Weisheiten verbreiten darf, aber nichts zu verantworten hat.
--
eko
mart
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von mart
als Antwort auf eko vom 27.04.2007, 14:58:10
Ich möchte nochmals auf den von Emma und zuerst von Barbara angegebenen Link aus der Süddeutschen Zeitung hinweisen:


"Der Minister und die Unschuldsvermutung
Schäubles Feindrecht
Der Gedankengang, auf den sich Wolfgang Schäuble stützt, ist tückisch, gefährlich und falsch: Wie der Bundesinnenminister die Unschuldsvermutung in Frage stellt.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Zu Heribert Prantl: http://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Prantl


Es geht nicht darum, ob und wer bescheuert oder klugscheißerisch ist, sondern darum, welche Maßnahmen wie leicht enorm mißbraucht werden können, weil so wie ich das verstehe ein entsprechende Kontrollmechanismen fehlen.
Ich unterstelle einen beabsichtigten Mißbrauch nun nicht der gegenwärtigen Regierung, aber können wir in die Zukunft schauen?

Mögliche Überwachung jedes Briefverkehrs, jedes Telefonats, jedes Computers, weil eine weisungsgebundene Behörde!! festgestellt hat, es könnten sich unter Millionen Menschen einige Terroristen verabreden? Ohne gerichtliche Genehmigung, bei der allein die überwachenden Stellen feststellen, es sei notwendig.

Das heißt doch, der Exekutive eine unerhörte Machtfülle zuzugestehen ohne den mehr oder minder unabhängigen Gegenspieler, die Kontrollstelle und das Regulativ, die Justiz, einzubeziehen.

Oder soll das nur auf Antrag eines Staatsanwaltes in genau festgelegten Zeiträumen über Personen, gegen die konkrete Verdachtsmomente bestehen, durchgeführt werden?
Mit nachträglicher Löschung aller irrelevanter Daten und Meldung an die Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Aktion?

Falls das nicht so beabsichtigt ist, wäre das m.Meinung nach eine wohl errichtete Paradestraße für jede Gruppierung, die sich an die Macht putschen möchte bzw. an der Macht bleiben möchte.
mart
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von mart
als Antwort auf mart vom 27.04.2007, 15:40:07
Von dieser Seite einen Kommentar eines Users:




19.04.2007 22:36:36

"hief Entertainment Officer:

"Provider vergeben IP-Adressen relativ schnell wieder. Ob da jeder immer ganz akkurat gespeichert wer wann eleche IP hatte ist gar nicht so sicher.
In Firmennetzen treten i.d.R. die verschiedenen Rechner unter einer IP im Internet auf.
Über nicht oder schlecht gesichtes WLAN oder Cracking kann man in fremde Netze und fremde PCs eindringen und so unter fremder IP im Internet unterwegs sein.
(Auch manche Telefonvertzeiler in alten Mehrfamilienhäusern sind nur unzureichend gesichert. Da kann man auch ein Modem direkt anklemmen.)
Krimmininelle und Terroristen werden das natürlich machen.
Es gibt also einige Möglichkeiten dafür, ohne eigenes Zutun beim BKA über die Voratsdatenspeicherung in Verdacht zu geraten. Wenn dabei noch die Unschuldvermutung aufghoben sein soll, muss man dann auch sofort mit massiven Beschnüffelungsmaßnahmen rechnen."

--
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mart
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von mart
als Antwort auf mart vom 27.04.2007, 16:01:13
Ich wurde auf dieser Seite durch den Kommentar eines Users auf folgendes aufmerksam gemacht.

aus Wikipedia:
<<"Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" als Notverordnung von Paul von Hindenburg nach Artikel 48 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung erlassen. Der Eingangssatz lautete: Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:.

Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen wurden für legal erklärt. Die Reichstagsbrandverordnung bot die gesetzliche Grundlage zunächst für eine Welle von Verhaftungen gegnerischer Kandidaten zur bevorstehenden Reichstagswahl und fortan für Eingriffe der beschriebenen Art gegen alle Personen und Vereinigungen, deren Existenz oder Tätigkeit die beabsichtigte Umgestaltung Deutschlands im national-sozialistischen Sinne wirklich oder angeblich hinderte oder hindern konnte.<<

Man tausche das Wort "kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" im Eingangssatz durch das Wort "terroristischer staatsgefährdender Gewaltakte" aus........
--
mart
ehemaligesMitglied451
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf eko vom 27.04.2007, 14:58:10
WER am pc HERUMSCHREIBSELT kann das ohne Folgen für de verfassungsgemäße Orndung tun. Wer Verantwortung trägt mußverantwortlich hamdedeln. Was nützt uns die Verteidigung der "Freheitlich demokratischen Grundordnung" wenn diese zwecks Verteidigung durch verantwortliche Verteidiger untergraben wird. Das selbe Problem hatten wir schon mal iS. RAF zu beobachten. Fast hätten es die Staatsdiener geschafft, den Terroristen in die Hände zu spielen, in dem man das, was man verteidigen wollte, durch überzogene Schutzmaßnahmen gefärdete. Ich erinnere an den "Radikalenerlaß" wo Berwerber für den Staatsdienst reihenweise abgelehnt wurden, weil sie einmal Mitglied in einer Organisation waren, die von wem auch immer als verfassungswidrig eingestuft wurde, obwohl eine entsprechende Zuordnung AUSSCHLIESSLICH vom Bundesverfassungsgericht vorzuehmen ist.

In Sachen Mißbrauch von staatlichen Befugnissen weise nur mal auf die SPIEGEL-Affäre hin, wo ein politisch motivierte Angriff auf die Pressefreiheit unternommen wurde. Willfährige Handlanger waren damals Staatsanwalt und Polizei. Die Öffentlichkeit einschließlich aller, die unverantwortlich in ihrer Freizeit sich das Recht herausnahmen, auf ihren Grudrechten zu pochen und mangels Internet per "Geschreibsel" in einem Leserbrief oder auf einer Demo ihre Meinung frei äußerten, hat die Grundrechte erfolgreich verteidigt.



donaldd
senhora
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Re: schnüffelstaat
geschrieben von senhora
als Antwort auf plautus vom 25.04.2007, 18:51:10
Nun gibt es auch kein Postgeheimnis mehr.
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