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Innenpolitik Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit

Mitglied_dc2d221
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Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied

In Deutschland sind ungefähr 3,5 Prozent der Bus- und Bahnfahrgäste ohne Ticket unterwegs. Den Verkehrsunternehmen entgeht dadurch geschätzt ca. eine Viertelmilliarde Euro jährlich.
2016 saßen 7600 Menschen wegen Schwarzfahrens hinter Gittern....

Nun ist (nicht nur in Berlin) die Justiz überlastet und es wird darüber nachgedacht das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswiedrigkeit einzustufen. Dagegen laufen natürlich die Verkehrsunternehmen Sturm.

Als Beispiel soll hier angemerkt werden das ein Mann der eine Geldstrafe von 500 Euro nicht aufbringen konnte (für die er wegen Schwarzfahren verurteilt wurde) musst er für 40 Tage ins Gefängnis.

Ein Tag im geschlossenen Strafvollzug kostet etwa 146 Euro.

Was meint ihr ? Sollte man die Praxis beibehalten oder das Vergehen als Ordnungswidrigkeit betrachten ?

 

Mareike
Mareike
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von Mareike
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.02.2018, 23:13:54

Man sollte die Praxis beibehalten, allerdings keine Freiheitsstrafe sondern unbezahlte Arbeitsstunden verordnen und dann schauen, worin das wiederholte Schwarzfahren begründet ist. Meist sind es vermutlich Menschen, die ohnehin schon total verschuldet sind.
Da wären einige Freifahrten im Monat für Arzt- und 

Behördengängen sinnvoller. Unterm Strich käme das womöglich billiger ...
wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.02.2018, 23:13:54

Wenn ich 2€ dafür bezahlen muss, um eine Station mit der Straßenbahn fahren zu dürfen, dann frage ich mich unweigerlich, was wohl die größere Frechheit ist: Diesen Preis zu verlangen, oder ihn als Schwarzfahrer nicht zu bezahlen.


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Roxanna
Roxanna
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von Roxanna
als Antwort auf wandersmann vom 06.02.2018, 13:26:52

Ja, das ist ungerecht, für so eine kurze Strecke denselben Preis bezahlen zu müssen wie z.B. 10 Stationen dafür zu fahren. So ist es eben mit der Solidarität. Eine Station fahre ich meistens gar nicht sondern gehe sie zu Fuß. Ist gesundheitsfördernd Zwinkern. Etwas anderes ist es natürlich, wenn man gehbehindert ist,aber die haben oft einen Schwerbehindertenausweis und müssen sowieso nichts bezahlen.

Schwarzfahren ist unfair gegenüber den ÖPNV-Nutzern, die "brav" ihren Obulus entrichten. Ich bin auch eher dafür, dass Schwarzfahrer, wenn sie mehrmals erwischt werden und die Geldstrafe nicht aufbringen können,  Sozialstunden ableisten sollen, weil das vielleicht am ehesten etwas bewirkt. Dass es viele aus materieller Not machen, glaube ich eher nicht.

Roxanna

Mareike
Mareike
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Roxanna vom 06.02.2018, 13:39:25
 Dass es viele aus materieller Not machen, glaube ich eher nicht.

Roxanna
Wer deshalb im Gefängnis landet wohl eher doch, vermute ich.
olga64
olga64
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von olga64
als Antwort auf Roxanna vom 06.02.2018, 13:39:25
Ja, das ist ungerecht, für so eine kurze Strecke denselben Preis bezahlen zu müssen wie z.B. 10 Stationen dafür zu fahren. So ist es eben mit der Solidarität. Eine Station fahre ich meistens gar nicht sondern gehe sie zu Fuß. Ist gesundheitsfördernd Zwinkern. Etwas anderes ist es natürlich, wenn man gehbehindert ist,aber die haben oft einen Schwerbehindertenausweis und müssen sowieso nichts bezahlen.

Schwarzfahren ist unfair gegenüber den ÖPNV-Nutzern, die "brav" ihren Obulus entrichten. Ich bin auch eher dafür, dass Schwarzfahrer, wenn sie mehrmals erwischt werden und die Geldstrafe nicht aufbringen können,  Sozialstunden ableisten sollen, weil das vielleicht am ehesten etwas bewirkt. Dass es viele aus materieller Not machen, glaube ich eher nicht.

Roxanna
SEhe ich auch so, Roxanna., Es ist nicht nur "unfair",wenn jemand schwarz fährt, sondern auch völlig unsolidarisch. Aufgrund des hohen Aufkommens kalkulieren der ÖPNV natürlich diese Kosten in seine Abgabepreise für die Tickets. GEnau diese, die jetzt hier rumjammern, bekämen die Tickets günstiger, wenn sich andere diesem System nicht entziehen würden.
Auch ich würde z.B. nicht U-Bahn fahren, wenn es nur eine Station wäre: allein, um in den Untergrund zu kommen und wieder hochzusteigen und auf die Bahn zu warten, wäre mir zu umständlich - da gehe ich doch lieber diese kurze Strecke frohgemut vor mich hin.
Ich denke, jeder, der ein- oder zweimal erwischt wird, kann die Strafe auch mit Sozialstunden ableisten (wenn er nicht gleichzeitig einen Kontrolleur verprügelt, was auch immer öfters vorkommt). Die Tat ist auch mit einer Geldstrafe belegt und wer diese nicht bezahlt, kommt dafür in den Knast. Was ist so verwunderlich daran? Natürlich auch diejenigen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Oft sind ja Obdachlose darunter, von denen selbst einige erklären, sie lassen sich bei kalter Witterung gerne erwischen, weil sie dann einige Zeit im Knast im Warmen mit drei Mahlzeiten täglich sitzen.
Bei mir würde Schwarzfahren schon deshalb scheitern, weil ich mich sehr genieren würde, erwischt zu werden (diese Art von Nervenaufreibung brauche ich wahrlich nicht). Wenn ich von hier nach München mit der S-Bahn fahre, löse ich für cie ca 30 km Strecke ein Tagesticket für ca 13.- Euro. Damit kann ich mich dann auch in München mit jedem verfügbaren Verkehrsmittel bewegen innerhalb von 24 h.
Ich habe das mal gegengerechnet mit den Kosten für das Auto: Autokosten 30 km x 0.30 Euro; Parkgarage ausserhalb von München ca 10.-- Euro plus Ticket U-Bahn, um in die Stadt zu kommen = ca Euro 2.--. Wenn ich alles addiere, finde ich mein Tagesticket für 13.- Euro recht günstig. Olga

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Mitglied_dc2d221
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 06.02.2018, 12:47:20

Das Problem ist leider vielschichtig. Zum einen sind ja die Behörden  völlig überlastet. Und zum anderen ist es natürlich raus geschmissenes Geld, wenn du die Kosten für die Gerichtsverhandlung plus die Überwachunsgkosten für die Arbeitsstunden  ins Verhältnis mit dem entgangenen Geld für die Verkehrsbetriebe siehst.
Das würde sich für den Steuerzahler auszahlen, wenn es nur eine Ordnungswiedrigkeit wäre.

Mitglied_dc2d221
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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 06.02.2018, 14:31:46

Es ist unwichtig aus welchem Grund es jemand macht...

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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wandersmann vom 06.02.2018, 13:26:52

Ach mein Bester...es geht um keine Frechheiten. Es geht auch nicht um eine Station mit der Tram zu fahren.
Die Verkehrsbetriebe lassen sich ihre Kosten vom Staat teuer eintreiben. Meinst du nicht auch, daß sie es sich zu leicht machen ? Warum soll der Steuerzahler die Kosten für Gefängnis und Gerichtsverhandlung tragen ?

Und um mal abzuschweifen.....entschuldige bitte, warum wird nicht einfach jeder Haushalt mit einer Abgabe (wie der Rundfunkgebühr) belastet und kann im Gegenzug kostenlos die Nahverkehrsmittel nutzen ? Aber das soll jetzt keine DIskussionsgrundlage sein, sondern eher ein Denkanstoss.

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RE: Schwarzfahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Roxanna vom 06.02.2018, 13:39:25

Also das mit den Sozialstunden würde ebenso funktionieren, wie die bisherige Praxis...es brauchte eine Gerichtsverhandlund deren Kosten du und ich tragen müssen. 
Was spricht dagegen,es wie eine Ordnungswidrigkeit zu behandeln. In mehreren Länderparlamenten wird das schon diskutiert....leider ist es im föderalismus schwer manche Dinge in angemessener Zeit durchzusetzen.


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