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Innenpolitik Schulrat vom Dienst suspendiert

Mareike
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Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von Mareike
Aachener Schulrat vom Dienst suspendiert

Empörung nach Suspendierung des Schulrates.

Das haut dem Fass den Boden aus

Beamte haben ein eingeschränktes Recht auf Meinungsfreiheit

"Nachdem die Bezirksregierung während der Sommerferien Kenntnis von dem Schreiben der Schulleiter erhielt, bestellte sie alle Unterzeichner ein und belehrte sie über die nach Auffassung der zuständigen Abteilung eindeutige Rechtslage. Beamte haben lediglich eine eingeschränkte Meinungsfreiheit und auch kein Demonstrationsrecht. Probleme müssen mit den zuständigen Behörden geklärt werden, selbst die Bürgermeister als Schulträger dürfen nicht über Probleme informiert werden. Die anschließend geforderte schriftliche Stellungnahme der Unterzeichner entschied letztlich darüber, ob die Bezirksregierung lediglich einen Tadel aussprach oder eine förmliche Missbilligung in die Personalakten eintrug. „Wer genügend Reue zeigte, hat Glück gehabt“, sagt ein Lehrer aus der Städteregion."

Erst mal ohne Kommentar.

Mareike
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Mareike
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Mareike vom 24.11.2013, 14:12:10
Die Dürener Nachrichten vom 21. November berichten unter dem Titel: Kritische Lehrer haben Angst.

Thema: Vor allem beim Thema Inklusion gibt es Redebedarf.
Vor allem, wenn es darum geht emotional gestörte Kinder und Jugendliche mit hohem Aggressionspotential in die Schule zu integrieren. Es fehlt an pädagogisch qualifiziertem Personal.

Zitat aus den Dürener Nachrichten:
"Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) musste sich gestern im Schulausschuss des Landtages in Düsseldorf auch zu diesem Thema erklären.Löhrmann bestritt auf Nachfragen von CDU, FDP und Piraten vehement,Kritikern der jüngsten Schulreformen das Wort zu verbieten.
...........
Wer sich in seiner Meinungsfreiheit beschränkt sieht, soll dem Ministerium dies umgehend mitteilen."

Ich frage mich wozu?
Um dann auch umgehend gemaßregelt zu werden?

Mareike
Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 24.11.2013, 14:12:10
Beamte haben lediglich eine eingeschränkte Meinungsfreiheit und auch kein Demonstrationsrecht.

Das stimmt. Und das ist einer der Gründe, weswegen ich zwei Wochen vor der Übernahme zum Beamten das Handtuch geschmissen habe. Das beste was mir jemals passieren konnte.
Und das ist auch der Grund, warum ich keinen Beamten beneide, sondern bedauere. Ein schlimmeres Leben könnte ich mir nicht vorstellen.

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murasaki
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Mitglied

Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von murasaki
als Antwort auf Mareike vom 24.11.2013, 15:15:39

Wer sich in seiner Meinungsfreiheit beschränkt sieht, soll dem Ministerium dies umgehend mitteilen."

Ich frage mich wozu?
Um dann auch umgehend gemaßregelt zu werden?

Mareike


M E. werden Beamte bereits durch die ihnen mit Berufung in das Beamtenverhältnis auferlegte allgemeine Verschwiegenheitspflicht in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt.

murasaki
olga64
olga64
Mitglied

Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2013, 16:05:46
Nach Beendigung meines Studiums war es der grösste Wunsch meiner Mutter, dass ich die BEamtenlaufbahn einschlagen sollte (meine Cousine und mein Bruder machten es so und können heute auch auf eine stattliche Beamtenpension zurückgreifen).
Ich tat es nicht und habe es nie bereut. Kurzzeitig war ich in einer staatlichen Behörde angestellt, weil ich mir dies ansehen wollte. Allein die Leute, die dort arbeiteten, bzw. kein grosses Interesse daran hatten und die gültigen Gehalts (BEsoldungstarife) schreckten mich schon im Alter von 25 Jahren so ab, dass ich schleunigst meine Bewerbungen an die "Wirtschaft" sandte, wo ich dann froh und zufrieden 40 Jahre lang tätig war. Olga
clara
clara
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von clara
als Antwort auf murasaki vom 24.11.2013, 16:49:10


M E. werden Beamte bereits durch die ihnen mit Berufung in das Beamtenverhältnis auferlegte allgemeine Verschwiegenheitspflicht in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt.

murasaki

Hier geht es um Lehrer, bei denen eine Verschwiegenheitspflicht in manchen Bereichen wichtig ist. Es wäre z. B. schlimm, wenn sie (schlechte) Zensuren von Schülern oder Ergebnisse von Schulkonferenzen öffentlich machen würden. Der vorliegende Fall ist für mich aber auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die nichts mit Verschwiegenheitspflicht zu tun hat. Den Pädagogen geht es um eine bessere Versorgung ihrer Schüler. Die Bürokratie will sparen und verschließt deshalb die Augen vor der Unterversorgung. Nicht verbeamtete Lehrer können noch weniger ihren Mund auftun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Relativ gute Chancen haben protestierende Eltern.

Clara

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Mareike
Mareike
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von Mareike
als Antwort auf clara vom 25.11.2013, 21:48:36
Relativ gute Chancen haben protestierende Eltern.


Das war zunächst auch mein Gedanke.

Dennoch gilt es hier zu bedenken: Es handelt sich um Personalmangel an Förderschulen, auch Sonderschulen genannt.

Hier findet man in der Regel nicht die Elternschaft, die aus eigenem Antrieb politisch aktiv wird.

Aktiv werden am ehesten die Eltern der Kinder in den sogenannten Regelschulen, welche jetzt mit Inklusion konfrontiert werden.
Aktiv in dem Sinne, das sie ihre Kinder abmelden, wenn sie den Eindruck haben, das ein geordneter Unterricht nicht mehr möglich ist.

Immer mehr Sonderschullehrer werden aus den Förderschulen abgezogen um ambulant hier und da "Inklusionsunterstützung" zu geben.

Ohne zusätzliche Mittel und zusätzlicher Personal wird die Inklusion scheitern.
http://www1.wdr.de/themen/politik/sp_inklusion/gutachteninklusion100.html

Es besteht Klärungsbedarf für Eltern, Schüler und Lehrer.

Diese Problematik besteht gewiss nicht nur im Kreis Aachen.

Mareike
ehemaligesMitglied41
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von ehemaligesMitglied41
..es ist nun mal so, Dienstwege müssen eingehalten werden.
Egal ob verbeamtet oder nicht, mit Beginn des Dienstverhältnisses wird man vereidigt, auch Angestellte.
Die dazu erfolgte und unterschriebene Belehrung beinhaltet u.a. die Verschwiegenheitspflicht und hat mit der persönlichen Meinungsfreiheit nichts gemein.

Der hier aufgeführte chronische Mangel an Lehrern kann leider nur auf bürokratischem Wege immer wieder vorgetragen werden.

Das Problem gilt aber allgemein, also nicht nur an Förderschulen.

Mit der Bildungspolitik habe ich eh meine Probleme, zum Glück habe ich keine schulpflichtigen Kinder mehr.


Nicht verbeamtete Lehrer können noch weniger ihren Mund auftun, ohne Nachteile befürchten zu müssen.


Inwiefern?
..ein_lächeln_..
murasaki
murasaki
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von murasaki
als Antwort auf clara vom 25.11.2013, 21:48:36
ein_laecheln_fuer_dich hat schon beschrieben, dass Verschwiegenheitspflicht etwas mehr beinhaltet.

Verschwiegenheitspflicht beinhaltet auch Einhaltung des Dienstweges, und der ist hier durch „Flucht in die Öffentlichkeit“ nicht eingehalten worden. Als Dienstvergehen eingestuft, hat dies Folgen, wie z. B. Suspendierung und Disziplinarverfahren. Indirekt ein perfekter „Maulkorb“.

In diesem Fall umso bedauerlicher, als sich durch den Vorstoß der Lehrer an der Personalsituation und somit der unzureichenden Versorgung der Schüler nichts geändert hat.

Einerseits ist es gut, dass es jetzt der Öffentlichkeit bekannt geworden ist und sich dadurch hoffentlich doch noch was bewegt, andererseits sehe ich darin eine erwünschte Wahrnehmung/ Wirkung des drohenden Zeigefingers des öffentlichen Dienstes bezgl. drastischer Konsequenzen für diejenigen Mitarbeiter, die den Mund außerhalb der internen Hierarchien aufmachen, um irgendwelche Missstände aufzuzeigen.

murasaki

@ Mareike
Ich habe gelesen, dass es aber auch zu wenig Bewerber für Förderschulen gibt. Ist das so? Das hätte dann weniger mit verfehlter Personalpolitik zu tun.
Mareike
Mareike
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Re: Schulrat vom Dienst suspendiert
geschrieben von Mareike
als Antwort auf murasaki vom 26.11.2013, 13:05:33
@ Mareike
Ich habe gelesen, dass es aber auch zu wenig Bewerber für Förderschulen gibt. Ist das so? Das hätte dann weniger mit verfehlter Personalpolitik zu tun.

Dies ist einerseits ein typisches (?) Problem des Kreises Aachen.
Dort gibt es keine pädagogische Fakultät.
Die meisten Sonderpädagogen bleiben dadurch eher im Kölner Bezirk, dort wo sie auch studiert haben.
Dies ist ein Verteilungsproblem, welches übergeordnet geklärt werden müsste.

Sofern ich die Situation beurteilen kann, vieles wird nur "unter der Hand" diskutiert, ist die Verschärfung des Personalmangels in der Einführung der Inklusion zu suchen.

Man stelle sich das folgendermaßen vor: (Nur als Beispiel)Ein hochbegabter Schüler, jedoch genau so hochgradig emotional gestört, wird im Rahmen der Inklusion (verbrieftes Recht) in ein "Regel"-Gymasium eingeschult.
Emotional gestört kann natürlich vieles bedeuten.
Eine Mutter beschreibt die Situation in einem speziellen Fall in etwa so: "Höchst aggressiv gegenüber Lehrer und Mitschüler. Geordneter Unterricht ist nicht möglich, weil der jeweilige Lehrer nicht gleichzeitig einen randalierenden Schüler "betreuen und fördern" kann und gleichzeitig 30 (auch nicht immer leicht zu händelnden ) "normale" Schüler unterrichten.

Um Missverständnisse vorzubeugen: Die Chancen der Inklusion werden nicht in Frage gestellt.

Um die Förderung des inkludierten Schülers zu ermöglichen und gleichzeitig (in diesem Beispiel Gymnasial-)Lehrer sonderpädagogische Handlungsanweisungen zu vermitteln, werden erfahrene Sonderpädagogen aus den Förderschulen abgezogen um an verschieden Schulen (immer auch mit viel Fahrerei verbunden, von Schule zu Schulen, quer durch den Kreis)) Unterstützung zu leisten.

Gleichzeitig wird übersehen, dass die Förder- oder Sonderschulen erst recht kleine, überschaubare Klassen (mitunter sogar mit Anspruch auf Doppelbesetzung) brauchen um die notwendige Erziehungsarbeit leisten zu können.

Mann unterscheidet folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können, wobei nicht alle Schultypen in allen Ländern eingerichtet sind oder auch anders benannt werden:

Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (früher Schule für Erziehungshilfen o.ä.)
Förderschule für Blinde
Förderschule für Sehbehinderte
Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Förderschule für Gehörlose
Förderschule für Schwerhörige
Förderschule für Körperbehinderte
Förderschule für Lernbehinderte
Förderschule für Sprachbehinderte
Förderschule für Taubblinde
Schule für Kranke bzw. Kinder in längerer Krankenhausbehandlung

Stellt Euch mal den Aufgabenbereich der Sonderschullehrer im Mehrfachbehindertenbereich vor: http://www.bildungsserver.de/Therapie-Foerderung-fuer-Mehrfachbehinderte-Schwerstbehinderte-1154.html

Und dann unterbesetzt.
Und es darf nicht öffentlich zur Sprache gebracht werden.

Mareike

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